Sachverhalt:
Unter dem TOP „Fragerecht für Einwohner“ der Sitzung des Rates vom 23.04.2013 beantragte die Bürgerinitiative „Lebenswertes Haan e.V.“ den folgenden Beschluss zu fassen (siehe Anlage 1):
Der Rat der Stadt Haan beauftragt die Verwaltung bis zum 01.06.2013
geeignete Maßnahmen einzuführen, um einen ständigen Dialog mit den Haanerinnen
und Haanern zu ermöglichen, z.B. in Form von öffentlichen Stadtteilkonferenzen,
einem Bürgerhaushalt und ähnliches.
Die Verwaltung wertet dies als Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW bzw. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Haan.
Gem. § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist sie ggfls. an die zuständige Stelle.
Beschlussvorschlag:
nach Beratung