Betreff
Kindertageseinrichtung in der Kampstr. 70, U 3-Ausbau - Dringlichkeitsentscheidung vom 12.08.2013
Vorlage
51/128/2013
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit dem U 3-Ausbau in der Kindertageseinrichtung der Ev. Kirchengemeinde Haan in der Kampstr. 70 wurde eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) erforderlich.

 

Die Begründung für die Dringlichkeit sowie der Sachverhalt sind aus der Begründung zur Dringlichkeitsentscheidung vom 12.08.2013 ersichtlich.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung wird dem Rat in seiner nächsten Sitzung am 15.10.2013 zur Genehmigung vorgelegt (§ 60 Abs. 1 S. 3 GO NW).

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Dringlichkeitsentscheidung vom 12.08.2013 zur Kenntnis.