Sachverhalt:
Von Seiten des Gebäudemanagements und des Betriebshofes wurden bereits Maßnahmen gegen unbefugtes Eindringen, Vandalismus und Vermüllung ergriffen:
Unbefugtes Eindringen / Beschilderung
Nachdem es einige Einbruchsversuche gegeben hatte, wurden die betroffenen /
geeigneten Fenster- und Türöffnungen so verschlossen, dass ein neuerliches
Eindringen nur noch unter Einsatz von großem elektrifizierten Gerät möglich
ist. Lediglich die Haupteingangstüre und die große Glasfassade des ehemaligen
Hallenbades wurden bisher nicht verbarrikadiert. Diese sind aber immer
verschlossen.
Bereits seit Außerbetriebnahme des Bürgerhauses wird mit mehreren.
Hinweisschildern vor Gefahren bei Betreten des Gebäudes gewarnt. Der Antrag der
SPD wird zum Anlass genommen, weitere warnende Hinweisschilder insbesondere im
Bereich der Fassade des ehemaligen Hallenbades zu montieren.
Nach Einschätzung des Rechtsamtes ist mit den geschilderten
Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht Genüge getan.
Vandalismus
Das Gebäudemanagement wird die bisher schon durchgeführten Kontrollgänge weiter
intensivieren, auf 2 Kontrollgänge pro Woche, die durch einen Hausmeister
durchgeführt werden. Dieser wird – wie auch bisher schon – nicht hinnehmbare
Graffitti-Elemente (Hakenkreuze, anstößige Äußerungen) jeweils schnellstmöglich
überstreichen. Eine flächendeckende Behandlung/ Entfernung der Graffittis ist
jedoch aus Kostengründen nicht vorgesehen.
Vermüllung
Der Betriebshof wird – wie bisher schon – im Rahmen seiner „Gruiten-Tour“ 2 mal
wöchentlich das Bürgerhausgelände anfahren, um den Parkplatz, die befestigten
Flächen am Gebäude selbst und zukünftig auch die Grünflächen zu reinigen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bürgerhaus in Gruiten gegen Vandalismus sowie unbefugtes Eindringen in das Gebäude gemäß der aufgeführten Maßnahmen zu sichern.