Betreff
Neubesetzung von Ausschüssen
Vorlage
51/130/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 85 Abs. 2 S. 2 des Schulgesetzes NRW ist je ein/e von der ev. und der kath. Kirche zu benennde /r  Vertreter/in als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Seitens der ev. Kirche wird hier gem. des Anlage beigefügen Anschreibens ein Wechsel vorgeschlagen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der ev. Kirchengemeinde Haan wird Frau Preuss-Sackenheim als   sachkundiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schul- und Sportausschuss berufen.