hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2) und § 4a (3) BauGB,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Am 04.09.2012 fasste der
Planungs- und Umweltausschuss den Beschluss, den Entwurf des Bebauungsplans Nr.
51 mit seiner Begründung, jeweils in der Fassung vom 31.07.2012, öffentlich
auszulegen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 15.10. bis zum 16.11.2012.
Auf Grund von Anregungen zur
Bauleitplanung wurde das Plangebiet wegen einer bislang unerkannten Wohnnutzung
im Hintergelände von Haus Friedrichstraße 24 verkleinert. Die zugehörige
Schalltechnische Untersuchung wurde zur Berücksichtigung dieser Wohnnutzung
entsprechend ergänzt (Peutz Consult, 04.03.2013), die
Festsetzungen zur Immissionskontingentierung (hier: Richtungssektoren) geändert
sowie die Planung redaktionell ergänzt. Die Änderungen berührten die Grundzüge
der Planung, so dass eine erneute Offenlage erforderlich wurde.
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates
der Stadt Haan hat darauf hin am 09.04.2013 den Beschluss zur erneuten
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 51 „Friedrichstraße /
Mittelstraße“ in seiner Fassung vom 18.03.2013 mit der Begründung in der
Fassung vom 09.04.2013 gefasst.
Die erneute Offenlage fand statt in der Zeit
vom 22.04.2013 bis zum 24.05.2013.
2./ Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
Nach
der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat
zur Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über
alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen
entscheiden. Entsprechend sind alle in den bisherigen Beteiligungsverfahren
eingegangenen Stellungnahmen dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
2.1./ Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche
Auslegung nach § 3 (2) BauGB
Die vorgebrachten Anregungen mit
dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind der Anlage A zu entnehmen.(Auf
Grund der vorgebrachten Anregungen wurden die Planzeichnung und die Begründung
geändert, s. o.).
2.2./ Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die erneute
öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB
Die vorgebrachten Anregungen mit
dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind der Anlage B zu entnehmen.
Weitere Änderungen der
Planzeichnung sind nicht erforderlich.
Auf Grund eines erkannten
redaktionellen Fehlers in der Begründung (altes Datum der zitierten
Schalltechnischen Untersuchung auf Seite 6) wurde die Begründung entsprechend
aktualisiert.
Die Änderung ist redaktionell, so
dass ein erneutes Beteiligungsverfahren nicht erforderlich ist.
3./ Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, den
Prüfergebnissen in dieser Sitzungsvorlage zuzustimmen, den Bebauungsplan Nr. 51
„Friedrichstraße / Mittelstraße“ in der Fassung vom 18.03.2013 gem.
§ 10 (1) BauGB zu beschließen und seiner
Begründung in der Fassung vom 29.05.2013 zuzustimmen. Nach erfolgter
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Haan kann der Bebauungsplan Nr. 51
„Friedrichstraße / Mittelstraße“ durch Bekanntmachung des Beschlusses im
Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.
Beschlussvorschlag:
„1. Über
die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die über die in
der Beteiligung nach § 4a (3) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ in seiner Fassung vom
18.03.2013 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in
der Fassung vom 29.05.2013 wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich im Stadtzentrum von Haan. Der räumliche
Geltungsbereich wird begrenzt von den Straßen Friedrichstraße und Mittelstraße
sowie von den unbebauten Freiflächen des Stadtbades und Grundstücken südlich
der Straße Alter Kirchplatz. Die genaue Festlegung des räumlichen
Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.“
Finanz. Auswirkung:
keine