a) Haushalt 2013, Stellenplan 2013 und Haushaltssicherungskonzeptes 2010 ff. (Fortschreibung) für den Bereich des Jugendamtes
b) Stellenplan 2013 der Stadt Haan
c) Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. (Fortschreibung), Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2013 und Haushaltssatzung 2013
Sachverhalt:
Für die Beratung der Haushaltssatzung 2013 werden noch folgende
Unterlagen vorgelegt:
1. Änderungen bzw.
Verwaltungsvorschläge zu dem Entwurf der Haushalts-
satzung 2013
In Anlage 1 sind eingetretene bzw. erkennbare Änderungen zum
Haushaltsplan enthalten.
2. Antrag der
Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Haan, vom 08.04.2013 auf Anhebung
des städtischen
Zuschusses in 2013 für den Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt.
Anlage 2 enthält den Antrag vom 08.04.2013 und die Antwort der Verwaltung.
3. Antrag der
Stadtverordneten Frau Meike Lukat vom 24.04.2013: „Der HFA/Rat
beschließt für
den Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt OV Haan einen Zuschuss
von 15.600,- €
in den Haushalt 2013 einzustellen“.
Anlage 3 enthält den Antrag vom 24.04.2013. Auf die Antwort der Verwaltung zu dem Antrag der Arbeiterwohlfahrt (Anlage 2) wird verwiesen.
4. Antrag der
Stadtverordneten Frau Meike Lukat vom 23.04.2013: „Der HFA/Rat
beschließt für
einen Dreck-Weg-Tag 2014 einen Betrag von 2.000,- € in den
Haushalt 2013
einzustellen“.
Anlage 4 enthält den Antrag vom 23.04.2013.
5. Antrag der
Stadtverordneten Frau Meike Lukat vom 25.04.2013: „Der HFA/Rat
beschließt für
eine Ordnungspartnerschaft „Sicherheit und Ordnung in der Stadt
Haan“ einen
Betrag von 10.000,- € in den Haushalt
2013 einzustellen. Der
HFA/Rat
beschließt, dass hierfür die von der Verwaltung unter Produkt 020110
eingestellten
10.000,- € für eine Citystreife, welche durch externe
Sicherheitsunternehmen
wahrgenommen werden sollte, verwendet wird“.
Anlage 5 enthält den Antrag vom 25.04.2013.
6. Antrag der Stadtverordneten Frau Meike
Lukat vom 26.04.2013: „Der
HFA/Rat
beschließt für die Erstellung und Realisierung eines Konzepts Kaufhaus
Innenstadt
einen Betrag von 15.000,- € in den Haushalt 2013 einzustellen“.
Anlage 6 enthält den Antrag vom 26.04.2013.
7. Schreiben der Gemeinschaftsgrundschule
Gruiten und der Evangelisch-
reformierten Kirchengemeinde Gruiten
vom 24.04.2013 zur Entwicklung und
zum Ausbau der Offenen Ganztagesschule:
„Wir bitten daher den
Rat der Stadt
Haan, kurzfristig die Planung für die notwendige bauliche
Erweiterung
der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten und alsbald die Durchführung
der
Bauarbeiten durch Bereitstellung finanzieller Mittel und Vergabe von
Planungs- und
Bauaufträgen sicherzustellen, so dass die erforderlichen Pläne
zum
Schuljahresbeginn 2015/2016 zur Verfügung stehen“.
Anlage 7 enthält das Schreiben vom 24.04.2013.
8. Schreiben der
AWO Kreis Mettmann gGmbH, 40622 Mettmann vom
19.04.2013 zur Offenen
Ganztagsschule und einer Kindertagesstättengruppe der
AWO am Standort
Robert-Koch-Straße
Anlage 8 enthält das Schreiben vom 19.04.2013.
9. Anfragen der GAL-Haan vom 27.04.2013 zum Entwurf des Haushaltsplanes
2013.
Hinweis der Verwaltung: Die schriftliche Beantwortung wird nachgereicht.
Anlage 9 enthält die Anfragen vom 27.04.2013.
10. Antrag der
GAL-Haan vom 27.04.2013: „Einstellung
von Planungsmitteln für
den Ausbau
der Grundschule Gruiten in den Haushalt 2013“.
Anlage10 enthält den Antrag vom 27.04.2013.
11. Antrag der
GAL-Haan vom 27.04.2013:
„Herausnahme der Projekte „Ausbau
der
Polnischen Mütze“ und „Ausbau der Knotenpunkte der Anschlussstelle Haan-
Ost“ aus dem
Haushalt“.
Anlage 11 enthält den Antrag vom 27.04.2013.
12. Antrag der CDU-Fraktion vom 28.04.2013 zum Stellenplan 2013 für das
Jugendamt.
Anlage12 enthält den Antrag vom 28.04.2013.
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Jährliche Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für
Investitionen im Finanzplan (kameraler Begriff: Übertragung von
Haushaltsausgaberesten) und für Auszahlungen aufgrund von
Instandhaltungsrückstellungen im Finanzplan
hier: Übertragung von Ermächtigungen aus 2012 nach 2013
Sachverhalt:
Ermächtigungen (= Haushaltsmittel) für Auszahlungen für Investitionen bleiben grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Das bedeutet, dass noch nicht in Anspruch genommene aber weiterhin erforderliche Ermächtigungen in das Folgejahr übernommen, d. h. übertragen werden müssen. Sie erhöhen dann die Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Nur dieses Verfahren stellt sicher, dass für die dann im Folgejahr erforderlichen Auszahlungen für Investitionen auch die Liquidität eingeplant und verfügbar gemacht wird.
Für 2013 weiterzuführende Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund von in der Bilanz gebildeten Rückstellungen sind ebenfalls Ermächtigungsübertragungen erforderlich.
Gemäß § 22 Abs. 4 der Gemeinhaushaltsverordnung NRW ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Finanzplan 2013 vorzulegen. Es sollen Ermächtigungen aus 2012 für Auszahlungen für Investitionen von rd. 8,489 Mio. EUR und für Auszahlungen aufgrund von Instandhaltungsrückstellungen von rd. 0,119 Mio. EUR nach 2013 übertragen werden (siehe Anlage 13). Aufgrund des noch aufzustellenden Jahresabschlusses 2012 können sich die Beträge verändern.
Die Übertragungen erhöhen die Auszahlungsermächtigungen im Finanzplan 2013. Die jetzt zu übertragenden Auszahlungsermächtigungen werden durch dafür vorhandene liquide Mittel (bei den Investitionen handelt es sich um Einzahlungen aus Investitionstätigkeit) finanziert.
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Haushalt 2013, Stellenplan 2013, Haushaltssicherungs-
Konzept
2010 ff. Jugendamt / TO - Punkt 3.1.8 HFA -
Siehe hierzu die Vorlage 51/114/2013 (Sitzung des Jugendhilfeausschusses
am 30.04.2013).
Zu b)
Stellenplan 2013 der Stadt Haan
/ TO - Punkt 3.2 HFA -
Siehe hierzu die Vorlage 10/161/2013 (Einbringung im Rat am 23.04.2013).
Zu c)
Haushaltssicherungskonzept 2010 ff.
Beschlussvorschlag:
Das Haushaltssicherungskonzept – bis 2020 für den Ergebnisplan und für
2013 bis 2016 für die Auszahlungen für Investitionen zuzüglich der 2019
eingeplanten Bau- und Einrichtungskosten für den Neubau des Gymnasiums
am Altstandort – wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem
Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Haupt- und
Finanzausschusses vom 14.05.2013 ergibt.
Zu c)
Hebesatz-Satzung für 2013
Beschlussvorschlag gemäß
Vorlage 20/034/2013
Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für
die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2013 wird mit folgenden
Steuersätzen beschlossen:
Grundsteuer A 209 v. H. - land- und forstwirtschaftliche Betriebe -
Grundsteuer B 413 v. H. - bebaute und unbebaute Grundstücke -
Gewerbesteuer 411 v. H.
Zu c) Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen wird in der Fassung
beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungs-
ergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.05.2013 ergibt.
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Jährliche Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für
Investitionen im Finanzplan (kameraler Begriff: Übertragung von
Haushaltsausgaberesten) und für Auszahlungen aufgrund von
Instandhaltungsrückstellungen im Finanzplan
hier: Übertragung von Ermächtigungen aus 2012 nach 2013
Beschlussvorschlag:
Die Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen und für Auszahlungen aufgrund von Instandhaltungsrückstellungen von 2012 nach 2013 entsprechend der Anlage 13 zu dieser Vorlage wird zur Kenntnis genommen.