Sachverhalt:
Die Zahl der Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stieg seit den Haushaltsberatungen im Frühjahr 2013 bis zu Beginn dieses Monats um rd. 20 Personen auf derzeit 114 Personen an. Diese Steigerung war so nicht überschaubar und ist in den Ansätzen der verschiedenen Produktsachkonten bei Produkt 050200 nicht berücksichtigt. Für weitere 5 Leistungsberechtigte sind Aufwendungen vorsorglich eingeplant.
Durch die erhöhte Anzahl an Leistungsempfängern steigen insbesondere der Aufwand für die Regelleistungen, die Unterkunft, die Beihilfen und die Krankenkosten.
Über die Entwicklung der untergebrachten Personen wurde und wird von der Verwaltung regelmäßig in den politischen Gremien berichtet.
Der Mehraufwand von insgesamt 174.000 € verteilt sich auf folgende Produktsachkonten:
Produktsach-konto |
Leistungsart |
Mehraufwand
rd. |
Bisheriger
Ansatz |
050200.533920 |
Regelleistung
§ 3 AsylbLG |
86.000 € |
220.000 € |
050200.533923 |
Beihilfen
§ 2 AsylbLG |
7.000 € |
3.000 € |
050200.533924
|
Unterkunft
§ 3 AsylbLG |
25.000 € |
168.000 € |
050200.533925 |
Unterkunft
§ 2 AsylbLG |
2.000 € |
40.000 € |
050200.533926 |
Ambulante
Krankenhilfe § 3 AsylbLG |
25.000 € |
80.000 € |
050200.533927 |
Ambulante
Krankenhilfe § 2 AsylbLG |
5.000 € |
20.000 € |
050200.533929 |
Bildung
& Teilhabe |
2.000 € |
3.000 € |
050200.533930 |
Mütter
stationär § 3 AsylbLG |
2.000 € |
5.000 € |
050200.533932 |
Stationäre
Krankenhilfe § 3 AsylbLG |
20.000 € |
90.000 € |
Bei Produkt 050200 erhöht sich der Ansatz für Transferaufwendungen von bisher 723.000 € auf voraussichtlich 897.000 €. Demgegenüber erhöht sich der Ertrag durch die Leistungspauschale des Landes nur unwesentlich, da es sich bei den zusätzlichen Leistungsberechtigten regelmäßig um Personen mit Asylfolgeanträgen handelt, für die die Kosten nicht „erstattungsfähig“ sind.
Gemäß § 9 der Haushaltssatzung 2013 der Stadt Haan bedürfen die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt nach § 83 Abs. 2 GO NRW der Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produkt 050200 „Hilfen nach AsylbLG“ bei der Aufwandsart „Transferaufwendungen“ in Höhe von 174.000 Euro zu.
Finanz. Auswirkung:
Siehe Sachverhalt.