Betreff
Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes - Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produkt 050200 "Hilfen nach AsylbLG
Vorlage
51/132/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Zahl der Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stieg seit den Haushaltsberatungen im Frühjahr 2013 bis zu Beginn dieses Monats um rd. 20 Personen auf derzeit 114 Personen an. Diese Steigerung war so nicht überschaubar und ist in den Ansätzen der verschiedenen Produktsachkonten bei Produkt 050200 nicht berücksichtigt. Für weitere 5 Leistungsberechtigte sind Aufwendungen vorsorglich eingeplant.

 

Durch die erhöhte Anzahl an Leistungsempfängern steigen insbesondere der Aufwand für die Regelleistungen, die Unterkunft, die Beihilfen und die Krankenkosten.

 

Über die Entwicklung der untergebrachten Personen wurde und wird von der Verwaltung regelmäßig in den politischen Gremien berichtet.

 

Der Mehraufwand von insgesamt  174.000 € verteilt sich auf folgende Produktsachkonten:

 

Produktsach-konto

Leistungsart

Mehraufwand rd.

Bisheriger Ansatz

050200.533920

Regelleistung § 3 AsylbLG

86.000 €

220.000 €

050200.533923

Beihilfen § 2 AsylbLG

7.000 €

3.000 €

050200.533924

Unterkunft § 3 AsylbLG

25.000 €

168.000 €

050200.533925

Unterkunft § 2 AsylbLG

2.000 €

40.000 €

050200.533926

Ambulante Krankenhilfe § 3 AsylbLG

25.000 €

80.000 €

050200.533927

Ambulante Krankenhilfe § 2 AsylbLG

5.000 €

20.000 €

050200.533929

Bildung & Teilhabe

2.000 €

3.000 €

050200.533930

Mütter stationär § 3 AsylbLG

2.000 €

5.000 €

050200.533932

Stationäre Krankenhilfe § 3 AsylbLG

20.000 €

90.000 €

 

Bei Produkt 050200 erhöht sich der Ansatz für Transferaufwendungen von bisher 723.000 € auf voraussichtlich 897.000 €. Demgegenüber erhöht sich der Ertrag durch die Leistungspauschale des Landes nur unwesentlich, da es sich bei den zusätzlichen Leistungsberechtigten regelmäßig um Personen mit Asylfolgeanträgen handelt, für die die Kosten nicht „erstattungsfähig“ sind.

 

Gemäß § 9 der Haushaltssatzung 2013 der Stadt Haan bedürfen die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Haan stimmt nach § 83 Abs. 2 GO NRW der Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produkt 050200 „Hilfen nach AsylbLG“ bei der Aufwandsart „Transferaufwendungen“ in Höhe von 174.000 Euro zu.

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Sachverhalt.