Betreff
Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammern des Landgerichtsbezirks Wuppertal für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018
Vorlage
51/123/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 06.12.2012 hat der Präsident des Landgerichts in Wuppertal die Stadt Haan darüber informiert, dass der Jugendhilfeausschuss für die Wahl der Jugendhauptschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jugendschöffengerichte des Landgerichtsbezirks Wuppertal für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 (Anlage 2)

 

- 4 Jugendhauptschöffen (2 männliche und 2 weibliche) sowie

- 6 Jugendhilfsschöffen (3 männliche und 3 weibliche)

 

und für die Wahl der Jugendhauptschöffen für die Jugendkammern des Landgerichtsbezirks Wuppertal für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 (Anlage 3)

 

- 6 Jugendhauptschöffen (3 männliche und 3 weibliche)

 

vorzuschlagen hat.

 

Die Verwaltung hat im Februar 2013 und erneut im April über eine Pressemitteilung sowie über die Homepage der Stadt Haan die Bürgerinnen und Bürger über das Bewerbungsverfahren informiert.

 

Die vom Ausschuss zu beschließende Vorschlagsliste gilt als Vorschlagsliste gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz. Für die Aufnahme von Personen in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich (§ 35 Jugendgerichtsgesetz).

 

Die Vorschlagliste ist nach Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt ist vorher öffentlich bekannt zu machen (§ 35 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz).

 

Die Vorschlagsliste ist bis zum 15.08.2013 dem Amtsgericht Mettmann vorzulegen.

 

Auf die Wahl der Schöffen hat die Stadt Haan keinen Einfluss. Diese Aufgabe obliegt dem in § 40 Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Ausschuss beim Landgericht Wuppertal.

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Haan beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammern des Landgerichtsbezirks Wuppertal für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 entsprechend Anlage 1.

Finanz. Auswirkung:

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