hier: Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der in der beigefügten Begründung getroffenen Aussagen den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung gemäß den Regelungen des § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts im Bereich „Haan Mitte - Rathauskurve“.
Weitere
Vorgehensweise:
Nach dem erfolgten Satzungsbeschluss ist der Satzungstext der Vorkaufsrechtsatzung ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt zu machen. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorschlag:
„Die Satzung zur Begründung eines
besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Vorkaufsrechtsatzung) für den Bereich „Haan Mitte - Rathauskurve“ wird
entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen. Der Begründung zur Satzung
wird zugestimmt.
Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung
umfasst die Flächen zwischen der Mittelstraße im Norden, der Kaiserstraße im
Osten und Süden sowie der Friedrichstraße im Westen. Der räumliche
Geltungsbereich der Satzung ist dem anliegenden Planausschnitt zu entnehmen.
Der Planausschnitt ist Bestandteil der Satzung.
Nach dem Liegenschaftskataster sind folgende
Flurstücke von der Vorkaufsrechtsatzung berührt: Gemarkung Haan, Flur 21,
Flurstücke 72, 73, 74, 354, 356, 357, 513, 551, 552, 554, 657, 684, , 818
(teilw.), 819, 820.“
Finanz. Auswirkung:
keine