Sachverhalt:
Der Sparkassenverwaltungsrat hat am 06. Juni 2013 den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 gebilligt und den Jahresabschluss zum 31.12.2012 gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d) Sparkassengesetz NRW (SpkG) mit folgenden Beträgen festgestellt:
Jahresbilanz
Summe der Aktiva und Passiva 709.893.536,22 EUR
Gewinn-
und Verlustrechnung
Jahresüberschuss 941.304,96 EUR
Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 15. Mai 2013 den Jahresabschluss 2012 mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.
Lt. Schreiben der Stadt-Sparkasse vom 12. Juni 2013 liegt der schriftliche Prüfungsbericht vor. Diesen Bericht erhalten gemäß § 24 Abs. 3 SpkG der Vorstand der Sparkasse, der Vorsitzende des Verwaltungsrates und die Aufsichtsbehörde.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates können den Prüfungsbericht im Hause der Stadt-Sparkasse einsehen.
Der
Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs.
2 Buchstabe f) SpKG über die Entlastung der Sparkassenorgane. Der Sparkassenverwaltungsrat
hat in seiner Sitzung am 06. Juni 2013 einstimmig empfohlen, die Organe der
Sparkasse zu entlasten.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 (- Anlage 1 -) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 (- Anlage 2 -) der Stadt-Sparkasse Haan sind beigefügt.
Stadtverordnete,
die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Sparkassenverwaltungsrates
sind, dürfen bei der Beratung und der Beschlussfassung nicht mitwirken.
Beschlussvorschlag:
„Den Organen der Stadt-Sparkasse Haan, und zwar
- dem Verwaltungsrat
und
- dem Vorstand
wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.“