hier: Sachstandsbericht
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Bau-, Verkehrs-,
Vergabe- und Feuerschutzausschusses (BVVFA) am 19.09.2013, hat ein
verantwortlicher Vertreter des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) über die
Erfolgsaussichten der durch die Stadt Haan gemeldeten Maßnahme zum barrierefreien
Umbau des Bahnhofs Gruiten, im Rahmen der durch den Bund, Land NRW und
Deutscher Bahn (DB) geförderten Modernisierungsoffensive 2 (MOF 2) berichtet.
In der Sitzung
wurde vorgetragen, dass die Erfolgsaussichten mit der bisher gemeldeten
Maßnahme in die Nachrückerliste aufgenommen zu werden, sich eher ungünstig
darstellen. Insofern schlug der Mitarbeiter des VRR vor, die Stadt möge eine
geänderte Planungsvariante mit einem barrierefreien Zugang im Bereich des
Haupttunnels, zur Anbindung beider Bahnsteige (S-Bahnsteig und RB-Bahnsteig)
vorlegen. Die höheren Fahrgastzahlen würden sich in der Priorisierung günstiger
auswirken.
Fernmündlich wurde im Gespräch mit der
Verwaltung von ihm am 20.09.2013 vorgeschlagen, drei Aufzugsanlagen sowie eine
Anpassung der Treppenanlage vorzusehen. Die Vorlage einer Vorplanung sei für
das anstehende Priorisierungsverfahren nicht notwendig. Die Fahrgastzahlen für
beide Bahnsteige lägen dem VRR vor. Pauschale Kostenansätze würden aus
vergleichbaren DB-Projekten herangezogen.
Anfang Oktober erkundigte sich die Verwaltung
fernmündlich beim VRR nach dem aktuellen Verfahrensstand. Seitens des VRR wurde
daraufhin mitgeteilt, dass die Anbindung beider Bahnsteige (S-Bahnsteig und
RB-Bahnsteig) trotz Berücksichtigung der höheren Fahrgastzahlen, wegen des
notwendigen höheren Investitionsaufwandes, wider Erwarten nicht besser, sondern
schlechter als die zunächst gemeldete Maßnahme der Stadt Haan (nur Bahnsteig S-Bahngleise)
eingestuft würde.
Die Verwaltung hat daher per Mail am
04.10.2013 den VRR gebeten, mit einer leicht modifizierten Variante in die
Bewertung zu gehen. Die Modifikation sah vor, auf einen Aufzug im Bereich
Bahnhofsvorplatz zu verzichten und den Höhenunterschied stattdessen mit einem
Rampenbauwerk barrierefrei abzuwickeln. Dieses Rampenbauwerk könnte aus Sicht
der Verwaltung zu einer deutlichen Kostenreduktion der Gesamtmaßnahme beitragen.
In Reaktion auf das Anliegen der Stadt Haan
wurde die Verwaltung fernmündlich am 14.10.2013 durch den VRR in Kenntnis
gesetzt, das die landesweite Priorisierung nunmehr mit den bereits eingereichten
Planunterlagen aus dem seinerzeit im
Jahr 2009 gemäß § 12 ÖPNVG NRW (Anbindung
im Bereich P+R-Anlage nur S-Bahngleis) gestellten Antrag, erfolgen werde.
In die MOF 2 Nachrückerliste seien
landesweit ca. 100 Maßnahmen gemeldet worden, der VRR sei jedoch nicht bereit, für
einzelne Maßnahmen modifizierte Planungsvarianten zu beurteilen. Das
Priorisierungsverfahren sei nunmehr von der Stadt Haan abzuwarten. Die von der Stadt am 04.10.2013 vorgeschlagene "Rampenlösung"
sei aus Erfahrung mit der DB AG, in den Herstellungskosten teurer als die zwischenzeitig
geprüfte Lösung mit dem Aufzug im Bahnhofsvorplatzbereich. Im Übrigen stünde es
der Stadt Haan frei, einen erneuten Antrag
gem. § 12 ÖPNVG NRW einzureichen.
Über die Erfolgsaussichten, in die
Nachrückerliste zum Programm MOF 2 aufgenommen zu werden, können seitens der
Verwaltung gegenwärtig keine Aussagen gemacht werden. Unterstellt man die
Aussage des Mitarbeiters des VRR in der Sitzung des BVVFA am 19.09.2013, dass
die Maßnahme Bahnhof Gruiten nach erster Sichtung nicht sehr hoch priorisiert
werde, empfiehlt die Verwaltung von einer sehr gedämpften Erwartungshaltung auszugehen.
Falls der Bahnhof Gruiten nicht in die MOF 2
aufgenommen wird, müsste nach einer Alternative gesucht werden. Vor einer
erneuten Antragstellung nach § 12 ÖPNVG NRW wäre im Rahmen der
Haushaltsplanungen zu entscheiden, ob die erforderlichen städtischen
Eigenmittel zur Verfügung gestellt werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Sachstandsbericht zum barrierefreien Umbau Bahnhof Haan-Gruiten wird zur Kenntnis genommen.