Anlass
der Vorlage
Die Verwaltung sieht aus mehreren Gründen Handlungsbedarf in Bezug auf
die Einführung einer kommunalen Alttextil-Sammlung, die im Folgenden
dargestellt werden.
Dem steht zum einen der Beschluss des Umweltausschusses vom 18.06.1998
entgegen, keine Altkleidersammlung unter städt. Regie durchzuführen. Zum
anderen bedarf die Ausweitung der städt. Abfallwirtschaft auf diesen Bereich
einer entsprechenden Regelung in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Haan
und damit der Beschlussfassung durch den Rat.
Sachverhalt
Die Stadt Haan führt zurzeit keine Sammlung von Alttextilien und
–schuhen durch. Sämtliche im Stadtgebiet aufgestellten Sammelcontainer stammen
von gewerblichen (und zum geringen Teil von caritativen) Sammlern.
Die in den letzten Jahren und Monaten stetig
angestiegene Zahl von Sammelbehältern zeigt, dass es sich durch die erzielbaren
Verkaufserlöse um ein lukratives Geschäft handelt und macht andererseits die
unerwünschten Begleiterscheinungen durch den Wildwuchs deutlich: städtebauliche
Verunstaltungen, Verkehrsgefährdungen, unzureichende Standplatzreinigungen,
Überfüllungen, nicht erreichbare Ansprechpartner u.ä..
Deshalb besteht ein dringendes Erfordernis,
die Erfassung von Alttextilien im Haaner Stadtgebiet in geordnete Bahnen zu
lenken. Das kann ausschließlich durch die Stadt Haan als zuständigen
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) erfolgen. Die Stadt ist für die
Einsammlung aller Abfälle und Wertstoffe aus privaten Haushaltungen zuständig.
Das gilt selbstverständlich auch für Alttextilien und es wäre grob fahrlässig,
dieses Feld weiterhin gewerblichen Akteuren zu überlassen und dem (Abfall-) Gebührenzahler
die erzielbaren Einnahmen vorzuenthalten. Hier ist analoges Handeln zur
Altpapiererfassung gefordert.
Vorgehensweise
Die Verwaltung schlägt die Alttextilerfassung über Depotcontainer vor,
die großteils an den Standorten der Glascontainer platziert werden. Mit der
Aufstellung und Leerung der Behälter, Weiterleitung der Stoffe zur Verwertung
und Sauberhaltung der Standplätze wird ein zertifizierter Fachbetrieb
beauftragt, der die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit aufweist. Er muss
die faire Verwertung der Alttextilien garantieren und nachweisen. An den
erzielbaren Erlösen wird die Stadt durch regelmäßige Zahlungen beteiligt. Die
Auswahl des Vertragspartners erfolgt durch ein Vergabeverfahren.
Die bisherigen gemeinnützigen
Sammlungsaktivitäten bleiben unangetastet und können parallel weiter betrieben
werden, während gewerbliche Sammlungen mit Einführung des städt.
Erfassungssystems verhindert, zumindest aber eingeschränkt werden sollen. Dazu
bietet das Mitte 2012 neugefasste Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes
die Möglichkeit, wonach gewerbliche
Sammlungen einer Genehmigungspflicht (zuständig: Kreis ME) unterliegen. Die
Genehmigung kann versagt werden, wenn der gewerblichen Sammlung „überwiegende
öffentliche Interessen“ im Sinne des § 17 Abs. 3 KrWG entgegen stehen. Das ist
der Fall, wenn der örE ein eigenes, leistungsfähiges Erfassungssystem betreibt.
Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann
also auch die Aufstellung gewerblicher Depotcontainer auf privaten
Grundstücken im Stadtgebiet verhindert werden, was derzeit (mangels eigenem
Sammelsystem) nicht möglich ist. Zurzeit kann lediglich die Entfernung von
Containern auf öffentlichen Flächen gefordert werden bzw. zwangsweise erfolgen.
Das Ordnungsamt hat in den letzen Wochen derartige Aktionen durchgeführt.
Rechtsgrundlage dafür ist allerdings nicht das Kreislaufwirtschaftsgesetz
sondern das Straßenrecht, demzufolge es sich um unerlaubte Sondernutzungen
handelt.
Caritative Sammlungen
Bei Einführung eines kommunalen Sammelsystems wird der Bestand
gemeinnütziger Sammlungen häufig als gefährdet angesehen. Das wird nicht der
Fall sein. An die Stelle des bisherigen unkontrollierten Wildwuchses
gewerblicher Sammler auf öffentlichen und privaten Flächen tritt ein geordnetes
kommunales Erfassungssystem. Es wird die caritativen Aktivitäten keinesfalls
mehr einschränken als die bisherige private „Konkurrenz“. Ein Großteil der
Bevölkerung wird seine Altkleider weiterhin ganz bewusst nur bestimmten
Organisationen überlassen.
Der Verzicht auf ein kommunales Sammelsystem
würde auch nicht weiterhelfen, weil an dessen Stelle (wieder) die gewerblichen
Sammlungen expandieren würden, und zwar unkontrolliert.
Der Verwaltung sind folgende gemeinnützige
Sammlungen in Haan bekannt:
·
Ev. Kirchengemeinde: 1 x jährlich Annahme von
Altkleidern für Bethel im CVJM-Haus
·
DRK: 2 x jährlich Haushaltssammlungen mit
zuvor verteilten Säcken
·
SKFM: Laufende Annahme noch tragbarer
Altkleider im Forum Breidenhofer Straße
·
Malteser Hilfsdienst: Depotcontainer auf dem
Grundstück des MHD Dieker Straße
Das DRK hatte bereits mit Schreiben vom März
2013 angeboten , die Durchführung der Alttextilerfassung im Auftrag der Stadt
durchzuführen und um Beauftragung gebeten, was aber aus folgenden Gründen
ausscheiden muss:
Die Erlöse aus einem kommunalen
Erfassungssytem im Rahmen der Abfallwirtschaft müssen in den
Gebührenhaushalt einfließen und den Gebührenzahlern voll zu Gute kommen. Eine
Teilabschöpfung der Einnahmen für caritative Zwecke ist aus gebührenrechtlichen
Gründen unzulässig. Nach der Rechtslage stehen die Erlöse sogar dem Kreis ME
als entsorgungs-/verwertungspflichtiger Körperschaft zu. Weil es noch keine
flächendeckende Alttextilerfassung im Kreisgebiet gibt, ist das bisher noch
nicht so praktiziert worden. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Kreis zukünftig
verhalten wird. Aber auch der Kreis müsste die Erlöse in seinen
Abfallgebühren-Etat einfließen lassen.
Ohne Einnahmeerzielung ist die Beauftragung
für das DRK jedoch nicht interessant.
Eine gemeinnützige Sammlung durch das DRK
unter Wegfall der kommunalen Sammlung und ohne Beauftragung durch die Stadt ist
wegen der fehlenden Standplatzflächen nicht realisierbar, wäre andernfalls wohl
auch schon umgesetzt worden. Stattdessen sichern sich gewerbliche Sammler die
Standplätze auf Privatgrundstücken gegen Mietzahlungen. Diese gewerblichen Aktivitäten
könnten, wie zuvor schon geschildert, wegen des dann fehlenden kommunalen
Sammelsystems wiederum nicht untersagt werden.
Kennzahlen
Erfasste Alttextilmenge BRD: 750.000 t/Jahr,
entspricht rd. 9 kg/Ew/a[1]
Erfassbare Menge über kommunale
Containersammlung: 2,5 bis 6 kg/Ew/a[2]
Gesamtmenge Haan bei erwartet 4 kg/Ew/a
= 118 t
Maximal erreichte Standplatzdichte: 1 Cont.
je 900 Ew[3]
(entspräche für Haan 33 Stck.)
Beabsichtigte Containerdichte zu Beginn der
Sammlung in Haan: 15 – 20 Container
Bisher von öffentl. Flächen entfernte
gewerbliche Container in Haan: 14 Stck.[4]
Beschlussvorschlag:
1./ Die Verwaltung wird beauftragt, ein kommunales Erfassungssystem für Alttextilien im Stadtgebiet zu installieren.
2./ Die beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Abfallentsorgungssatzung wird beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Jährl. Einnahmen zwischen 10.000 und 30.000€ (fließen dem Gebührenetat „Abfallwirtschaft“ zu)