Betreff
Entlastung der Sparkassenorgane der Stadt-Sparkasse Haan für das Geschäftsjahr 2012
Vorlage
20/037/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Sparkassenverwaltungsrat hat am 06. Juni 2013 den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 gebilligt und den Jahresabschluss zum 31.12.2012 gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d) Sparkassengesetz NRW (SpkG) mit folgenden Beträgen festgestellt:

 

Jahresbilanz

Summe der Aktiva und Passiva                   709.893.536,22 EUR

 

Gewinn- und Verlustrechnung

Jahresüberschuss                                                  941.304,96 EUR

 

 

Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 15. Mai 2013 den Jahresabschluss 2012 mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.

 

Lt. Schreiben der Stadt-Sparkasse vom 12. Juni 2013 liegt der schriftliche  Prüfungsbericht vor. Diesen Bericht erhalten  gemäß § 24 Abs. 3 SpkG  der Vorstand der Sparkasse, der Vorsitzende des Verwaltungsrates und die Aufsichtsbehörde.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates können den Prüfungsbericht im Hause der Stadt-Sparkasse einsehen.

 

Der Rat der Stadt  beschließt gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpKG über die Entlastung der Sparkassenorgane. Der Sparkassenverwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 06. Juni 2013 einstimmig empfohlen, die Organe der Sparkasse zu entlasten.

 

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2012  (- Anlage 1 -) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 (- Anlage 2 -) der Stadt-Sparkasse Haan sind  beigefügt.

 

 

Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Sparkassenverwaltungsrates sind, dürfen bei der Beratung und der Beschlussfassung nicht mitwirken.

Beschlussvorschlag:

 

„Den Organen der Stadt-Sparkasse Haan, und zwar

 

- dem Verwaltungsrat

 

und

 

- dem Vorstand

 

wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.“