Betreff
Beratung des Haushaltes 2013, des Stellenplanes 2013 und des Haushaltssicherungskonzepts bis 2020 für den Bereich des Jugendamtes
Vorlage
51/114/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.      Vorbemerkungen

Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses

 

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich nach § 71 Abs. 2 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII soll der Jugend­hilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fra­gen der Jugendhilfe gehört werden. Der Jugendhilfeausschuss hat das Recht, Anträge an die Vertretungskörperschaft zu stellen. Nach § 5 Abs. 6 der Satzung des Jugendamtes erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss die Vorberatung des Haushalts für den Bereich der Jugendhilfe.

 

2.      Beratung des Haushaltes 2012

 

 

Für die Haushaltsberatung beigefügt (siehe Anlage 1) sind die Unterlagen für den Pro­duktbereich 06 - Kinder, Jugend- und Familienhilfe.

 

 

Im Einzelnen:

 

Produkt

 

Bezeichnung

 

Seiten

Haushalts-

planentwurf

060110

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

(fremder Träger)

371 - 378

060120

Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr.

379 - 386

Neu

060125

Kindertageseinrichtung Bollenberg

387 - 392

060130

Kindertagespflege

393 - 398

060210

Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrich­tungen

399 - 406

060220

Einrichtungen der Jugendarbeit

407 - 414

060310

Ambulante Hilfen

415 - 420

060320

Stationäre Hilfen

421 - 426

060330

Rechtsangelegenheiten Minderjähriger

427 - 432

060340

Unterhaltsvorschuss

433 - 438

 

 

 

2.1    Kindertagesbetreuung in Einrichtungen

 

Produkt 060110         Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

                                                (fremder Träger)

                                 Produkt 060120         Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr.

          Produkt 060125         Kindertageseinrichtung Bollenberg (neu)

 

          Der Rat der Stadt Haan beschloss in seiner Sitzung am 05.03.2013 (nach Vorbe­ratung im JHA am 14.02.2013 und HFA am 26.02.2013) die „Jugendhilfe­planung - Kindertagesstättenbedarfsplanung 2013/14“ (siehe Vorlage 51/104/2013).

 

          Mit dieser Jugendhilfeplanung wurde das Betreuungsangebot auf insgesamt 1.063 Betreuungsplätze in Einrichtungen, davon 249 Betreuungsplätze für unter Dreijährige, ausgebaut. Hinzu kommen rd. 77 U 3-Betreuungsplätze in der Kin­dertagespflege. Hieraus ergibt sich eine Gesamtbedarfsdeckungsquote von 47,8 % (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege). Darin enthalten sind Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen, die noch nicht umgesetzt sind (Neubau der Einrichtung „Hasenhaus“, teilweise Neubau der Einrichtung Bismarckstr. 10).

 

 

       U 3-Ausbau - Maßnahmen

 

Investive Maßnahmen, veranschlagt bei Produktsachkonto 060110.531813

 

Aufgrund aktueller Entwicklungen sind Anpassungen in der Veranschlagung erforderlich.

 

LfdNr.

Maßnahme

Haushalt

(Verwaltungs-

Entwurf)

Änderung gegenüber dem Verwaltungsent­wurf

 

Planjahr

2013

2014

2013

2014

1.

Breidenhofer Str. 1

Abwicklung Altmaßnahme aus 2010

258.608 €

 

 

 

2.

Düsselberger Str. 7:

Ausstattung, Abwick­lung Altmaßnahme aus 2011

39.524 €

 

 

 

3.

Waldgruppe Vohwinkeler Str.:

Maßnahme aus 2012, zusätzlich rd. 80.000 € im Finanzplan 2013

30.250 €

 

 

 

4.

Guttentag-Loben-Str. 10a:

Gruppenumwandlung, Ratsbeschluss vom 05.03.2013

25.500 €

 

 

 

5.

Bismarckstr. 10:

Ausbau, teilweise Neu­bau

1.073.460 €

 

 

 

6.

Kampstr. 70:

Anbau von zwei zusätzli­chen Gruppen-Nebenräu­men

1. Bauabschnitt

2. Bauabschnitt

1. + 2. Bauabschnitt

 

 

75.000 €

 

 

 

 

 

75.000 €

 

 

 

 

 

 

156.354 €

 

 

 

 

 

 

40.000 €

7.

„Hasenhaus“:

Einrichtung nach Neu­bau einer dreigruppigen Ein­richtung

225.000 €

 

 

 

8.

Hochdahler Str. 14:

Neubau einer viergruppi­gen Einrichtung

kein investiver Auf­wand eingeplant

 

 

9.

Hochdahler Str.:

Großtagespflegestelle, Schaffung von 8 U 3-Plät­zen

17.500 €

 

27.500 €

 

10.

Bachstr. 64:

Schaffung einer zusätzli­chen Gruppe

kein investiver Auf­wand eingeplant

 

 

 

      

Investive Maßnahme, veranschlagt bei Produkt 060125 (neu)

 

            11.

„Bollenberg“:

Neubau / Einrichtung eines städt. Gebäudes für eine vier­gruppige Einrichtung

Planungsjahr

2012

2015

2016

Aufwand

*)    200.000 €

1.800.000 €

700.000 €

2.700.000 €

*) Mittel in 2012 bei Produkt 060120 veranschlagt. Es erfolgt Mittelübertra­gung nach 2013.

 

          Anmerkungen:

 

Zu 1.:    U 3-Fördermaßnahme aufgrund Ratsbeschluss vom 08.06.2010, abschließende Abwicklung.

 

Zu 2.     U 3-Fördermaßnahme aufgrund Ratsbeschluss vom 29.03.2011, abschließende Abwicklung.

 

Zu 3.     Einrichtung einer Waldgruppe durch die Ev.-reformierte Kirchenge­meinde Gruiten nach Ratsbeschlüssen vom 09.02.2012 und 11.12.2012

              (Siehe Erläuterung im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2013, Seite 375, zu 15)

 

Zu 4.     U 3-Ausbaumaßnahme aufgrund Ratsbeschluss vom 05.03.2013. Schaf­fung von 10 U 3-Plätzen (Gruppe Typ II) durch Gruppenumwand­lung, in der Jugendhilfeplanung für Kindergartenjahr 2013/14 berück­sichtigt. Die Maßnahme wurde zum 15.04.2013 zur Förderung aus dem „Fiskalvertrag“, 2. Tranche, vorsorglich dem Land gemeldet.

 

Zu 5.     Es wird auf die Vorlage 51/110/2013 (JHA 30.04.2013) verwiesen.

 

Zu 6.     Es wird auf die Vorlage 51/110/2013 (JHA 30.04.2013) verwiesen.

 

Zu 7.     Neuerrichtung einer dreigruppigen Einrichtung (Investorenmodell). Die Betreuungsplätze sind in der Jugendhilfeplanung für das Kindergarten­jahr 2013/14 berücksichtigt. Gewährung eines städtischen Zuschusses an den Träger für die Einrichtung. Eigenanteil des Trägers: 25.000 €.

              Nach dem aktuellen Gesprächsstand werden die noch erforderlichen poli­tischen Beschlüsse (u. a. Patronatserklärung) vor der „Sommer­pause“ beraten werden kön­nen. Baustart könnte danach erfolgen.

 

Zu 8.     Neubau eine viergruppigen Einrichtung durch die Kath. Kirchenge­meinde Haan am Standort Hochdahler Str. 14 als Ersatz für die vor­handene zweigruppige Einrichtung (Investorenmodell). Nach Fertig­stellung können 20 U 3-Plätze angeboten werden (+ 10). Baubeginn voraussichtlich Ende 2014 / Anfang 2015. Die „Betriebskosten“ wurde entsprechend angepasst.

 

Zu 9.     Es wird auf die Vorlage 51/112/2013 (JHA 30.04.2013) verwiesen.

 

Zu 10.   Für die Schaffung einer zusätzlichen Gruppe in der von der Privaten Kin­dergruppe Haan e. V. betriebenen Einrichtung in der Bachstr. 64 sind keine investiven Mittel eingeplant, da noch Klärungsbedarf besteht. Die „Betriebskosten“ für die neue 5. Gruppe wurden im Haushalt ab 2014 berücksichtigt.

 

Zu 11.   Einplanung der Errichtung eines städtischen Gebäudes für eine viergrup­pige Kindertageseinrichtung mit 25 U 3-Betreuungsplätzen auch als Ersatz für die zweigruppige städtische Kindertageseinrichtung (zertifiziertes Familienzentrum) Alleestr. 8 (derzeit 6 U 3-Betreuungs­plätze). Hier ist die Betriebserlaubnis befristet bis Ende des Kindergar­tenjahres 2013/14. Die abermals befristete Betriebserlaubnis wurde vom Landesjugendamt mit der Erwartung versehen, dass seitens der Stadt bis Ende d. J. eine Perspektive aufgezeigt wird. Der Standort lässt die notwendige Raumerweiterung für U 3-Betreuung nicht zu.

              Nach den Gesprächen in den letzten Monaten priorisiert die Verwaltung für den Neubau nicht mehr die städtische Grundstücksfläche an der Dieker Straße (ehem. Musikschule), sondern die frei Fläche am Schul­standort Bollenberg. Ferner wird in einer in 2013 zu erstellenden Pro­jektplanung die an diesem Standort bestehenden Schnittstellen zu den anderen Problemstellungen – OGS-Erweiterung und einige Denkan­stöße des Trägers der Kindertageseinrichtung (siehe Schreiben der Arbeiterwohlfahrt vom 19.04.2013) – aufgearbeitet.

             

 

Refinanzierung des investiven Aufwands („Fiskalvertrag“)

 

Mit Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 27.09.2012 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013-2014 („Fiskalvertrag“, 1. Tranche) wurde für die Stadt Haan ein Förderbetrag von 180.000 € bereit gestellt (max. Förderung gem. Richtlinien: 228.000 €). Stichtag für die Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags war der 30.11.2012.

 

Die zuvor unter Nr. 4 dargestellte Maßnahme (Bismarckstr. 10) wurde vorsorg­lich zur Förderung angemeldet (siehe auch Vorlage 51/110/2013).

 

Mit Erlass des zuständigen Ministeriums vom 07.03.2013 „Kinderbetreuungsfi­nanzierung“ 2013-2014 („Fiskalvertrag“, 2. Tranche) wurde der Stadt Haan ein Förderbetrag von 111.132 € bereit gestellt. Stichtag für die Meldung war der 15.04.2013.

 

Die zuvor unter den Nrn. 3. (Guttentag-Loben-Str. 10a), 4. (Kampstr. 70) und 8. (Großtagespflegestelle Düsseldorfer Straße) wurden vorsorglich zur Förderung beim Land angemeldet.

 

 

Ertrag und Aufwand für laufenden Betrieb u. a.

 

          Die nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz NRW) vorgesehene Finanzierung der laufenden Erträge sowie des laufenden Aufwands für die Kindertagesein­richtungen (Landeszuweisungen nach § 21 KiBiz im und Jugendamtszuschüsse nach § 20 KiBiz im Aufwand) wurden entsprechend der Jugendhilfe­planung für das Kindergartenjahr 2012/13 (Rat 28.02.2012) für die Zeit bis 31.07.2013 und der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2013/14 (Rat 05.03.2013) eingeplant.

 

Für die objektive Nichterfüllung des ab 01.08.2013 gegebenen Rechtsan­spruchs auf Betreuung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr und geltend gemachtem Schadensersatz wurde vorsorglich ein Ansatz von 10.000 € (geschätzt) eingeplant (siehe Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2013, Seiten 374, Nr. 16 und Erläuterung hierzu auf Seite 375).

 

 

2.2       Produkt 060310      Ambulante Hilfe und

            Produkt 060320       Stationäre Hilfen

 

            Die Darstellung der „Hilfen zur Erziehung“ auf der Ebene der Produktsachkon­ten mit  Haushaltsdaten und Fallzahlenentwicklung wird fortgeschrieben.

 

           


Fallzahlen 20112

Vorläufiges Ergebnis 2012 (Stand: 15.03.13) EURO

Durchschnittswerte 2012

Planwerte

Produkt-sachkonto
(PSK)

Bezeichnung der Hilfearten
(die unter dem PSK zusammengefasst sind)

12/2011

Zugänge

Abgänge

12/2012

Anz. Leistungs-monate

Fall / Monat EURO

Fall / Jahr EURO

Ansatz 2012 EURO (einschl. überlpan- mäßig.)

Ansatz 2013 EURO

Produkt 060310 Ambulante Hilfen (siehe Haushaltsplan Seiten 415 - 420

 

 

 

 

 

 

Erträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

060310.421110

Kostenbeitrag

4

2

1

5

 

3.864

 

 

1.000

2.000

060310.448200

Kostenerstattung

6

2

0

8

 

38.084

 

 

5.000

10.000

Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

060310.523200

§ 89 Kostenerstattung [+ Psych.                          Beratungsstelle Hilden-Haan]

0

1

0

1

 

[211.871]

 

 

211.871

220.000

060310.531890

Zuschüsse SKFM u. Diakonie; Sozialpädagogische. Familienhilfe u. Sozialarbeit

8

0

4

4

 

[57.516]

 

 

57.516

57.516

060310.533110

§ 13 Jugendsozialarbeit

0

0

0

0

 

0

 

 

5.000

5.000

060310.533114

§ 20 Notsituationen

0

0

0

0

 

0

 

 

1.500

1.500

060310.533116

§ 27 Abs. 3
Heilpädagogische Praxis

23

14

4

33

246

100.370

408

4.896

100.000

110.000

060310.533117

§ 29 soz. Gruppenarbeit

1

0

1

0

3

1.110

370

4.440

8.000

8.000

060310.533118

§ 30 Erziehungsbeistandschaft

4

6

2

8

63

28.065

445

5.346

28.000

28.000

060310.533119

§ 31 Sozialpädagogische
Familienhilfe

31

19

22

28

322

170.208

529

6.343

200.000

200.000

060310.533120

§ 32 Tagesgruppe

4

4

2

6

56

138.591

2.475

29.698

90.000

160.000

060310.533122

§ 35 Intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung

0

0

0

0

 

0

 

 

5.000

5.000

060310.533123

§ 35a Eingliederungshilfe

21

9

5

25

265

149.388

564

6.765

130.915

185.000

060310.533124

§ 41 Volljährige

5

2

3

4

50

73.416

1.468

17.620

70.000

80.000

060310.533138

§ 27 Kinderschutzambulanz (Gutachten)

6

1

6

1

 

2.610

 

 

15.000

15.000

060310.533140

§ 18 begl. Umgang

10

0

2

8

54

7.985

148

1.774

15.000

15.000

Produkt 060320 Stationäre Hilfen (siehe Haushaltsplan Seiten 421 - 426

 

 

 

 

 

 

Erträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

060320.422110

Kostenbeitrag

34

8

4

38

 

109.853

 

 

120.000

100.000

060320.448200

Kostenerstattung

10

7

5

12

 

154.198

 

 

100.000

100.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

060320.523200

Kostenerstattung

6

11

8

9

 

343.282

 

 

418.000

275.000

060320.533210

§ 34 Heimerziehung

20

18

14

24

300

1.208.274

4.028

48.331

1.108.157

1.350.000

060320.533211

§ 35a Eingliederungshilfe

2

0

2

0

11

40.158

3.651

43.809

100.000

100.000

060320.533212

§ 41 Junge Volljährige

7

3

4

6

61

206.291

3.382

40.582

250.000

345.000

060320.533213

§ 19 Mutter-Kind

1

0

0

1

12

61.649

5.137

 

61.000

61.000

060320.533214

§ 35 Intensive sozial-pädagogische Einzelbetreuung

0

0

0

0

 

0

 

 

15.000

15.000

060320.533215

§ 33 Vollzeitpflege

26

5

4

27

307

243.681

794

9.525

230.000

250.000

060320.533216

§ 42 Inobhutnahme

4

1

4

1

5

24.103

4.821

57.847

20.000

20.000


3.      Beratung des Stellenplans 2013

 

          Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2012:

         

Produkt

Stellen-

Nr.

Funktion / Aufgabe

Erläuterung

060210, 060220

51/30

Jugendreferent

Der damalige Stelleninhaber ging zum 30.11.2012 in die Frei­zeitphase ATZ. Es erfolgte eine externe Nach­besetzung. Nach Aufgabenände­rung / Umorgani­sation wurde die Stellewertigkeit herab gesetzt.

060310

51/3

Kinderschutz

Die frühere Stelle „Aufsuchende Jugendarbeit“ wird umgewandelt und für Aufgaben des Kinder­schut­zes (siehe Vorlage 51/109/2013; JHA 30.04.2013) benötigt. Die Stel­lenwertigkeit ergibt sich aus der Aufgaben­stellung

 

 

          Für die Beratung beigefügt sind

·  die Stellenplanvorlage 10/161/2013

·  Anlagen zur Stellenplanvorlage

-       Anlage 1          Stellenplan 2013

-       Anlage 2          Stellenverteilung auf Produkte (nur für Amt 51)

-       Anlage 3          Erläuterungen zu Veränderungen (nur Amt 51)

-       Anlage 6          Wegfallende bzw. freiwerdende Stellen von Beginn des

HSK bis zum 31.12.2017 (nur Amt 51)

Die Anlagen 2 - 6 (sowie ggf. die Stellungnahme(n) des Personalrats / der Gleichstel­lungsbeauftrag­ten) sind nur für die nichtöffentliche Bera­tung bestimmt.

 

 

4.      Beratung des Haushaltssicherungskonzepts 2010 ff.

 

          Für die Beratung beigefügt ist die Fortschreibung des Haushaltssicherungskon­zepts 2010 ff.

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1:      Haushaltsplanentwurf 2013

Anlage 2:      Stellenplanentwurf 2013

Anlage 3:      Entwurf Haushaltssicherungskonzept 2010 ff.

Anlage 4:      Schreiben der Arbeiterwohlfahrt Kreis Mettmann gGmbH v. 19.04.2013

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Der Haushalt 2013 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 1) unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage aufgeführten Änderungen beschlossen.

2.      Der Stellenplan 2013 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 2) beschlossen.

3.      Das Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. wird, soweit Maßnahmen den Bereich des Jugendamtes betreffen, entsprechend dem beigefügten Verwal­tungsentwurf (Anlage 3) beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

--