Betreff
Antrag der UWG-Fraktion vom 17.08.2013
hier: Fragen an den/die Vertreter der Deutschen Bahn AG bzgl. Bahnhof Gruiten
Vorlage
61/127/2013
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Bau-, Verkehrs-, Vergabe- und Feuerschutzausschusses (BVVFA) wurde die Verwaltung gebeten, die weiteren Bemühungen um die Barrierefreiheit des Bahnhofes Gruiten bis zur nächsten Sitzung des BVVFA konkret darzustellen und in diese Sitzung einen verantwortlichen Vertreter des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) einzuladen.

 

Gemäß § 12 ÖPNVG NRW können Investitionsmaßnahmen in den ÖPNV – darunter auch Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit – unmittelbar durch die Zweckverbände gefördert werden. Die Stadtverwaltung hatte 2009 einen diesbezüglichen Antrag beim VRR gestellt, der jedoch aufgrund des nicht aufzubringenden städtischen Eigenanteils nach Übertragung nach drei Jahren auslaufen musste.

 

Eine weitere Möglichkeit zur Umgestaltung des Gruitener Bahnhofes ohne Eigenbeteiligung der Stadt bietet sich durch die von Bund, Land und Deutscher Bahn (DB) geförderte Modernisierungsoffensive 2 (MOF 2), die auch Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit an den Bahnhöfen umfasst. Zwar ist der Gruitener Bahnhof keiner der rd. 110 Bahnhöfe, die bundesweit ausgewählt wurden. Aber es gibt ein Nachrückverfahren, zu dem der VRR den Bahnhof Gruiten und rd. 50 weitere Maßnahmen nachgemeldet hat. Vertreter der DB, den Verkehrsverbünden und des Landes entscheiden in den nächsten Monaten über die Priorisierung der Bahnhöfe, die in die MOF 2 nachrücken.

 

In die Sitzung des BVVFA am 19.09.2013 wurde auch ein Vertreter der DB eingeladen.

Die UWG hat im Vorfeld Fragen formuliert, die sie in der Sitzung stellen möchte (Anlage). Sie wurden entsprechend weitergeleitet.

 

In Bezug auf die weiteren Bemühungen der Verwaltung um die Barrierefreiheit des Gruitener Bahnhofs ist darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung dem VRR mit dem alten Förderantrag bereits detaillierte Pläne, Gutachten und Kostenaufstellungen für die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zum S-Bahnsteig vorgelegt hat. Hiermit bestünde planerisch auch eine gute Ausgangssituation für die DB, die seinerzeit zu den Plänen eine positive Stellungnahme abgegeben hatte. Welche Lösungen heute von der Bahn angestrebt würden und ob diese auch die Schaffung einer barrierefreien Zugänglichkeit zu den beiden anderen Bahnsteigen beinhalten würden, ist der Verwaltung nicht bekannt. Falls der Bahnhof Gruiten nicht in die MOF 2 aufgenommen wird, müsste nach einer Alternative gesucht werden. Vor einer erneuten Antragstellung nach § 12 ÖPNVG NRW wäre im Rahmen der Haushaltsplanungen zu entscheiden, ob die erforderlichen städtischen Eigenmittel zur Verfügung gestellt werden können.