Betreff
Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Haan vom 28.01.2013 auf Erhöhung des Betriebskostenzuschusses aufgrund nicht auskömmlicher Anpassung der KiBiz-Pauschalen und Anpassung der Vereinbarung vom 15.07.2011
Vorlage
51/111/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Evangelische Kirchengemeinde Haan betreibt die drei Kindertageseinrichtungen Kurze Str. 4, Bismarckstr. 10 und Kampstr. 70. Größe und Strukturen der Einrichtungen sind aus der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2013/14 (Vorlage 51/111/2013) ersichtlich.

 

Über den Betrieb der Einrichtungen und weiteren Regelungen, auch finanzieller Art, wurde zwischen der  Kirchengemeinde und der Stadt Haan am 15.05.2006 eine Vereinbarung geschlossen, die unter dem 15.07.2011 aufgrund Ratsbeschluss vom 12.07.2011 eine Fortschreibung erfuhr. Details sind der nichtöffentlichen Vorlage 51/036/2011/1 (HFA 05.07.2011 und Rat 12.07.2011 und den Anlagen) hierzu zu entnehmen.

 

Der Antrag der Kirchengemeinde wird begründet mit Tariferhöhungen, die oberhalb der jährlichen Erhöhung der KiBiz-Kindpauschalen liegen. Es handelt sich hierbei um eine Angelegenheit, in der nach § 6 der angesprochenen Vereinbarung vom 15.07.2011 zwischen Träger und Verwaltung Verhandlungen zu führen sind. Zwischen Verwaltung und Träger haben erste Gespräche stattgefunden. Konsens in der Sache besteht zur Zeit nicht.

 

Das Kinderbildungsgesetz  NRW – KiBiz – trat zum 01.08.2008 in Kraft. Mit dem Kinderbildungsgesetz wurde die bis dahin nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK – erfolgte „Spitzabrechnung“ der Personalkosten durch ein pauschales System (Kindpauschalen) ersetzt. Nach § 19 Abs. 2 KiBiz erhöhen sich die Kindpauschalen um jeweils 1,5 % jährlich (bezogen auf das Kindergarten Jahr 01.08. – 31.07. des Folgejahres).

 

Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Kinderbildungsgesetz wurde auf das Problem der nicht auskömmlich finanzierten Personalkosten von Spitzenverbänden hingewiesen. Mit dem zum 01.08.2011 in Kraft getretenen 1. KiBiz-Änderungsgesetz (1. Stufe der KiBiz-Revision) trat keine Änderung bei der angesprochenen strukturellen Problemstellung ein.

 

Inzwischen wird die 2. Stufe der KiBiz-Revision diskutiert bzw. mit den Spitzenverbänden verhandelt. Die Änderung des Finanzierungssystems und damit Lösung des angesprochenen strukturellen Problems ist Zielsetzung, ob einvernehmlich zwischen Land und den Spitzenverbänden, bleibt abzuwarten. Ein konkreter Zeitpunkt für die Vorlage eines Ergebnisses kann hier nicht erkannt werden.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass das Ergebnis der 2. Stufe der KiBiz-Revision abzuwarten bleibt.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Haan, Kaiserstr. 8, Haan, vom 28.01.2013 auf Erhöhung der städtischen vertraglichen Leistungen (“Betriebskostenzuschüsse“) für die von der Ev. Kirchengemeinde Haan betriebenen Kindertageseinrichtungen rückwirkend ab 01.06.2012 und Anpassung der Vereinbarung vom 15.07.2011, wird abgelehnt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Keine