- Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 06.11.2008
Sachverhalt:
Die SPD-Ratsfraktion beantragte unter dem 06.11.2008:
„Zur verbesserten Information von und für Behinderte wird ein Behindertenführer für Haan erstellt.“ (Siehe Anlage 1)
Der Antrag wurde in die Sitzung des Sozialausschusses am 26.11.2008 eingebracht und von diesem beraten. Die Verwaltung wurde gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses hinsichtlich des Inhalts und der Kosten Aussagen zu treffen.
Die Verwaltung hat in den vergangenen Wochen eine Vielzahl an „Behindertenführer“ gesichtet, das Angebot im Internet ist vielfältig. Beeindruckend und für behinderte Menschen besonders hilfreich sind die Unterlagen, die alle Lebensbereiche und die in der Stadt existierenden bzw. notwendigen außerhalb der Stadt liegenden Angebote abdecken, so z. B. Hinweise und Aussagen über Barrierefreiheit zu
- Öffentliche u. a. Einrichtungen (u. a. Behörden, städt. Einrichtungen, Kirchen und kirchliche Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Senioreneinrichtungen, Bahn und Bus)
- Gesundheit und Pflege (u. a. Ärzte, Apotheken und Drogerien, Krankenkassen, Krankengymnastik, medizinische Fußpflege, Friseursalons)
- Geld und Post (u. a. Banken, Sparkasse, Postfiliale)
- Kultur und Lernen (u. a. Schulen, VHS, kulturelle Einrichtungen)
- Freizeit und Sport
- Einkaufen (u. a. Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte)
- Gastronomie und Hotels
- Sonstiges (Behinderten-Parkplätze, -Toilette)
Zu den vorstehenden einzelnen Punkten sind insbesondere die barrierefreie Erreichbarkeit von Dienststellen, Einrichtungen, Ärzten, Geschäften u. a. zu erfassen und darzustellen. Darüber hinaus sind die Angebote, die sich an Menschen mit Behinderungen richten aufzunehmen und zu beschreiben. Des weiteren sind die für behinderte Menschen erforderlichen bzw. interessanten Behörden und Einrichtungen außerhalb von Haan abzubilden und deren Erreichbarkeit zu beschreiben.
Die Darstellung eines Behindertenführers, insbesondere die Darstellung des
barrierefreien Zugangs in der zuvor aufgeführten umfassenden Form, erfordert
die Beteiligung (Abfragen) aller relevanten Behörden, Institutionen und
Einrichtungen, Vereinen und Verbänden, von Gewerbe und Handel u. a. m. in
Haan. Die Verwaltung und der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte sind sich
einig, dass eine Aufnahme in den Behindertenführer nur über eine Selbstauskunft
erfolgen sollte, die durch die Verwaltung nicht bewertet wird. Z. B. könnte in
der Darstellung eines barrierefreien Zugangs für Rollstuhlfahrer eine
Unterscheidung wie folgt getroffen werden:
- Uneingeschränkt rollstuhlgerecht (bedeutet: Eingang ebenerdig, stufenlos oder mit Rampe versehen, mehrgeschossiges Gebäude ist mit rollstuhlgerechtem Aufzug versehen; ggf. behindertengerechte Toilette vorhanden)
- Eingeschränkt rollstuhlgerecht (bedeutet: eine oder mehrere Stufen sind zu überwinden, Zugang mit Helfer ohne Schwierigkeit möglich oder Hilfestellung steht zur Verfügung).
Die Verwaltung ist sich ebenso mit dem ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten darüber einig, dass Schwerpunkt der Verfügbarkeit des Behindertenführers der Internetauftritt der Stadt Haan sein sollte. Trotzdem sollte auch eine gewisse Anzahl von Papierexemplaren eingeplant werden. Diese können in einfacher Form verwaltungsintern erstellt werden. Für eine mehr repräsentativere Darstellung besteht die Möglichkeit, Angebote diverser Verlage (Finanzierung über Werbung) zu nutzen.
Die hier vorliegenden Erkenntnisse lassen den Schluss zu, dass ein Behindertenführer in der dargestellten umfassenden Form einschließlich der zu erwartenden Klärungsbedarfe bzw. Beratungen eine Personalkapazität von rd. 0,25 - 0,3 Jahresvollzeitkraft erfordern wird. Hierfür sind rd. 12.000 € anzusetzen.
Ob und in welchem Umfang Kosten im Zusammenhang mit einer Internetpräsentation entstehen werden, konnte noch nicht geklärt werden. Sonstige Sachkosten bei eigener Erstellung eines Papierprodukts können vernachlässigt werden.
Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zur verbesserten Information von und für Behinderte einen Behindertenführer für Haan zu erstellen.“
Finanz. Auswirkung:
(siehe Sachverhaltsdarstellung)