Betreff
Jahresüberschuss der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2012
Vorlage
20/038/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der Stadt-Sparkasse Haan weist einen Überschuss von 941.304,96 EUR aus.

 

Gemäß § 24 Abs. 4 Sparkassengesetz NRW (SpkG) beschließt der Rat der Stadt als Vertretung des Trägers der Sparkasse auf Vorschlag des Sparkassenverwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG  i.V. mit § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG.

 

Mit dem Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses ist auch über die Höhe des an den Träger (Stadt Haan) auszuschüttenden Betrages zu entscheiden.

 

In der Sitzung am 06. Juni 2013 hat der Sparkassenverwaltungsrat einstimmig – bei einer Enthaltung – beschlossen, der Vertretung des Trägers (Rat der Stadt Haan) vorzuschlagen auf den ausschüttungsfähigen Gewinn in Höhe von 941.304,96 EUR zu verzichten und diesen der Sicherheitsrücklage der Sparkasse zuzuführen. Somit ist gemäß § 25  Abs. 1 Buchstabe c) SpkG der volle Bilanzgewinn  in Höhe von 941.304,96 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Sparkassenverwaltungsrates sind, dürfen bei der Beratung und der Beschlussfassung nicht mitwirken. 

 

Beschlussvorschlag:

 

Auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 941.304,96 EUR wird verzichtet. Der Betrag wird der Sicherheitsrücklage der Stadt-Sparkasse Haan zugeführt.