Betreff
Gebührenbedarfsberechnungen der Stadt Haan für den Winterdienst
hier: zukünftige Berechnung der Einsatzstunden des Betriebshofes
Vorlage
60/046/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kosten des Winterdienstes sind stark abhängig von dem Aufwand, der im jeweili­gen Jahr geleistet werden muss. Es gab in den vergangenen Jahren sowohl Winter, in denen die Winterdienstfahrzeuge kaum einzusetzen, als auch Winter, in denen über Wochen hinweg permanent Winterdienst durchzuführen war. Hieraus ergibt sich die Frage, wie die Stunden für die Gebührenbedarfsberechnung des folgenden Jahres ermittelt werden sollen. Für diese Vorauskalkulation der Kosten legte man –na­heliegend - jeweils die Stunden des zum Kalkulationszeitpunkt vorangegangenen Jahres zugrunde. Das war Praxis bis zum Jahr 1980. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Winter führte dies, neben anderen Faktoren (z. B. Salzverbrauch, Fahrzeugver­schleiß, Unternehmervergütung) zu erheblichen Schwankungen der Winterdienstge­bühr, wenn ein besonders schwacher Winter die Basis für einen starken Winter bil­dete, oder umkehrt. Der Rat der Stadt Haan beschloss daher in seiner Sitzung am 20.11.1981, jeweils den Durchschnitt der letzten 5 Jahre der Kalkulation zugrunde zu legen, um allzu große Schwankungen abzufedern.

 

Beispielhaft ein Auszug aus der letzten Gebührenbedarfsberechnung:

 

Zu dieser Zeit wurden die in Vorjahren erzielten Unter- oder Überdeckungen in den folgenden Gebührenbedarfsberechnungen noch nicht berücksichtigt. Das war erst mit der Änderung des zum Kommunalabgabengesetz NW zum 01.01.1999 möglich: „Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.“ Ab dem nächsten Jahr wird eine weitere Änderung des Kommunalabgabengesetzes wirksam, welche den Ausgleich von Über- und Unterdeckungen innerhalb von 4 Jahren erlaubt.

Seither werden Kostenüber- und –deckungen in allen Gebührenbedarfsberechnun­gen der Stadt Haan berücksichtigt.

Das ermöglicht einen unmittelbaren Ausgleich, allerdings über einen kürzeren Zeit­raum.

Wird nun das 5-Jahresmittel bei den Betriebshofstunden weiter angewandt und es gibt einen Ausreißer, wie z. B. im Jahr 2010, …..

 

Auszug aus der letzen Gebührenbedarfsberechnung:

 

……… ist das Jahresmittel noch im sechsten Jahr nach dem Ausnahmeereignis stark erhöht (2011: Durchschnittlich 916 Stunden, 2013: 1.273 Stunden). Bis zum dritten Jahr nach dem Ereignis wird aber zusätzlich die Unterdeckung in Ansatz gebracht. Ein außergewöhnlich heftiger Winter führt also „mehrfach“ zur Gebührenerhöhung.

Durch die Abschaffung des 5-Jahres-Mittels läßt sich das Problem der Gebühren­schwankung durch abnorme Winter natürlich nicht verhindern, zumal noch andere Faktoren, wie z. B. Streusalzeinkauf und Unternehmereinsätze für die Gebühren­schwankungen verantwortlich sind.

Dennoch sind die gleichzeitige Anwendung eines 5-Jahres-Mittels und der Ansatz von Über- und Unterdeckungen – wie aufgezeigt - systematisch falsch. Das 5-Jahres-Mittel sollte nicht mehr angewandt werden.

 

Die Verwaltung hat daher einen Zeitraum von insgesamt 12 Jahren zur Ermittlung eines Durchschnittswertes herangezogen.

Jahr

2001

642 Stunden

2002

453 Stunden

2003

585 Stunden

2004

876 Stunden

2005

1.468 Stunden

2006

996 Stunden

2007

382 Stunden

2008

531 Stunden

2009

1.203 Stunden

2010

3.401 Stunden

2011

847 Stunden

2012

870 Stunden

Ø

930 Stunden

 

In einem weiteren Schritt hat sie die Jahre, in denen die Stundenanzahl mehr als 50% vom o. a. Durchschnitt abwich, gestrichen (dies sind die oben gerahmten Jahre) und aus den restlichen Jahren erneut einen Durchschnitt gebildet. Dieser beträgt 819 Stunden.

Ausgehend von diesem Wert beabsichtigt die Verwaltung, in den kommenden Jahren Werte zwischen 790 Stunden und 850 Stunden der Kalkulation zugrunde zu legen. Die generelle Entwicklung der Winter über einen längeren Zeitraum hinweg wird sie dabei im Auge behalten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan hebt seinen  Beschluss vom 20.11.1981, die Einsatzstunden des Betriebshofes nach dem Mittel der letzten fünf Jahre zu errechnen, auf.