Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 04. 06. 2013 hatte der Rat mit der Beschlussfassung
über den Haushaltsplan 2013 einen Betrag von 10.000 € unter Produkt 020110 für
eine Citystreife freigegeben, welche durch externe Sicherheitsunternehmen
wahrgenommen werden sollte. Ergänzend hatte er die Verwaltung beauftragt, einen
Erfahrungsbericht vorzulegen. Diesen Bericht legt die Verwaltung vor, nachdem
weitere Tätigkeiten der Citystreife in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten sind.
Nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung und Freigabe des
Haushaltsplans durch die Kommunalaufsicht hatte die Verwaltung umgehend ein
Sicherheitsunternehmen beauftragt. Dieses war (in den Sommerferien) zwischen
dem 19. 07. und dem 31. 08. 2013 an allen Wochenenden jeweils freitags und
samstags in der Zeit von 21.00 Uhr bis 02.00 Uhr des Folgetages mit 2
Doppelstreifen in Haan in den Bereichen Park Ville d‘Èu, Schillerpark,
Fußgängerzonen, um das Rathaus und Schulen sowie im Thunbuschpark und dessen
Umgebung unterwegs. Insgesamt fielen 280 Arbeitsstunden an; die Kosten beliefen
sich auf rd. 5.700 €.
Die Tätigkeitsberichte enthalten für den Bereich Haan-Gruiten mit
Ausnahme eines erhöhten Lärmpegels in der Nacht vom 03. zum 04. 08.2013 keine
besonderen Vorkommnisse. Die Betroffenen kamen den Hinweisen der City-Streife
zur Beseitigung der Störung sofort nach.
Ebenso verliefen die Wochenendnächte zwischen dem 16. und 31. 08. 2013
weitgehend störungsfrei. Hier haben eventuell die Veranstaltungen des
Jazzfestes und eine Woche später des Weinfestes sowie die Präsenz einer
Event-Security zu einem Fehlen von Auffälligkeiten beigetragen. Lediglich in
der Nacht zum 01. 09. 2013 hat die City-Streife lautstarke Jugendliche vom
Gelände des Schulzentrums verwiesen.
Verstärkte Einsätze hat es lediglich am
ersten Wochenende zwischen dem 19. und 21. 07. 2013 gegeben. Hierbei war auch
eine polizeiliche Unterstützung geboten.
So hatte der Sicherheitsdienst in der Nacht zum 20. 07. 2013 im
Schillerpark und Park Ville d’Eu wiederholt (zum Teil stark) alkoholisierte
Jugendliche bzw. Heranwachsende angetroffen sowie diese zur Ruhe ermahnt,
geleerte Flaschen einräumen und Zigarettenstummel einsammeln lassen.
Minderjährige wurden nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten zum
Heimweg aufgefordert.
Ferner wurden Gastwirte angehalten,
Ruhestörungen durch ihre Außengastronomie zu unterbinden. Wegen Verdachts auf
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Bereich des Rathaus-Parkplatzes
hat die City-Streife die Polizei hinzugezogen.
In der Nacht des 20. 07. 2013 gab es keine besonderen Vorkommnisse in
der Haaner Innenstadt. Aufgrund eines telefonischen Hinweises über
Ruhestörungen am Schulzentrum wurde der
Security-Dienst dort tätig. Der Einsatz wurde von der Polizei begleitet, welche
nach entsprechenden Drogenfunden Personalien feststellte.
Weiterhin kam es am 21. 07. 2013 nachts zu massiven Ruhestörungen in der
Nähe des Rathauses. Nachdem eine Gruppe von Heranwachsenden weder Ermahnungen
zur Ruhe noch Bitten nachkamen, ihren Aufenthaltsort zu wechseln, sondern u. a.
Beleidigungen gegenüber einem Anwohner ausstieß, wurde die Polizei hinzugezogen.
Diese stellte die Personalien fest und sprach einen Platzverweis aus. Gegen 7
Personen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen
ist.
Am darauf folgenden Wochenende hatte die City-Streife Jugendliche /
Heranwachsende wegen massiver Ruhestörung in der Nacht zum 28. 07. 2013 vom
Gelände des Schulzentrums verwiesen und den von ihnen verursachten Unrat
beseitigen lassen. Im übrigen gab es - auch witterungsbedingt - keine
besonderen Vorkommnisse.
Am ersten Augustwochenende konnte der Sicherheitsdienst auf dem Gelände
des Schulzentrums und in der Haaner Innenstadt Ruhestörungen mit entsprechenden
Belehrungen unterbinden. Gleiches gilt auch für die Nacht zum 10. 08. 2013,
wobei City-Streife und Polizei am Schulzentrum wegen der Anwesenheit von ca. 25
Personen gemeinsam handelten. Einer Bitte der Polizei, auch innerhalb von
Gaststätten für Ruhe zu sorgen, hat der hierfür nicht befugte Sicherheitsdienst
nicht entsprochen.
Trotz der weitüberdurchschnittlichen sommerlichen Witterung in diesem
Jahr erreichten die Verwaltung deutlich weniger Anrufe / Mails über nächtliche
Belästigungen als in den vorangegangenen Jahren. Ferner zeigen die
Tätigkeitsberichte, dass zunehmend weniger und ab der zweiten Augusthälfte kaum
Auffälligkeiten zu verzeichnen waren. Allerdings wurden am ersten Wochenende,
an welchem die City-Streife nicht mehr im Einsatz war, in der Nacht zum 28. 09.
2013 im Schillerpark die Abschlusssteine der vor der ehemaligen Polizeiwache
gelegenen Mauer zum überwiegenden Teil zerstört.
Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Beauftragung des
Sicherheitsdienstes bewährt. Auch andere Städte (wie z. B. Merseburg,
Neukirchen, Prenzlau, Radolfzell, Wildau oder Willich) haben Sicherheitsdienste
beauftragt und hierbei positive Auswirkungen erfahren. In anderen, insbesondere
großen Städten, werden Sicherheitsdienste vor allem für
Einzelhandelsunternehmen in City-Lage tätig.
Allerdings darf private City-Streife nicht mehr als die Jedermann-Rechte
wahrnehmen. Daher wäre es ggfls empfehlenswert, Sicherheitskräfte als
Erfüllungsgehilfen eines kommunalen Ordnungs- und Vollzugsdienstes einzusetzen.
Bei einer derartigen Kombination dürfte die städtische Dienstkraft die
ordnungsbehördlichen Befugnisse ausüben und würde begleitend durch eine
Sicherheitskraft unterstützt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Aufgabe,
für deren Erfüllung es der Bereitstellung entsprechender Personalressourcen und
zusätzlicher Finanzmittel bedarf.
Beschlussvorschlag:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.