Betreff
Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung für ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Nr. 2 BauGB im Bereich "Haan Mitte - Rathauskurve" (Vorkaufsrechtsatzung)
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
61/120/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der in der beigefügten Begründung getroffenen Aussagen den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung gemäß den Regelungen des § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts im Bereich „Haan Mitte - Rathauskurve“.

 

 

Weitere Vorgehensweise:

 

Nach dem erfolgten Satzungsbeschluss ist der Satzungstext der Vorkaufsrechtsatzung ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt zu machen. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

 

„Die Satzung zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufsrechtsatzung) für den Bereich „Haan Mitte - Rathauskurve“ wird entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen. Der Begründung zur Satzung wird zugestimmt.

 

Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung umfasst die Flächen zwischen der Mittelstraße im Norden, der Kaiserstraße im Osten und Süden sowie der Friedrichstraße im Westen. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist dem anliegenden Planausschnitt zu entnehmen. Der Planausschnitt ist Bestandteil der Satzung.

 

Nach dem Liegenschaftskataster sind folgende Flurstücke von der Vorkaufsrechtsatzung berührt: Gemarkung Haan, Flur 21, Flurstücke 72, 73, 74, 354, 356, 357, 513, 551, 552, 554, 657, 684, , 818 (teilw.), 819, 820.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine