Betreff
Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
20/034/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Gemäß § 7 der Haushaltssatzung 2012 sind die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen. In dem vom Rat beschlossenen Haushaltssicherungskonzept 
(vgl. hierzu Haushaltsplan 2012  S. 659 ff.)  ist für 2013 die

Anhebung der Realsteuerhebesätze enthalten :

Gewerbesteuer von 398 v.H. auf 411 v.H.,

Grundsteuer A von 200 v.H. auf 209 v.H.,

Grundsteuer B von 398 v.H. auf 413 v.H..

Diese Konsolidierungsmaßnahme ist jetzt auszuführen.

Die Steuerhebesätze werden gemäß § 78 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundsätzlich mit der Haushaltssatzung festgesetzt. Entsprechend § 82 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW darf die Gemeinde Realsteuern nach den Sätzen des Vorjahres erheben, wenn die Haushaltssatzung noch nicht bekannt gemacht ist. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 wurde am 23.04.2013 im Rat eingebracht und weist die neuen Realsteuerhebesätze aus.

Die Haushaltssatzung 2013 soll am 22.05.2013 vom Rat beschlossen werden und kann nur bekannt gemacht werden, wenn der Landrat des Kreises Mettmann als Aufsichtsbehörde das Haushaltssicherungskonzept 2013 genehmigt hat.

Wenn das Haushaltssicherungskonzept 2013 nicht genehmigt wird, kann die Haushaltssatzung nicht öffentlich bekannt gemacht werden; d.h. die Steuerhebesätze werden dann für 2013 nicht angehoben.

Eine Änderung der Realsteuerhebesätze mit dem Ziel der Erhöhung kann nur bis zum 30.06. eines Jahres erfolgen. Wie in den Vorjahren soll daher für 2013 eine Hebesatz-Satzung erlassen werden, die nicht der Genehmigung des Landrates bedarf. Ist eine Hebesatzsatzung erlassen, haben die dennoch in die Haushaltssatzung 2013 aufzunehmenden Steuersätze für die Gemeindesteuern nur deklaratorische Bedeutung.

 

 

Die entsprechenden Mehrerträge durch die Steuerhebesatzanhebungen  (Grundsteuer A +0,001 Mio. EUR, Grundsteuer B  +0,207 Mio. EUR, Gewerbesteuer +0,690 Mio. EUR für 2013)  wurden im Haushaltsplan 2013 veranschlagt.

 

Beschlussvorschlag :

 

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze
für die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2013
wird mit folgenden Steuersätzen beschlossen:

 

Grundsteuer A          209  v.H.        - land- und forstwirtschaftliche Betriebe -
Grundsteuer B          413  v.H.        - bebaute u. unbebaute Grundstücke -
Gewerbesteuer         411  v.H.