Sachverhalt:

 

1./     Bisheriges Verfahren

Am 04.09.2012 fasste der Planungs- und Umweltausschuss den Beschluss, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51 mit seiner Begründung, jeweils in der Fassung vom 31.07.2012, öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 15.10. bis zum 16.11.2012.

Auf Grund von Anregungen zur Bauleitplanung wurde das Plangebiet wegen einer bislang unerkannten Wohnnutzung im Hintergelände von Haus Friedrichstraße 24 verkleinert. Die zugehörige Schalltechnische Untersuchung wurde zur Berücksichtigung dieser Wohnnutzung entsprechend ergänzt (Peutz Consult, 04.03.2013), die Festsetzungen zur Immissionskontingentierung (hier: Richtungssektoren) geändert sowie die Planung redaktionell ergänzt. Die Änderungen berührten die Grundzüge der Planung, so dass eine erneute Offenlage erforderlich wurde.

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan hat darauf hin am 09.04.2013 den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ in seiner Fassung vom 18.03.2013 mit der Begründung in der Fassung vom 09.04.2013 gefasst.

Die erneute Offenlage fand statt in der Zeit vom 22.04.2013 bis zum 24.05.2013.

 

 

2./     Ergebnisse der Beteiligungsverfahren

Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen entscheiden. Entsprechend sind alle in den bisherigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

 

2.1./  Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB

Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind der Anlage A zu entnehmen.(Auf Grund der vorgebrachten Anregungen wurden die Planzeichnung und die Begründung geändert, s. o.).

 

 

2.2./  Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB

Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind der Anlage B zu entnehmen.

Weitere Änderungen der Planzeichnung sind nicht erforderlich.

Auf Grund eines erkannten redaktionellen Fehlers in der Begründung (altes Datum der zitierten Schalltechnischen Untersuchung auf Seite 6) wurde die Begründung entsprechend aktualisiert.

Die Änderung ist redaktionell, so dass ein erneutes Beteiligungsverfahren nicht erforderlich ist.

 

 

3./     Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in dieser Sitzungsvorlage zuzustimmen, den Bebauungsplan Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ in der Fassung vom 18.03.2013 gem.

§ 10 (1) BauGB zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 29.05.2013 zuzustimmen. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Haan kann der Bebauungsplan Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ durch Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.

 

Beschlussvorschlag:

 

„1.   Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die über die in der Beteiligung nach § 4a (3) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.  Der Bebauungsplan Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ in seiner Fassung vom 18.03.2013 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 29.05.2013 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtzentrum von Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt von den Straßen Friedrichstraße und Mittelstraße sowie von den unbebauten Freiflächen des Stadtbades und Grundstücken südlich der Straße Alter Kirchplatz. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.“

 

Finanz. Auswirkung:

keine