Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 12.03.2013 (s. Anlage)
stellen die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion den gemeinsamen Antrag, dass die
Diskussion über Veränderungen im Haaner Zenrum nicht alleine auf das Projekt
„Windhövelpassage“ fokussiert, sondern auf die gesamte Innenstadt ausgeweitet
werden soll. Der Planungsprozess für das Windhövel-Center solle unter einer
gegenüber dem bisherigen Projekt verkleinerten Planung fortgeführt werden, so
dass auch andere Entwicklungspotenziale, wie im Bereich der Rathauskurve oder
das Areal der Landesfinanzschule in einem Gesamtkonzept mit einbezogen werden
können.
Bei der Erstellung des Gesamtkonzepts sollen
neben Rat und Verwaltung auch der örtliche Einzelhandel, die
Grundstückseigentümer und die Bürgerschaft beteiligt werden.
Die Verwaltung solle ein Gesamtkonzept für
die Innenstadt erstellen, welches als Steuerungsmittel für die zukünftige
Entwicklung der Haaner Innenstadt dient.
Bericht der Verwaltung:
1./ Stand der Planung zum Windhövelcenter (Bebauungsplan Nr. 143)
Nach dem Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts Münster, den Bebauungsplan Nr. 143 „Windhövel“ für
unwirksam zu erklären, hat die Verwaltung die vom Gericht gerügten Fehler durch
Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplan-Entwurfs behoben und in ihrer Vorlage zur Sitzung des PlUA am
15.02.2012 empfohlen, den erneuten Aufstellungsbeschluss auf der Grundlage der
geänderten Planung zu fassen.
Am 15.02.2012 fasste der PlUA folgenden
Beschluss:
„1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 143
„Windhövel“ wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 143
umfasst die Fläche zwischen dem Neuen Markt, einschließlich seiner Platzfläche,
der Kaiserstraße, der Schillerstraße und dem Schillerpark. Die genaue
Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung,
Anlage 4 in der diesbezüglichen Sitzungsvorlage.
2. Es wird eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) Nr. 2 BauGB durchgeführt.
3. Eine erneute Beratung auf Grundlage noch
einzuholender Unterlagen ( u.a. CIMA-Gutachten, Votum des Investors) erfolgt zu
gegebener Zeit im Rat der Stadt Haan.“
Anm.: Die bisher verfolgte
Bauleitplanung ist darauf ausgerichtet, entsprechend der Struktur der Haaner
Innenstadt Kerngebiete festzusetzen, um den bestehenden, charakteristischen Nutzungsmix
von Einzelhandel, Dienstleistern und Wohnungen weiter zu entwickeln.
Kerngebiete dienen der Umsetzung eben dieser allgemeinen städtebaulichen Ziele.
Jedoch können mit dieser Gebietskategorie im Hinblick auf ein geplantes
Einkaufszentrum bzw. seiner Gesamt-Verkaufsfläche nur „indirekte“
Begrenzungen getroffen werden (im bisherigen Entwurf des BP 143 durch vertikale
Gliederung und Festsetzung eines Flächenanteils für Stellplätze). Eine Feinsteuerung,
etwa bezüglich der einzelnen Sortimente und/oder deren
Verkaufsflächenobergrenzen ist mit diesem Planungsinstrument nicht möglich.
Seitens der ITG wurde diese Art eines
„Angebots-Bebauungsplans“ bislang bevorzugt, da eine weitgehende Gestaltungsfreiheit
der Nutzungen innerhalb des geplanten Baukörpers für die ITG von entscheidender
Bedeutung ist.
Nach dem
erfolgten Aufstellungsbeschluss führte die Verwaltung die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch; Anregungen oder Bedenken zur
Planung wurden hierbei nicht vorgetragen.
Neue
Ausgangssituation
Im März 2013 fand ein Erörterungsgespräch zwischen der ITG und der
Verwaltung statt:
Demnach ist die ITG weiterhin
an der Errichtung eines Einkaufszentrums in Haan interessiert, wenngleich aus
ihrer Sicht das Marktumfeld auch durch die zwischenzeitigen Entwicklungen in
den benachbarten Kommunen schwieriger geworden ist. Mieter, die sich
ursprünglich im Windhövel-Center ansiedeln wollten, seien nun in den
Nachbarkommunen (insbesondere Hilden) ansässig. Aufgrund der geänderten
Marktsituation ist für die ITG nunmehr eine deutlich
geringere Dimensionierung des Vorhabens, als bisher geplant,
vorstellbar. Die Überplanung/Inanspruchnahme von Fremdgrundstücken ist nicht
mehr vorgesehen. Auch soll das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 143 aus
Gründen der gesicherten Grundstücksverfügbarkeit auf das reine Vorhaben
begrenzt werden.
Anm.: Hiermit entfallen
wesentliche Gründe für die ursprüngliche, städtebauliche Motivation zur
Aufstellung eines „normalen“ Angebots-Bebauungsplans (siehe Nr. 1). Weite
Bereiche der Altbebauung, z. B. entlang der Kaiserstraße, könnten nunmehr im
Geltungsbereich der alten, wieder aufgelebten Bebauungspläne Nr. 41a und 41d
verbleiben und somit Baugebiete, welche in der gerichtlichen Überprüfung bisher
zu Problemen führten (Anteil der Wohnnutzung im Kerngebiet) ausgeklammert
werden.
Auf fachanwaltliche
Empfehlung könnte das Bauleitplanverfahren deshalb nunmehr als Vorhaben- und
Erschließungsplan (VEP) durchgeführt werden. Der VEP ist unter den
gegebenen Umständen am besten geeignet,
die städtebaulichen Ziele zu erreichen.
Anm.: Vorteil des VEP ist
insbesondere, dass eine eigene Gebietskategorie geschaffen werden kann, welche
ausschließlich das beabsichtigte Vorhaben abbildet. Somit kann eine
Verkaufsflächenbegrenzung vorgenommen und die Vorgaben des aktualisierten
Einzelhandelskonzepts hierin festgesetzt werden, ohne die Gestaltungsfreiheit
des Vorhabenträgers, was die innere Organisation des Einkaufszentrums betrifft,
einzuschränken (z. B. Auswahl der Mieter und Anordnung der Geschäftsflächen).
Auch können genaue Vorgaben zur Baukörpergestaltung getroffen werden.
Zusätzlich bieten sich
Verfahrenserleichterungen an, wenn das Verfahren als Bebauungsplan der
Innenentwicklung zur Verwirklichung von Infrastrukturmaßnahmen nach § 13a BauGB
durchgeführt wird. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben, da voraussichtlich
eine zulässige Grundfläche nach § 19 BauNVO von weniger, als 20.000 m²
festgesetzt wird und somit beispielsweise die Umweltprüfung und der
Umweltbericht entfallen können.
Als Grundlage für die
Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 143 wurde durch das Büro Stadt & Handel eine Verträglichkeitsanalyse
des geplanten Einkaufszentrums erarbeitet. Die hierin formulierten Empfehlungen
zur Sortimentsbegrenzung und -auswahl basieren auf den Ergebnissen des
aktuellen Einzelhandelsgutachtens. Die
Verträglichkeitsanalyse geht unverändert von einer maximalen Verkaufsfläche von
9.650 m² aus. Sie ist deshalb auf der Basis einer verringerten Planung der
ITG entsprechend anzupassen. Die hieraus abzuleitenden Vorgaben könnten
anschließend als Bestandteil des VEP in den Durchführungsvertrag
aufgenommen werden.
Nach Vorlage einer
entsprechenden, geänderten Planung durch die ITG beabsichtigt die Verwaltung
deshalb zu empfehlen, auf dieser Grundlage den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 143 „Windhövel“ als VEP neu zu fassen und die Bauleitplanung auf dieser
Grundlage fortzuführen.
2./ Aktuelles Einzelhandelskonzept
Eine Bestands- und Bedarfsanalyse liegt mit dem aktualisieren
Einzelhandelskonzept 2013 der Stadt Haan, erstellt durch das Büro Stadt und Handel vor. Es wurde auf der
Basis von Einzelhandelserhebungen, umfassenden Kundenbefragungen,
Einzelgesprächen und weiteren volkswirtschaftlichen und städtebaulichen
Analysen erstellt. Auch wurde eine Analyse der Stadtbild prägenden Elemente
innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs durchgeführt. Im Konzept sind
Aussagen zum Branchenmix und zu den Möglichkeiten, Defizite in der Innenstadtentwicklung
zu beheben, enthalten. Die Entwicklungspotentiale der Haaner Innenstadt werden
in ihren einzelnen Teilbereichen dargestellt und Entwicklungsspielräume
aufgezeigt. Im Bereich des geplanten Windhövelcenters wird - wie schon
im Konzept der CIMA 2006 - der Schwerpunkt zur Entwicklung des innerstädtischen
Einzelhandels gesehen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass auch andere
Bereiche, wie z. B. die Rathauskurve entwickelt werden können. Die bisher hierzu
entwickelten Konzepte erlauben allerdings - selbst bei einer Verlagerung der B
228 in Richtung des ursprünglichen Verlaufs - eine maximale Verkaufsfläche von
ca. 2.000 m². Für das Areal der Landesfinanzschule empfiehlt das
Einzelhandelsgutachten wegen der Trennwirkung der B 228 keine schwerpunktmäßige
Einzelhandels-Entwicklung.
3./ Erstellung eines
Gesamtkonzepts für die Innenstadt
Die Erstellung eines
Gesamtkonzepts für die Innenstadt als Steuerungsmittel für die vielgestaltigen
Aktivitäten und Projekte ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich
wünschenswert.
Einzelhandelskonzept und Windhövel-Passage
Der Beschluss des
Einzelhandelskonzepts ist sowohl für die Realisierung des Windhövelcenters,
als auch zur Beurteilung der Entwicklungsmöglichkeiten der übrigen Innenstadt
(auch im Rahmen eines Gesamtkonzepts) eine wesentliche Voraussetzung.
Die Realisierung eines
innenstadtverträglichen Einkaufzentrums im Bereich zwischen dem „Windhövel“ und
dem westlichen Neuen Markt gilt aus Sicht der Verwaltung als die „Initialzündung“
zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt. Mit der seitens der ITG
beabsichtigten Verkleinerung des Windhövel-Projekts und den Möglichkeiten,
Größe und Gestalt des Projekts im Rahmen eines VEP auch vertraglich zu
sichern, wird den im Antrag vom 12.03.2012 (Abs. 4) gestellten Forderungen
weitgehend entsprochen.
Wie im aktuellen
Einzelhandelskonzept dargelegt, ist mit der Realisierung des Projekts der
Windhövel-Passage unmittelbar auch eine Belebung des städtebaulichen Umfelds
zu erwarten. Nach Realisierung des
Einkaufszentrums sind die Auswirkungen für das Stadtzentrum neu zu ermitteln
und zu bewerten.
Sowohl das
Einzelhandelskonzept, wie auch eine verkleinerte Planung der Windhövel-Passage
im Rahmen eines VEP stellen aus Sicht der Verwaltung integrierbare Bestandteile
eines zu erstellenden Gesamtkonzepts dar und sollten deshalb ohne zeitliche
Verzögerung weiter verfolgt werden.
Weitere Handlungsfelder als mögliche Bestandteile eines Gesamtkonzepts
Projekte zur Innenstadtentwicklung
Diese liegen mit dem Flächenmanagement und
mit der Verkehrsentwicklungsplanung vor. Die Entwicklungsbereiche der
Rathauskurve und der Landesfinanzschule sind hierbei nicht isoliert zu
betrachten, sondern im Zusammenhang mit den anderen Projekten.
Aktivitäten der Wirtschaftsförderung
Im Hinblick auf eine
intensivere Nutzung öffentlicher Plätze und Straßenräume zur Verbesserung der
Attraktivität der Haaner Innenstadt und des Einzelhandels hat das
Stadtmarketing in den letzten Jahren bereits vielversprechende Erfolge
vorzuweisen, z. B. Haaner Sommer, Wettbewerbsteilnahme „Ab in die Mitte“ und
vieles mehr.
Stadtgestalterische Ziele
Bei der Formulierung von
gestalterischen Zielen (z. B. im Rahmen einer Gestaltungssatzung) zur
beabsichtigten, möglichst kurzfristigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität in
der Innenstadt sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
·
Hinsichtlich
der äußeren Gestaltung von Gebäuden sowie von Werbeanlagen werden im Rahmen der
bestehenden Bebauungspläne bereits gestalterische Festsetzungen getroffen.
Ebenso sind die Regelungen innerhalb des Geltungsbereichs der Denkmalsatzung II
(Innenstadt) zu beachten. Das bauliche Erscheinungsbild wird den aktuellen
Befragungen nach (Stadt & Handel, Kapitel 6.2.3) überwiegend positiv
beurteilt.
·
Bezogen
auf bauliche Anlagen würde sich überdies eine erkennbare Wirkung erst im Laufe
vieler Jahre (im Rahmen der Umsetzung von privaten Bauanträgen in der Innenstadt)
einstellen. Auch wären Definitionskonflikte hinsichtlich der Eignung von Gestaltungselementen
und -Materialien zwischen dem denkmalgeschützten Teil der Innenstadt und der
Innenstadterweiterung der 1960-iger bis 1990-iger Jahre (Neuer Markt / oberer
Neuer Markt) zu erwarten, welche im Rahmen einer Satzung nur schwer zu lösen
sind.
·
Bezogen
auf sonstige Elemente öffentlicher Flächen und privater Nutzungen (z. B. Gestaltung
von Außengastronomie u. ä.) sind neben der städtebaulichen Rechtfertigung insbesondere
auch die Durchsetzbarkeit i. R. einer Gestaltungssatzung zu thematisieren.
·
Ansätze
z. B. bezüglich einer stärkeren Durchgrünung scheiterten in der Vergangenheit
nicht zuletzt an den Bedürfnissen der Haaner Kirmes.
4./ Fazit
Die Erstellung eines
Gesamtkonzepts für die Innenstadt als Steuerungsmittel für die vielgestaltigen
Aktivitäten und Projekte ist aus Sicht der Verwaltung wünschenswert.
Allerdings ist zu beachten,
dass mit diesem Instrument nicht jedes Einzelproblem der Innenstadtentwicklung
gelöst werden kann. So unterliegen Nachfrage und Vermietbarkeit von Laden- und
Geschäftsflächen der allgemeinen Marktentwicklung. Hinsichtlich der Bewertung
und Wiedernutzung von einzelnen, leer stehenden Lokalen ist die Haaner
Wirtschaftsförderung aktiv. Einer konzeptionellen Vorgehensweise stehen hierbei
oft Einzelprobleme entgegen, z.B. geringe Flächengröße, Lage im
Untergeschoss, mangelndes Eigentümerinteresse und ähnliches.
Gleiches gilt für die
Formulierung und Durchsetzung von gestalterischen Zielen.
Vor einem Beschluss zur
Aufstellung eines Gesamtkonzepts sind deshalb die einzelnen Aufgabenbereiche zu
definieren und festzulegen.
Die Aufstellung eines
Gesamtkonzepts ist als anspruchsvolle Planungsaufgabe nur von einem geeigneten
und insbesondere hinsichtlich einer effektiven Prozessmoderation zur Einbindung
aller Beteiligten erfahrenen Fachbüro zu leisten, da die erforderlichen
personellen Kapazitäten innerhalb der Verwaltung hierfür nicht vorhanden sind.
Hierzu sind entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen.
Unabhängig von der Vergabe
würde durch die Wahrnehmung dieser Aufgabe trotzdem Personal gebunden werden,
was dazu führt, dass andere Planungsaufgaben nachrangig wahrgenommen werden
müssten.
Auf Grund der Tatsache, dass die Windhövelpassage in jedem Fall unverzichtbarer Bestandteil eines Gesamtkonzeptes ist und zügig voran getrieben werden sollte, muss das Bebauungsplanverfahren vordringlich betrieben werden. Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, zunächst die Entwicklung der Windhövelpassage mit den hiermit einher gehenden gestalterischen Maßnahmen im Bereich des Neuen Marktes sowie die Erstellung des Einzelhandelsgutachtens voranzutreiben. Die Aufstellung eines Gesamtkonzepts sollte in einem darauf folgenden Schritt erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Entspechend dem Diskussionsergebniss im Ausschuss.