Betreff
Energiewende ohne Fracking, Korbacher Resolution
- hier: Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
10/172/2013
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Anregenden weisen mit ihrer Eingabe auf die Korbacher Resolution und die Unterschriftenaktion der Online-Petition an Bundestag und Länderparlamente hin. Sie begehren kein konkretes Verwaltungshandeln.

 

Aufgrund der anstehenden Sommerpause hatte die Verwaltung die Behandlung dieses Bürgerantrags auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 09. 07. 2013 gesetzt. Der Rat hat sich aber mit der Angelegenheit nicht befasst. Da nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung die Behandlung der Bürgeranträge dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen ist, legt die Verwaltung die Eingabe nochmals vor.

 

Nach aktueller Kenntnislage wird die Stadt Haan nicht von einem Frackingverfahren berührt. Andererseits darf sich eine Gemeinde auch bei einer latent-theoretischen Betroffenheit vorsorglich und ohne unmittelbar zu benennenden Anlass mit Themen befassen, die zukünftig für ihr Gebiet aktuell werden könnten. Dieses Behandlungsrecht schließt eine Behandlungspflicht von Bürgeranträgen in derselben Angelegenheit ein. In derartigen Fällen würde das Ignorieren von Bürgeranträgen dem Petitionsanspruch nicht gerecht werden.

 

Allerdings genügt eine Kenntnisnahme der Eingabe durch den HFA und eine Bescheidung der Antragsteller. Dahingegen besteht derzeit keine Veranlassung, eine Resolution zu fassen.

 

In diesem Zusammenhang hinaus hat der Landtag am 15. 05. 2013 den Entschließungsantrag Drucksache 16/2958 mehrheitlich angenommen:

 

„Der Landtag begrüßt:

-    das Vorgehen der Landesregierung, dass sie unter Einbeziehung der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen erarbeitet, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen letztlich liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen; dies soll in einem transparenten und breiten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten (Unternehmen, Behörden, Wissenschaft und den an der Thematik interessierten Bürge-rinnen und Bürger) sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsbohrungen ohne Fracking erörtert werden.

-    das Vorgehen der Landesregierung, zu prüfen, ob geothermische Bohrungen ohne Fracking und Erkundungsbohrungen für Erdgas aus konventionellen Lagerstätten ohne Fracking sowie Untersuchungen mit geophysikalischen Methoden vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Risikostudie genehmigungsfähig sind.

-    die Positionierung des Bundesrates zum Umgang mit dem Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten.

 

Der Landtag bekräftigt:

-    seinen als Drucksache 16/1266 „Weiterhin keine Genehmigung von Fracking-Technologie bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas - Wasserschutz sichern - Informations- und Wissensdefizite beseitigen“ gefassten Beschuss.

-    dass es auf Grund der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage nicht verantwortbar ist, zu diesem Zeitpunkt Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas in Nordrhein-Westfalen mit dem Einsatz der Fracking-Technologie zu genehmigen. Über Anträge auf Genehmigung von Fracking-Maßnahmen zur Gewinnung unkonventionellen Erdgases kann somit erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist.

 

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

-     weiterhin alles zu unternehmen, damit die wertvolle Ressource Wasser geschützt wird und Fracking unter Einsatz von schädlichen Substanzen in NRW nicht zum Einsatz kommt.“

 

 

 

Ferner hat der im Jahr 1972 von der Bundesregierung eingerichtete Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), der zu den ersten Institutionen wissenschaftlicher Politikberatung für die deutsche Umweltpolitik zählt, am 31. 05. 2013 seine Stellungnahme zum Fracking zur Schiefergasgewinnung vorgestellt (S. 45):

 

 

 

 

 

„Im Ergebnis kommt der SRU hinsichtlich des Frackings zur Schiefergasförderung zu folgenden Schlussfolgerungen:

-     Fracking ist energiepolitisch nicht notwendig und kann keinen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten.

-     Fracking ist im kommerziellen Umfang derzeit wegen gravierender Wissenslücken nicht zuzulassen.

-     Fracking ist erst auf der Basis positiver Erkenntnisse aus systematisch zu entwickelnden Pilotprojekten.“

 

 

In Anlehnung an diese Schlussfolgerungen hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW in seiner Sitzung am 27. 06. 2013 einstimmig folgenden Beschluss zum Fracking gefasst:

 

1.  Das Präsidium begrüßt, dass die Landesregierung keine Genehmigungen für die Erkundung oder Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen unter Einsatz von Chemikalien (sog. Fracking) erteilen wird, solange keine ausreichenden Erkenntnisse vorliegen, um Gefährdungen von Mensch und Umwelt sowie insbesondere der Trinkwasserversorgung sicher ausschließen zu können.

2.  Das Präsidium sieht es als erforderlich an, nicht nur auf den Schutz von Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten abzustellen. Vielmehr muss grundsätzlich sichergestellt sein, dass durch etwaige Folgeschäden weder die Trinkwassergewinnung und der Naturhaushalt noch die bauliche und landwirtschaftliche Nutzung von Grundstücken beeinträchtigt werden.

3.  Das Präsidium bekräftigt seine Unterstützung der Landesregierung darin, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Bundesberggesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben einzusetzen, die eine Gefährdung dieser Schutzgüter ausschließt und insoweit über die bisherigen Änderungsvorschläge hinausgeht. Darüber hinaus muss verfahrensrechtlich eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Kommunen sichergestellt werden.

 

 

 

Hiernach bedarf es derzeit keiner weiteren Maßnahmen der Stadt Haan.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Haan nimmt die Eingabe der Herren Thiele und Mohr zur Kenntnis.