Betreff
Barrierefreier Umbau Bahnhof Haan-Gruiten
hier: Sachstandsbericht
Vorlage
61/139/2013
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Bau-, Verkehrs-, Vergabe- und Feuerschutzausschusses (BVVFA) am 19.09.2013, hat ein verantwortlicher Vertreter des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) über die Erfolgsaussichten der durch die Stadt Haan gemeldeten Maßnahme zum barrierefreien Umbau des Bahnhofs Gruiten, im Rahmen der durch den Bund, Land NRW und Deutscher Bahn (DB) geförderten Modernisierungsoffensive 2 (MOF 2) berichtet.

In der Sitzung wurde vorgetragen, dass die Erfolgsaussichten mit der bisher gemeldeten Maßnahme in die Nachrückerliste aufgenommen zu werden, sich eher ungünstig darstellen. Insofern schlug der Mitarbeiter des VRR vor, die Stadt möge eine geänderte Planungsvariante mit einem barrierefreien Zugang im Bereich des Haupttunnels, zur Anbindung beider Bahnsteige (S-Bahnsteig und RB-Bahnsteig) vorlegen. Die höheren Fahrgastzahlen würden sich in der Priorisierung günstiger auswirken.

Fernmündlich wurde im Gespräch mit der Verwaltung von ihm am 20.09.2013 vorgeschlagen, drei Aufzugsanlagen sowie eine Anpassung der Treppenanlage vorzusehen. Die Vorlage einer Vorplanung sei für das anstehende Priorisierungsverfahren nicht notwendig. Die Fahrgastzahlen für beide Bahnsteige lägen dem VRR vor. Pauschale Kostenansätze würden aus vergleichbaren DB-Projekten herangezogen.

Anfang Oktober erkundigte sich die Verwaltung fernmündlich beim VRR nach dem aktuellen Verfahrensstand. Seitens des VRR wurde daraufhin mitgeteilt, dass die Anbindung beider Bahnsteige (S-Bahnsteig und RB-Bahnsteig) trotz Berücksichtigung der höheren Fahrgastzahlen, wegen des notwendigen höheren Investitionsaufwandes, wider Erwarten nicht besser, sondern schlechter als die zunächst gemeldete Maßnahme der Stadt Haan (nur Bahnsteig S-Bahngleise) eingestuft würde.

Die Verwaltung hat daher per Mail am 04.10.2013 den VRR gebeten, mit einer leicht modifizierten Variante in die Bewertung zu gehen. Die Modifikation sah vor, auf einen Aufzug im Bereich Bahnhofsvorplatz zu verzichten und den Höhenunterschied stattdessen mit einem Rampenbauwerk barrierefrei abzuwickeln. Dieses Rampenbauwerk könnte aus Sicht der Verwaltung zu einer deutlichen Kostenreduktion der Gesamtmaßnahme beitragen.

In Reaktion auf das Anliegen der Stadt Haan wurde die Verwaltung fernmündlich am 14.10.2013 durch den VRR in Kenntnis gesetzt, das die landesweite Priorisierung nunmehr mit den bereits eingereichten Planunterlagen aus dem seinerzeit im Jahr 2009 gemäß § 12 ÖPNVG NRW (Anbindung im Bereich P+R-Anlage nur S-Bahngleis) gestellten Antrag, erfolgen werde.

In die MOF 2 Nachrückerliste seien landesweit ca. 100 Maßnahmen gemeldet worden, der VRR sei jedoch nicht bereit, für einzelne Maßnahmen modifizierte Planungsvarianten zu beurteilen. Das Priorisierungsverfahren sei nunmehr von der Stadt Haan abzuwarten. Die  von der Stadt am 04.10.2013 vorgeschlagene "Rampenlösung" sei aus Erfahrung mit der DB AG, in den Herstellungskosten teurer als die zwischenzeitig geprüfte Lösung mit dem Aufzug im Bahnhofsvorplatzbereich. Im Übrigen stünde es der Stadt Haan frei, einen erneuten Antrag gem. § 12 ÖPNVG NRW einzureichen.

Über die Erfolgsaussichten, in die Nachrückerliste zum Programm MOF 2 aufgenommen zu werden, können seitens der Verwaltung gegenwärtig keine Aussagen gemacht werden. Unterstellt man die Aussage des Mitarbeiters des VRR in der Sitzung des BVVFA am 19.09.2013, dass die Maßnahme Bahnhof Gruiten nach erster Sichtung nicht sehr hoch priorisiert werde, empfiehlt die Verwaltung von einer sehr gedämpften Erwartungshaltung auszugehen.

Falls der Bahnhof Gruiten nicht in die MOF 2 aufgenommen wird, müsste nach einer Alternative gesucht werden. Vor einer erneuten Antragstellung nach § 12 ÖPNVG NRW wäre im Rahmen der Haushaltsplanungen zu entscheiden, ob die erforderlichen städtischen Eigenmittel zur Verfügung gestellt werden können.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht zum barrierefreien Umbau Bahnhof Haan-Gruiten wird zur Kenntnis genommen.