Betreff
Energiewende ohne Fracking, Korbacher Resolution
- hier: Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
10/168/2013
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen.

 

Beschlussvorschlag:

 

nach Beratung