Betreff
Antrag der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann gGmbH vom 26.10.2012 auf Förderung des Projekts "wellcome" in Haan nach Artikel 2 (5) der Verwaltungsvereinbarung "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen" 2012 - 2015 (gem.§ 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz)
Vorlage
51/113/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Mit Schreiben vom 26.10.2012 (siehe Anlage) beantragte die Diakonie für das Projekt „wellcome“ eine Förderung gem. § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz – KKG – i. V. m. der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (das KKG und die Verwaltungsvereinbarung sind Anlagen zur Vorlage 51/109/2013, TOP 4. JHA 30.04.2013).

 

Zielsetzung des Projekts ist die Unterstützung von Familien nach der Geburt eines Kindes im primär präventiven Bereich der Frühen Hilfen durch Ehrenamtliche.

 

Das Projekt ist nach den Förderrichtlinien (siehe Verwaltungsvereinbarung) grundsätzlich förderfähig.

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 15.11.2012 sowie des Rates am 11.12.2012 wurde der Antrag behandelt und beschlossen:

 

„Der Antrag der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann gGmbH vom 26.10.2012 auf Förderung des Projekts „wellcome“ ist in der von der Verwaltung zu den Haushaltsberatungen 2013 vorzulegenden konzeptionellen Aufbereitung der Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes zu berücksichtigen“.

 

 

Das Projekt „wellcome“ wird als präventiv ausgerichtetes Unterstützungs- und Hilfeangebot nach einer Geburt für Familien in Haan betrachtet (vgl. Vorlage 51/109/2013, 2.2 Praxiskonzept „Frühe Hilfen“, 1. Absatz). Dieses Angebot ist als ein Baustein in das Netzwerk „Frühe Hilfen“ zu integrieren.

 

Derzeit liegen keine weiteren Förderanträge vor.

 

Anmeldfrist für die Fördermittel ist der 30.04.2013, der Förderantrag wird fristgemäß vorsorglich gestellt.

Beschlussvorschlag:

 

Auf Antrag vom 26.10.2012 wird der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann gGmbH, Bahnstr. 64, 40699 Erkrath, der zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012 – 2015) gem. § 3 Abs. 3 KKG – Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG) in Nordrhein-Westfalen in Höhe der für die Stadt Haan in 2013 zur Verfügung stehenden Bundesmittel von 9.437 € zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Beantragung erforderlichen Unterlagen zusammen mit der Diakonie zusammen zu stellen und den entsprechenden Antrag beim Land einzureichen.

Finanz. Auswirkung:

 

Es sind keine städtischen Finanzmittel aufzuwenden.