Betreff
Bericht der Verwaltung zum Einsatz der Citystreife
Vorlage
32-2/023/2013
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 04. 06. 2013 hatte der Rat mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2013 einen Betrag von 10.000 € unter Produkt 020110 für eine Citystreife freigegeben, welche durch externe Sicherheitsunternehmen wahrgenommen werden sollte. Ergänzend hatte er die Verwaltung beauftragt, einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Diesen Bericht legt die Verwaltung vor, nachdem weitere Tätigkeiten der Citystreife in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten sind.

 

Nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung und Freigabe des Haushaltsplans durch die Kommunalaufsicht hatte die Verwaltung umgehend ein Sicherheitsunternehmen beauftragt. Dieses war (in den Sommerferien) zwischen dem 19. 07. und dem 31. 08. 2013 an allen Wochenenden jeweils freitags und samstags in der Zeit von 21.00 Uhr bis 02.00 Uhr des Folgetages mit 2 Doppelstreifen in Haan in den Bereichen Park Ville d‘Èu, Schillerpark, Fußgängerzonen, um das Rathaus und Schulen sowie im Thunbuschpark und dessen Umgebung unterwegs. Insgesamt fielen 280 Arbeitsstunden an; die Kosten beliefen sich auf rd. 5.700 €.

 

Die Tätigkeitsberichte enthalten für den Bereich Haan-Gruiten mit Ausnahme eines erhöhten Lärmpegels in der Nacht vom 03. zum 04. 08.2013 keine besonderen Vorkommnisse. Die Betroffenen kamen den Hinweisen der City-Streife zur Beseitigung der Störung sofort nach.

 

Ebenso verliefen die Wochenendnächte zwischen dem 16. und 31. 08. 2013 weitgehend störungsfrei. Hier haben eventuell die Veranstaltungen des Jazzfestes und eine Woche später des Weinfestes sowie die Präsenz einer Event-Security zu einem Fehlen von Auffälligkeiten beigetragen. Lediglich in der Nacht zum 01. 09. 2013 hat die City-Streife lautstarke Jugendliche vom Gelände des Schulzentrums verwiesen.

 

Verstärkte Einsätze hat es lediglich am ersten Wochenende zwischen dem 19. und 21. 07. 2013 gegeben. Hierbei war auch eine polizeiliche Unterstützung geboten.

So hatte der Sicherheitsdienst in der Nacht zum 20. 07. 2013 im Schillerpark und Park Ville d’Eu wiederholt (zum Teil stark) alkoholisierte Jugendliche bzw. Heranwachsende angetroffen sowie diese zur Ruhe ermahnt, geleerte Flaschen einräumen und Zigarettenstummel einsammeln lassen. Minderjährige wurden nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten zum Heimweg aufgefordert.

Ferner wurden Gastwirte angehalten, Ruhestörungen durch ihre Außengastronomie zu unterbinden. Wegen Verdachts auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Bereich des Rathaus-Parkplatzes hat die City-Streife die Polizei hinzugezogen.

In der Nacht des 20. 07. 2013 gab es keine besonderen Vorkommnisse in der Haaner Innenstadt. Aufgrund eines telefonischen Hinweises über Ruhestörungen am  Schulzentrum wurde der Security-Dienst dort tätig. Der Einsatz wurde von der Polizei begleitet, welche nach entsprechenden Drogenfunden Personalien feststellte.

 

 

Weiterhin kam es am 21. 07. 2013 nachts zu massiven Ruhestörungen in der Nähe des Rathauses. Nachdem eine Gruppe von Heranwachsenden weder Ermahnungen zur Ruhe noch Bitten nachkamen, ihren Aufenthaltsort zu wechseln, sondern u. a. Beleidigungen gegenüber einem Anwohner ausstieß, wurde die Polizei hinzugezogen. Diese stellte die Personalien fest und sprach einen Platzverweis aus. Gegen 7 Personen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist.

 

Am darauf folgenden Wochenende hatte die City-Streife Jugendliche / Heranwachsende wegen massiver Ruhestörung in der Nacht zum 28. 07. 2013 vom Gelände des Schulzentrums verwiesen und den von ihnen verursachten Unrat beseitigen lassen. Im übrigen gab es - auch witterungsbedingt - keine besonderen Vorkommnisse.

 

Am ersten Augustwochenende konnte der Sicherheitsdienst auf dem Gelände des Schulzentrums und in der Haaner Innenstadt Ruhestörungen mit entsprechenden Belehrungen unterbinden. Gleiches gilt auch für die Nacht zum 10. 08. 2013, wobei City-Streife und Polizei am Schulzentrum wegen der Anwesenheit von ca. 25 Personen gemeinsam handelten. Einer Bitte der Polizei, auch innerhalb von Gaststätten für Ruhe zu sorgen, hat der hierfür nicht befugte Sicherheitsdienst nicht entsprochen.

 

Trotz der weitüberdurchschnittlichen sommerlichen Witterung in diesem Jahr erreichten die Verwaltung deutlich weniger Anrufe / Mails über nächtliche Belästigungen als in den vorangegangenen Jahren. Ferner zeigen die Tätigkeitsberichte, dass zunehmend weniger und ab der zweiten Augusthälfte kaum Auffälligkeiten zu verzeichnen waren. Allerdings wurden am ersten Wochenende, an welchem die City-Streife nicht mehr im Einsatz war, in der Nacht zum 28. 09. 2013 im Schillerpark die Abschlusssteine der vor der ehemaligen Polizeiwache gelegenen Mauer zum überwiegenden Teil zerstört.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Beauftragung des Sicherheitsdienstes bewährt. Auch andere Städte (wie z. B. Merseburg, Neukirchen, Prenzlau, Radolfzell, Wildau oder Willich) haben Sicherheitsdienste beauftragt und hierbei positive Auswirkungen erfahren. In anderen, insbesondere großen Städten, werden Sicherheitsdienste vor allem für Einzelhandelsunternehmen in City-Lage tätig.

 

Allerdings darf private City-Streife nicht mehr als die Jedermann-Rechte wahrnehmen. Daher wäre es ggfls empfehlenswert, Sicherheitskräfte als Erfüllungsgehilfen eines kommunalen Ordnungs- und Vollzugsdienstes einzusetzen. Bei einer derartigen Kombination dürfte die städtische Dienstkraft die ordnungsbehördlichen Befugnisse ausüben und würde begleitend durch eine Sicherheitskraft unterstützt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Aufgabe, für deren Erfüllung es der Bereitstellung entsprechender Personalressourcen und zusätzlicher Finanzmittel bedarf.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.