Betreff
Einführung der kommunalen Alttextilerfassung in Haan und Änderung der Abfallentsorgungssatzung
Vorlage
60/047/2013
Art
Beschlussvorlage

Anlass der Vorlage

Die Verwaltung sieht aus mehreren Gründen Handlungsbedarf in Bezug auf die Einführung einer kommunalen Alttextil-Sammlung, die im Folgenden dargestellt werden.

Dem steht zum einen der Beschluss des Umweltausschusses vom 18.06.1998 entgegen, keine Altkleidersammlung unter städt. Regie durchzuführen. Zum anderen bedarf die Ausweitung der städt. Abfallwirtschaft auf diesen Bereich einer entsprechenden Regelung in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Haan und damit der Beschlussfassung durch den Rat.

 

 

Sachverhalt

Die Stadt Haan führt zurzeit keine Sammlung von Alttextilien und –schuhen durch. Sämtliche im Stadtgebiet aufgestellten Sammelcontainer stammen von gewerblichen (und zum geringen Teil von caritativen) Sammlern.

Die in den letzten Jahren und Monaten stetig angestiegene Zahl von Sammelbehältern zeigt, dass es sich durch die erzielbaren Verkaufserlöse um ein lukratives Geschäft handelt und macht andererseits die unerwünschten Begleiterscheinungen durch den Wildwuchs deutlich: städtebauliche Verunstaltungen, Verkehrsgefährdungen, unzureichende Standplatzreinigungen, Überfüllungen, nicht erreichbare Ansprechpartner u.ä..

Deshalb besteht ein dringendes Erfordernis, die Erfassung von Alttextilien im Haaner Stadtgebiet in geordnete Bahnen zu lenken. Das kann ausschließlich durch die Stadt Haan als zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) erfolgen. Die Stadt ist für die Einsammlung aller Abfälle und Wertstoffe aus privaten Haushaltungen zuständig. Das gilt selbstverständlich auch für Alttextilien und es wäre grob fahrlässig, dieses Feld weiterhin gewerblichen Akteuren zu überlassen und dem (Abfall-) Gebührenzahler die erzielbaren Einnahmen vorzuenthalten. Hier ist analoges Handeln zur Altpapiererfassung gefordert.

 

Vorgehensweise

Die Verwaltung schlägt die Alttextilerfassung über Depotcontainer vor, die großteils an den Standorten der Glascontainer platziert werden. Mit der Aufstellung und Leerung der Behälter, Weiterleitung der Stoffe zur Verwertung und Sauberhaltung der Standplätze wird ein zertifizierter Fachbetrieb beauftragt, der die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit aufweist. Er muss die faire Verwertung der Alttextilien garantieren und nachweisen. An den erzielbaren Erlösen wird die Stadt durch regelmäßige Zahlungen beteiligt. Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt durch ein Vergabeverfahren.

Die bisherigen gemeinnützigen Sammlungsaktivitäten bleiben unangetastet und können parallel weiter betrieben werden, während gewerbliche Sammlungen mit Einführung des städt. Erfassungssystems verhindert, zumindest aber eingeschränkt werden sollen. Dazu bietet das Mitte 2012 neugefasste Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes die Möglichkeit, wonach  gewerbliche Sammlungen einer Genehmigungspflicht (zuständig: Kreis ME) unterliegen. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn der gewerblichen Sammlung „überwiegende öffentliche Interessen“ im Sinne des § 17 Abs. 3 KrWG entgegen stehen. Das ist der Fall, wenn der örE ein eigenes, leistungsfähiges Erfassungssystem betreibt.

Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann also auch die Aufstellung gewerblicher Depotcontainer auf privaten Grundstücken im Stadtgebiet verhindert werden, was derzeit (mangels eigenem Sammelsystem) nicht möglich ist. Zurzeit kann lediglich die Entfernung von Containern auf öffentlichen Flächen gefordert werden bzw. zwangsweise erfolgen. Das Ordnungsamt hat in den letzen Wochen derartige Aktionen durchgeführt. Rechtsgrundlage dafür ist allerdings nicht das Kreislaufwirtschaftsgesetz sondern das Straßenrecht, demzufolge es sich um unerlaubte Sondernutzungen handelt.

 

Caritative Sammlungen

Bei Einführung eines kommunalen Sammelsystems wird der Bestand gemeinnütziger Sammlungen häufig als gefährdet angesehen. Das wird nicht der Fall sein. An die Stelle des bisherigen unkontrollierten Wildwuchses gewerblicher Sammler auf öffentlichen und privaten Flächen tritt ein geordnetes kommunales Erfassungssystem. Es wird die caritativen Aktivitäten keinesfalls mehr einschränken als die bisherige private „Konkurrenz“. Ein Großteil der Bevölkerung wird seine Altkleider weiterhin ganz bewusst nur bestimmten Organisationen überlassen.

Der Verzicht auf ein kommunales Sammelsystem würde auch nicht weiterhelfen, weil an dessen Stelle (wieder) die gewerblichen Sammlungen expandieren würden, und zwar unkontrolliert.

 

Der Verwaltung sind folgende gemeinnützige Sammlungen in Haan bekannt:

·           Ev. Kirchengemeinde: 1 x jährlich Annahme von Altkleidern für Bethel im CVJM-Haus

·           DRK: 2 x jährlich Haushaltssammlungen mit zuvor verteilten Säcken

·           SKFM: Laufende Annahme noch tragbarer Altkleider im Forum Breidenhofer Straße

·           Malteser Hilfsdienst: Depotcontainer auf dem Grundstück des MHD Dieker Straße

Das DRK hatte bereits mit Schreiben vom März 2013 angeboten , die Durchführung der Alttextilerfassung im Auftrag der Stadt durchzuführen und um Beauftragung gebeten, was aber aus folgenden Gründen ausscheiden muss:

Die Erlöse aus einem kommunalen Erfassungssytem im Rahmen der Abfallwirtschaft müssen in den Gebührenhaushalt einfließen und den Gebührenzahlern voll zu Gute kommen. Eine Teilabschöpfung der Einnahmen für caritative Zwecke ist aus gebührenrechtlichen Gründen unzulässig. Nach der Rechtslage stehen die Erlöse sogar dem Kreis ME als entsorgungs-/verwertungspflichtiger Körperschaft zu. Weil es noch keine flächendeckende Alttextilerfassung im Kreisgebiet gibt, ist das bisher noch nicht so praktiziert worden. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Kreis zukünftig verhalten wird. Aber auch der Kreis müsste die Erlöse in seinen Abfallgebühren-Etat einfließen lassen.

Ohne Einnahmeerzielung ist die Beauftragung für das DRK jedoch nicht interessant.

Eine gemeinnützige Sammlung durch das DRK unter Wegfall der kommunalen Sammlung und ohne Beauftragung durch die Stadt ist wegen der fehlenden Standplatzflächen nicht realisierbar, wäre andernfalls wohl auch schon umgesetzt worden. Stattdessen sichern sich gewerbliche Sammler die Standplätze auf Privatgrundstücken gegen Mietzahlungen. Diese gewerblichen Aktivitäten könnten, wie zuvor schon geschildert, wegen des dann fehlenden kommunalen Sammelsystems wiederum nicht untersagt werden.

 

Kennzahlen

Erfasste Alttextilmenge BRD: 750.000 t/Jahr, entspricht rd. 9 kg/Ew/a[1]

Erfassbare Menge über kommunale Containersammlung: 2,5 bis 6 kg/Ew/a[2]

Gesamtmenge Haan bei erwartet  4 kg/Ew/a  = 118 t

Maximal erreichte Standplatzdichte: 1 Cont. je 900 Ew[3] (entspräche für Haan 33 Stck.)

Beabsichtigte Containerdichte zu Beginn der Sammlung in Haan: 15 – 20 Container

Bisher von öffentl. Flächen entfernte gewerbliche Container in Haan: 14 Stck.[4]

 

 



[1] Quelle: Div., u.a.: Statistisches Bundesamt, bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung 

[2] Erfahrungswerte aus anderen Städten, z.B. Emsdetten, Rheine, Bergisch-Gladbach, Remscheid

[3] Höchster bekannter Wert. Realisiert in Bergisch-Gladbach

[4] Stand: 6. Juni 2013

Beschlussvorschlag:

 

1./     Die Verwaltung wird beauftragt, ein kommunales Erfassungssystem für Alttextilien im Stadtgebiet zu installieren.

2./     Die beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Abfallentsorgungssatzung wird beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Jährl. Einnahmen zwischen 10.000 und 30.000€ (fließen dem Gebührenetat „Abfallwirtschaft“ zu)