hier: Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder uner 3 Jahren (U3-Ausbau), Anträge der Ev. Kirchengemeinde Haan vom 28.01.2013 für die Kindertageseinrichtungen in der Bismarckstraße 10 "Am Park"und "Nachbarsberg und der Kindertagespflegestelle "Haaner Zwerge" vom 20.03.2013
Sachverhalt:
Die v.g. Beschlussvorschläge wurden dem Rat der Stadt Haan mit den
Sitzungsvorlagen 51/110/2013 und 51/112/2013 zwecks Beschlussfassung in der
Sitzung am 22.05.2013 fristgerecht zugeleitet. Eine Beschlussfassung ist
zwingend notwendig, um bereits an das Landesjugendamt gerichtete Anträge
vervollständigen zu können und spätestens bis zum 31.05.2013 dort einzureichen.
Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist ohne Verlängerungsoption. Andernfalls
besteht das Risiko, beantragte Landesmittel nicht zu erhalten. Durch die in
dieser Woche vereinbarte Verschiebung der Ratssitzung auf den 04.06.2013 sind
die notwendigen Beschlüsse daher im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung
herbei zu führen.
In der Beschlussvorlage 51/110/2013 ist auf Seite 5 ausgeführt, dass „in
der weiteren Konkretisierung des Projektes auch gemeinsam die städtischen
Interessen hinsichtlich der Anbindung der angrenzenden Grundstücksflächen zu
berücksichtigen sind“. Für die Beratung dieses Detailsachverhaltes war in der
„neuen“ Tagesordnung für die HFA-Sitzung am 14.05.2013 der Tagesordnungspunkt
9.1 im nicht-öffentlichen Sitzungsteil vorgesehen. Es ist für den
Beratungsablauf in der neu terminierten HFA-Sitzung am 22.05.2013 eine analoge
Beratungsstruktur vorgesehen. Dies betrifft somit neben der Beschlussvorlage
51/110/2013 auch die Dringlichkeitsentscheidung der Drucksache 51/117/2013.
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW besteht die Möglichkeit, dass der
Hauptausschuss Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen,
entscheiden kann, wenn eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich (bzw.
in diesem Fall verschoben) ist. Der Haupt- und Finanzausschuss tagt am
22.05.2013, so dass diese Vorlage zur Beschlussfassung im Wege der
Dringlichkeit vorgelegt wird. Inhaltlich wird auf die o.g. Beratungsvorlagen
verwiesen.
Beschlussvorschlag:
1. Kindertageseinrichtung in
der Bismarckstr. 10, „Am Park“
Für die von der Evang. Kirchengemeinde Haan,
Kaiserstr. 8, für die Tageseinrichtung in der Bismarckstr. 10 „Am Park“ mit
Förderantrag vom 29.11.2012 und Schreiben vom 28.01.2013 beantragte Investitionsmaßnahme - Schaffung von
insgesamt 24 Betreuungsplätzen für Kinder von unter drei Jahren (davon 6 U
3-Plätze bereits gefördert) wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu
1.073.460 € gewährt.
Die Kirchengemeinde trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10
% des Gesamtaufwandes, mindestens 107.346 €.
Eine für die Maßnahme gewährte Zuwendung des Landes
(Förderung für U 3-Ausbau, „Fiskalpakt“, 1. Tranche) verringert den städtischen
Zuschuss entsprechend. Ggf. verringert sich der städtische Zuschuss um einzusetzende Eigenmittel der Kirchengemeinde.
Die Verwaltung wird beauftragt, den am 30.11.2012 an das
Landesjugendamt gerichteten Förderantrag (Stichtag: 30.11.2012) für den
„Fiskalpakt“, 1. Tranche, nach erfolgter Etatisierung des städtischen
Zuschusses durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 22.05.2013 gegenüber
dem Landesjugendamt zu vervollständigen (Nachweis der Finanzierung der
Maßnahme).
2. Kindertageseinrichtung in
der Kampstr. 70 „Nachbarsberg“
Für die von der Evang. Kirchengemeinde Haan,
Kaiserstr. 8, in einem städtischen Gebäude betriebene Tageseinrichtung in der
Kampstr. 70 „Nachbarsberg“ übernimmt die Stadt Haan auf der Grundlage des Erbbaurechtsvertrages
vom 28.06.1984 den Investitionsaufwand
in Höhe von insgesamt 196.354 € zur Sicherung der vorhandenen 5
Betreuungsplätze für unter Dreijährige (1. Bauabschnitt; Aufwand in 2013: rd. 75.000
€) sowie zur Schaffung von zusätzlich 10 Betreuungsplätzen für unter
Dreijährige (2. Bauabschnitt; Aufwand in 2013: rd. 81.354 € und Aufwand in
2014: rd. 40.000 €).
Gegenüber der ersten Einplanung im
Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2013 in Höhe von 75.000 € (1. Bauabschnitt zur
Sicherung der vorhandenen U 3-
Betreuungsplätze) bei Produktsachkonto
060110.531813 wird im Haushalt 2013 ein Mehraufwand von 81.354 € (2.
Bauabschnitt für zusätzlich 10 U 3-Betreuungsplätze) veranschlagt. Der im Verwaltungsentwurf für
das Planjahr 2014 bei Produktsachkonto 060110.531813 veranschlagte Betrag von
75.000 € (2. Bauabschnitt) wird um 35.000 € reduziert.
Die Verwaltung wird beauftragt, den am
15.04.2013 an das Landesjugendamt gerichteten Förderantrag (Stichtag:
15.04.2013) für den „Fiskalpakt“, 2. Tranche, nach erfolgter Etatisierung des
Investitionsaufwandes durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am
22.05.2013 gegenüber dem Landesjugendamt zu vervollständigen (Nachweis der
Finanzierung der Maßnahme). Eine durch das Land gewährte Förderung der Maßnahme
reduziert den städtischen Aufwand (Zuschuss). Der Stadt Haan beauftragt die
Kirchengemeinde mit der zeitgleichen Planung und Durchführung der Gesamtmaßnahme (1. und 2. Bauabschnitt).
3. Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder von unter drei Jahren (U 3-Ausbau)
- Anträge der Kindertagespflegestelle "Haaner Zwerge" auf
Investitionsförderung vom 20.03.2013 und auf Übernahme des Eigenanteils durch
die Stadt Haan (Eingang 10.04.2013)
Für die Herrichtung und Ausstattung von 8
Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in der
Großtagespflegestelle „Haaner Zwerge“ in der Hochdahler Str. 8 in Haan wird den
Eheleuten Christine und Frank Labahn, Flurstr. 64 in Haan, in 2013 ein
städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 27.500 € (Produktsachkonto
060110.531813) gewährt. Der städtische Zuschuss verringert sich um eine
eventuell gewährte Zuwendung des Landes nach den Richtlinien für Investitionen
in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter drei Jahren. Gegenüber der Einplanung im Verwaltungsentwurf zum
Haushalt 2013 in Höhe von 17.500 € wird bei Produktsachkonto 060110.531813 ein
Mehraufwand von 10.000 € veranschlagt.