Betreff
Bürgerantrag: Umleitung des LKW-Ausweichverkehrs ab 16 Tonnen auflösen - Durchfahrtverbot für LKW über 3,5 Tonnen
Vorlage
10/187/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gem. § 11 (6) an die zuständige Stelle.

 

Von einer Prüfung eines Bürgerantrages ist gem. § 11 Abs. 7  u.a. dann abzusehen, wenn er gegenüber einem bereits beschiedenen Bürgerantrag keinen neuen Sachverhalt enthält.

 

Vorliegender Bürgerantrag (Anlage 1) wurde mit Datum vom 05.06.2009 mit einer geringfügigen Änderung – damals sollte ein LKW-Durchfahrverbot ab 4,5 to eingerichtet werden, heute werden 3,5 to beantragt– am 16.06.2009 in den HFA eingebracht und zur weiteren Beratung an den PlUVA verwiesen. Zu der Sitzung des PlUVA legte die Verwaltung die Vorlage 10/032/2009/1 vor und empfahl, diesen Bürgerantrag abzulehnen. Dieser Empfehlung entsprach der PlUVA in seiner Sitzung am 25.08.2009 bei 1 Enthaltung.

 

Dieser bis auf eine Nuance inhaltsgleiche Bürgerantrag wurde also bereits beschieden, von einer Prüfung ist gem. § 11 Abs. 7 Ziffer d/ abzusehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

„Von einer Prüfung des Bürgerantrags des Herrn Klaus Walter wird gem. § 11 Abs. 7 Ziff. d/ der Hauptsatzung der Stadt Haan abgesehen.“