Sachverhalt:
Für ein Konzept mit Kostenschätzung einschl. der notwendigen Infrastruktur gemäß dem Antrag von Stv. Frau Lukat stehen dem Betriebshof keine personellen Ressourcen zur Verfügung. Eine entsprechende Planung müsste nach außen vergeben werden.
Gemäß HOAI, Leistungsphase 1 und 2, Grundlagenermittlung und Vorplanung werden dafür ca. 10.000,00 € benötigt.
Mittel stehen zur Zeit nicht zur Verfügung.
Ob dann der Planer auch als Ansprechpartner für die Jugendlichen und Heranwachsenden und als Koordinator für gemeinsame Arbeitsprojekte zur Verfügung stehen kann, oder ein Mitarbeiter der Verwaltung, muss bei einer Konkretisierung des Projektes noch geklärt werden.
In der Begründung zum Antrag berichtet Stv. Frau Lukat von einer Gruppe Jugendlicher, die Sie vor Ort angetroffen hat und die im Juni 2011 beim Bürgermeister waren. Sie baten um eine Modernisierung der Skateranlage. Im Juli 2011 wurden die Skatergeräte durch Vandalismus stark zerstört. Nach der Instandsetzung durch den Betriebshof wurden sie im selben Jahr wieder aufgestellt.
Der Betriebshof und der Jugendreferent des Jugendamtes haben sich nach dem Gespräch beim Bürgermeister ebenfalls im Juli 2011 noch vor der Zerstörung der Geräte vor Ort mit den Jugendlichen getroffen.
Dabei stellte sich heraus, ihr Interesse Bestand eher an einer neuen und größeren BMX-Strecke zwischen den Bäumen als an der Skateranlage.
Mit den beiden Sprechern der Gruppe haben danach noch weitere Gespräche stattgefunden.
Zuletzt wurde den Sprechern im September 2011 in Abstimmung ein Bestandsplan und ausführliches Infomaterial mit der Bitte um konkrete Vorschläge zu einer BMX-Strecke übergeben.
Leider kam bis Mitte August 2013 trotz Nachfrage keine Rückmeldung.
Ganz aktuell hat am Dienstag, den 20.August 2013, erneut eine Gruppe von Jugendlichen beim Bürgermeister Ihre Bitte vorgetragen, auf dem nach ihrer Meinung nicht mehr genutzten Rasenbolzplatz an der Landstraße zum Teil in Eigenleistung aber natürlich mit Unterstützung der Stadt eine BMX-Strecke mit unterschiedlichen Bodenwellen bis über 2 m Höhe anlegen zu dürfen.
Es ist geplant, bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung noch im August mit Jugendamt und Betriebshof die Wünsche der Jugendlichen zu konkretisieren.
Über das Ergebnis wird die Verwaltung im JHA berichten.
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Beratung.