Sachverhalt:
a) Benutzung von Haftmitteln
In den Sporthallen der Stadt Haan ist die Benutzung von Haftmitteln verboten. Dieses Verbot, das sich auf Haftmittel jeglicher Art erstreckt, wurde durch Beschluss des Rates vom 12.7.2011 (Vorlage 40/029/2011) ausdrücklich bestätigt und die Kontrolle des Haftmittelverbotes am 13.12.2011 (Vorlage 51/057/2011) einstimmig beschlossen.
Entgegen wiederkehrender Behauptungen ist die Benutzung von Haftmitteln im Bereich des Handballverbandes Niederrhein, der für den Spielbetrieb bis zu Oberliga zuständig ist, nur in insgesamt vier Hallen erlaubt. In der Verbandsliga Gruppe 2, in der die 1. Herrenmannschaft der Unitas spielt, ist die Benutzung von Haftmitteln nur in der Walter-Rettinghaus-Halle in Düsseldorf, in der der TV Angermund seine Heimspiele austrägt, erlaubt. In allen (13) übrigen Sporthallen, in denen die Meisterschaftsspiele der 1. Herren-Mannschaften der Verbandsliga 2 stattfinden, besteht ein Haftmittelverbot. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 30.10.2013 (siehe Anlage 1) den Handballverband Niederrhein gebeten, diese Erkenntnisse zu bestätigen. Die Bestätigung des Handballverbandes erfolgte mit Schreiben vom 25.11.2013 (siehe Anlage 2).
Außerdem hat die Verwaltung Kontakt mit den Städten aufgenommen, in denen die Mannschaften der Verbandsliga Gruppe 2 ihre Heimspiele austragen. Nach den dortigen Erfahrungsberichten ist davon auszugehen, dass in allen Hallen trotz Verbot Haftmittel benutzt werden.
b) Testspiel
Durch Beschluss des Rates vom 15.10.2013 wurde vereinbart, für das Meisterschaftsspiel der DJK Unitas Haan (Unitas) am 02.11.2013 die Nutzung von wasserlöslichem Harz unter verschiedener Bedingungen zuzulassen und die Auswertung dieses „Testspiels“ als Grundlage für die weitere Vorgehensweise heran zu ziehen.
In ausführlichen Gesprächen zwischen den Beteiligten wurde das Spiel daraufhin vorbereitet. Verwaltungsseitig wurde dieses am 02.11.2013 durch die 1. Beigeordnete, einen Mitarbeiter der Abteilung Schule und Sport sowie den diensthabenden Hausmeistern begleitet. Es waren ebenfalls Vertreter/innen von Ratsfraktionen anwesend. Die getroffenen Vereinbarungen wurden seitens des Vereins eingehalten. Insgesamt ist der Test positiv zu bewerten. Ein Resümee des Spiels aus Sicht der Verwaltung (Gebäudemanagement) und der Unitas sind dieser Vorlage als Anlagen 3 und 4 beigefügt.
c) Weiteres Vorgehen
Nach den im Testspiel gewonnen Erkenntnissen sowie einer Nachbesprechung zwischen den Beteiligten am 15.11.2013 und des Antrages der CDU-Fraktion vom 15.11.2013 (Anlage 6) wird vorgeschlagen, die Testphase bis zum Ende der Spielsaison 2014/2015 auszuweiten. Grundlage hierfür soll die als Entwurf beigefügte Vereinbarung (Anlage 5) bilden, die, positiver Beschluss vorausgesetzt, zwischen Verwaltung und Verein abzuschließen ist. Eine Ausnahme von dem weiterhin geltenden Haftmittelverbot wird damit nur für den Spielbetrieb der 1. Herren-Mannschaft der Unitas beschlossen und zwar ausschließlich für die Meisterschaftspiele. Für alle anderen Mannschaften der Unitas, Freundschaftsspiele o.ä. der 1. Herren-Mannschaft sowie den gesamten Trainingsbetrieb besteht wie für alle anderen Vereine weiterhin Haftmittelverbot. Benachteiligungen gegenüber anderen handballspielenden Vereinen in Haan werden im Rahmen der aktuell betroffenen Spielligen nicht gesehen. Bei Änderungen und entsprechenden Anträgen müsse hier ggf. erneut entschieden werden.
Auch aufgrund der Erfahrungsberichte der anderen Städte und vor allem mit dem Ziel der Schadensbegrenzung in der Sporthalle Adlerstraße erscheint es sinnvoll und ehrlicher zu sein, die Haftmittelnutzung für den eingegrenzten Ausnahmefall unter den Bedingungen der der zu treffenden Vereinbarung zuzulassen, als großzügig darüber hinwegzusehen. Dies würde auch anderen Verstößen gegen städtische Anordnungen Tür und Tor öffnen.
Beschlussvorschlag:
Das Haftmittelverbot wird für den Meisterschaftsspielbetrieb der 1. Herrenmannschaft der DJK Unitas Haan e.V. (Unitas) in der Sporthalle Adlerstraße bis zum Ende der Spielsaison 2014/2015 aufgehoben und die Nutzung von wasserlöslichem Haftmittel gestattet. Zwecks Umsetzung wird die Verwaltung beauftragt, eine Vereinbarung mit der Unitas auf Basis des dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügten Entwurfs abzuschließen.
Gravierendes Fehlverhalten im Sinne der Ziffer 9 der Vereinbarung für eine Ausnahmeregelung zur Haftmittelnutzung (Anlage 5) liegt u.a. vor, wenn die Unitas die Kosten der Haftmittelbeseitigung nicht innerhalb von 4 Wochen begleicht.
Finanzielle Auswirkung
Geschätzter Mehraufwand für Reinigung inkl. Materialkosten auf Basis der Erfahrungen aus dem Testspiel:
113 € x 13 Spiele: 1.469 €
Die Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand spitz abgerechnet. Abweichungen nach unten oder oben sind möglich.
Die Abweichungen können gravierend sein und im 4stelligen Bereich liegen, wie dem als Anlage 7 beigefügten Artikel zu entnehmen ist.