Betreff
Bürgerantrag: Änderung der Straßenreinigungssatzung
Vorlage
10/182/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gem. § 11 (6) an die zuständige Stelle.

Beschlussvorschlag:

 

„Der Bürgerantrag des Herrn Ulrich Trapp (siehe Anlage 1) wird zur weiteren Beratung an den Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Haan verwiesen.“