Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt Haan hat am 04. Februar 1998 die aktuelle Satzung für das
Jugendamt beschlossen, die mit der Aufnahme neuer beratender Mitglieder am 12.
Januar sowie 22. Juni 2013 geändert wurde. Aufgrund weiterer gesetzlicher (u.a.
die Ablösung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder/GTK durch das
Kinderbildungsgesetzes NRW/KiBiz) und organisatorischer Veränderungen (u.a.
Bildung des Amtes für Jugend, Soziales und Schule) ist die Neufassung der
Satzung angezeigt.
Die
redaktionellen und inhaltlichen Änderungen im Vergleich zur derzeit gültigen
Fassung (grafisch hervorgehoben) sowie die jeweiligen Begründungen und
Erläuterungen können der beigefügten Anlage 2 (Synopse „alte“/„neue“ Satzung)
entnommen werden. Als Anlage 3 beigefügt ist das Schreiben des
Kreisgesundheitsamts vom 30.09.2013 (dem Vorschlag wurde gefolgt; siehe
§ 4 Abs. 3 Buchstabe i) der „neuen“ Satzung).
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Haan beschließt die „Satzung für das Jugendamt der Stadt Haan vom
………“ in ihrer Neufassung entsprechend Anlage 1.