Betreff
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW
hier: Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder uner 3 Jahren (U3-Ausbau), Anträge der Ev. Kirchengemeinde Haan vom 28.01.2013 für die Kindertageseinrichtungen in der Bismarckstraße 10 "Am Park"und "Nachbarsberg und der Kindertagespflegestelle "Haaner Zwerge" vom 20.03.2013
Vorlage
51/116/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die v.g. Beschlussvorschläge wurden dem Rat der Stadt Haan mit den Sitzungsvorlagen 51/110/2013 und 51/112/2013 zwecks Beschlussfassung in der Sitzung am 22.05.2013 fristgerecht zugeleitet. Eine Beschlussfassung ist zwingend notwendig, um bereits an das Landesjugendamt gerichtete Anträge vervollständigen zu können und spätestens bis zum 31.05.2013 dort einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist ohne Verlängerungsoption. Andernfalls besteht das Risiko, beantragte Landesmittel nicht zu erhalten. Durch die in dieser Woche vereinbarte Verschiebung der Ratssitzung auf den 04.06.2013 sind die notwendigen Beschlüsse daher im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung herbei zu führen.

 

In der Beschlussvorlage 51/110/2013 ist auf Seite 5 ausgeführt, dass „in der weiteren Konkretisierung des Projektes auch gemeinsam die städtischen Interessen hinsichtlich der Anbindung der angrenzenden Grundstücksflächen zu berücksichtigen sind“. Für die Beratung dieses Detailsachverhaltes war in der „neuen“ Tagesordnung für die HFA-Sitzung am 14.05.2013 der Tagesordnungspunkt 9.1 im nicht-öffentlichen Sitzungsteil vorgesehen. Es ist für den Beratungsablauf in der neu terminierten HFA-Sitzung am 22.05.2013 eine analoge Beratungsstruktur vorgesehen. Dies betrifft somit neben der Beschlussvorlage 51/110/2013 auch die Dringlichkeitsentscheidung der Drucksache 51/117/2013.

 

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW besteht die Möglichkeit, dass der Hauptausschuss Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, entscheiden kann, wenn eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich (bzw. in diesem Fall verschoben) ist. Der Haupt- und Finanzausschuss tagt am 22.05.2013, so dass diese Vorlage zur Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit vorgelegt wird. Inhaltlich wird auf die o.g. Beratungsvorlagen verwiesen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Kindertageseinrichtung in der Bismarckstr. 10, „Am Park“

 

Für die von der Evang. Kirchengemeinde Haan, Kaiserstr. 8, für die Tagesein­richtung in der Bismarckstr. 10 „Am Park“ mit Förderantrag vom 29.11.2012 und Schreiben vom 28.01.2013 beantragte  Investitionsmaßnahme - Schaffung von insgesamt 24 Betreuungsplätzen für Kinder von unter drei Jahren (davon 6 U 3-Plätze bereits gefördert) wird ein städti­scher Zuschuss in Höhe von bis zu 1.073.460 € gewährt.

 

          Die Kirchengemeinde trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 % des Gesamtauf­wandes, mindestens 107.346 €.

 

          Eine für die Maßnahme gewährte Zuwendung des Landes (Förderung für U 3-Ausbau, „Fiskalpakt“, 1. Tranche) verringert den städtischen Zuschuss entspre­chend. Ggf. verringert sich der städtische Zuschuss um  einzusetzende Eigen­mittel der Kirchengemeinde.

 

          Die Verwaltung wird beauftragt, den am 30.11.2012 an das Landesjugendamt gerichteten Förderantrag (Stichtag: 30.11.2012) für den „Fiskalpakt“, 1. Tran­che, nach erfolgter Etatisierung des städtischen Zuschusses durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 22.05.2013 gegenüber dem Landesjugendamt zu vervollständi­gen (Nachweis der Finanzierung der Maßnahme). 

 

2.      Kindertageseinrichtung in der Kampstr. 70 „Nachbarsberg“ 

 

Für die von der Evang. Kirchengemeinde Haan, Kaiserstr. 8, in einem städti­schen Gebäude betriebene Tageseinrichtung in der Kampstr. 70 „Nachbars­berg“ übernimmt die Stadt Haan auf der Grundlage des Erbbaurechtsvertrages vom 28.06.1984 den Investitionsaufwand  in Höhe von insgesamt 196.354 € zur Sicherung der vorhandenen 5 Betreuungsplätze für unter Dreijährige                (1. Bau­abschnitt; Aufwand in 2013: rd. 75.000 €) sowie zur Schaffung von zusätzlich 10 Betreuungsplätzen für unter Dreijährige (2. Bauabschnitt; Aufwand in 2013: rd. 81.354 € und Aufwand in 2014: rd. 40.000 €).

 

Gegenüber der ersten Einplanung im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2013 in Höhe von 75.000 € (1. Bauabschnitt zur Sicherung der vorhandenen U 3-


Betreuungs­plätze) bei Produktsachkonto 060110.531813 wird im Haushalt 2013 ein Mehraufwand von 81.354 € (2. Bauabschnitt für zusätzlich 10 U 3-Betreuungsplätze)  veran­schlagt. Der im Verwaltungsentwurf für das Planjahr 2014 bei Produktsachkonto 060110.531813 veranschlagte Betrag von 75.000 € (2. Bauabschnitt) wird um 35.000 € reduziert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den am 15.04.2013 an das Landesjugendamt gerichteten Förderantrag (Stichtag: 15.04.2013) für den „Fiskalpakt“, 2. Tran­che, nach erfolgter Etatisierung des Investitionsaufwandes durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 22.05.2013 gegenüber dem Landesjugendamt zu vervollständigen (Nachweis der Finanzierung der Maßnahme). Eine durch das Land gewährte Förderung der Maßnahme reduziert den städtischen Aufwand (Zuschuss). Der Stadt Haan beauftragt die Kirchengemeinde mit der zeitgleichen Planung und Durchführung  der Gesamtmaßnahme (1. und 2. Bauabschnitt).

 

3.      Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder von unter drei Jahren (U 3-Ausbau) - Anträge der Kindertagespflegestelle "Haaner Zwerge" auf Investitionsförderung vom 20.03.2013 und auf Übernahme des Eigenanteils durch die Stadt Haan (Eingang 10.04.2013)

 

Für die Herrichtung und Ausstattung von 8 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in der Großtagespflegestelle „Haaner Zwerge“ in der Hochdahler Str. 8 in Haan wird den Eheleuten Christine und Frank Labahn, Flurstr. 64 in Haan, in 2013 ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 27.500 € (Produktsachkonto 060110.531813) gewährt. Der städtische Zuschuss verringert sich um eine eventuell gewährte Zuwendung des Landes nach den Richtlinien für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Gegenüber der Einplanung im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2013 in Höhe von 17.500 € wird bei Produktsachkonto 060110.531813 ein Mehraufwand von 10.000 € veranschlagt.