Betreff
Bahnhof Gruiten
hier: Planung für den Umbau, Infrastrukturförderung nach § 12 ÖPNVG NRW
Vorlage
61/121/2013
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

U. a. in Sitzungsvorlage 61/35/2010 für den Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschuss (BVVFA) am 23.09.2010 und in Sitzungsvorlage Nr. 61/101/2012 für den Rat am 11.12.2012 wurde die Planung für den Umbau des Gruitener Bahnhofs zu einem barrierefreieren Bahnhof vorgestellt. Wie in Sitzungsvorlage 61/109/2013 zum BVVFA am  21.03.2013 dargestellt, werden von der Verwaltung Kosten in der Höhe von rd. 1,6 Mio. Euro für die Umsetzung der Planung geschätzt, was im Falle einer Gewährung von Infrastrukturfördermitteln nach § 12 ÖPNVG NRW bei den derzeitigen Förderbedingungen für die Stadt Haan mit einem Eigenanteil von rd. 500.000 Euro verbunden wäre. Vor dem Hintergrund der hohen Kosten wurde die Verwaltung in der in der Sitzung des BVVFA am 21.03.2013 gebeten zu prüfen, ob der Umbau nicht schrittweise realisiert werden könnte.

 

Wie bereits in der Sitzung des BVVFA am 21.03.2013 klargestellt wurde, handelt es sich bei der aktuellen Planung gerade aus Gründen der finanziellen Machbarkeit um eine äußert reduzierte Planung. Die Planung umfasst neben der Installation eines dynamischen Fahrgastinformationssystems lediglich die Schaffung eines barrierefreien Zugangs vom Park+Ride-Platz am Neandertalweg zum Mittelbahnsteig. Hierzu ist der Bau einer Rampe vom Park+Ride-Platz in die Personenunterführung vorgesehen, sowie die Installation eines Aufzugs, über den man von der Personenunterführung zum Mittelbahnsteig gelangen kann. Wie bereits in Sitzungsvorlage 61/35/2010 dargestellt, ist die Maßnahme deshalb so teuer, da es im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Einbau des Aufzugs erforderlich ist, den Bahnsteig zu verlängern und die vorhandene Treppe von der Personenunterführung zum Mittelbahnsteig zu versetzen. Sonst können die erforderlichen Abstände zum Aufzug nicht eingehalten werden.

Eine weitere Reduzierung der Planung ist aus Sicht der Verwaltung nicht möglich. Sie würde auch vom Fördergeber nicht unterstützt, da dann das Ziel „barrierefreier Zugang“ nicht mehr erreicht würde.

 

Im Vorfeld der Förderantragstellung 2009 wurden auch die anderen Zugänge zum Gruitener Bahnhof im Hinblick auf ihre Eignung, sie barrierefrei umzubauen, betrachtet. Aufgrund der sich aus der vorhandenen Infrastruktur ergebenden Zwangspunkte und aufgrund von Anforderungen an den neu zu gestaltenden Zugangsbereich (bspw. Neigung bei Rampen) wäre die Schaffung eines barrierefreien Zugangs hier sogar noch aufwendiger und teurer.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.