Sachverhalt:
Gem. § 85 Abs. 2 S. 2 des Schulgesetzes NRW ist je ein/e von der ev. und der kath. Kirche zu benennde /r Vertreter/in als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Seitens der ev. Kirche wird hier gem. des Anlage beigefügen Anschreibens ein Wechsel vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der ev. Kirchengemeinde Haan wird Frau Preuss-Sackenheim als sachkundiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schul- und Sportausschuss berufen.