Betreff
Anmelde- und OGS-Situation am Schulstandort Unterhaan
Antrag der Privaten Kindergruppe Haan e.V.
Vorlage
51/147/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Schul- und Sportausschuss hat sich im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes 1.1 – „Anmelde- und OGS-Situation am Schulstandort Unterhaan / Antrag der Privaten Kindergruppe Haan e. V.“ in der Sitzung am 04.12.2013  einvernehmlich für die Zweizügigkeit des Grundschulstandortes Steinkulle mit dem hierfür erforderlichen OGS-Angebot ausgesprochen. Grundlage für diese Meinungsbildung war der den Ausschussmitgliedern vorliegende Antrag der Privaten Kindergruppe Haan e.V. vom 29.11.2013 (Anlage 1) und das Schreiben der Gemeinschaftsgrundschule Unterhaan / Schulpflegschaft vom 02.12.2013 (Anlage 2) sowie der Bericht / Präsentation der Schulleitung und des Trägers  (Anlage 3).

 

Es besteht zwischen der Privaten Kindergruppe Haan e.V.  und der Stadt Haan eine Kooperationsvereinbarung vom 7.07.2005 /Nachtrag vom 19.07.2010 für die Durchführung des OGS-Betriebs an der GGS Unterhaan. Die weitere Finanzierung ab 2015 – Leitungskraft und Betriebskosten der OGS (s. Ziffer 1 und 2 des Beschlussentwurfs) - soll im Jahr 2014 zur Vorbereitung der poltischen Entscheidungen durch die Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung  konkretisiert und begründet werden. Die zukünftige Finanzierung steht unter diesem politischem Vorbehalt.

 

Im Rahmen der Schulanmeldungen für das Schuljahr 2013/2014 wurden 40 Kinder für den Ganz- und 11 für den Halbtag angemeldet. Nach den aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben liegt die Maximalgrenze für die Bildung  einer  Klasse bei zwei Eingangsklassen bei 28 Kindern. Bei einem ausschließlich rhythmisierten (offenen) Ganztagssystem auf der einen, der Verpflichtung zur Bereitstellung von Halbtagsplätzen auf der anderen Seite, müssten damit 12 Anträge auf Ganztag abgelehnt werden. In Kenntnis des durch die Eltern nachgewiesenen Bedarfs sowie der durch die Schulleitung geführten Gespräche ist damit zu rechnen, dass diese Kinder an anderen Schulen, notfalls auch außerhalb von Haan, angemeldet werden.

 

Fazit: 

 

Damit könnten am Standort Unterhaan keine zwei Eingangsklassen gebildet werden. Um dies zu vermeiden wird vorgeschlagen, 15 OGS-Plätze im Rahmen einer zusätzlichen „additiven“ OGS-Gruppe bereit zu stellen. Damit können zwei gleichgroße Eingangsklassen à 25 Kinder (26), davon eine im rhythmisierten Ganz- und eine im Halbtag (mit zusätzlichen OGS-Plätzen) gebildet und gleichzeitig der Bedarf an Ganztagsplätzen gedeckt werden.  

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es wird mit dem vorliegenden Schreiben der Privaten Kindergruppe Haan e.V. für die zusätzliche OGS-Gruppe – Halbtagsklasse davon 15 Plätze mit additivem Ganztag – beantragt,  den vom Rat der Stadt Haan für OGS-Gruppen festgelegten Zuschuss in Höhe von 2.372,80 € je Kind (15 Kinder für das Schuljahr 2014/2015) sowie einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 25.000 € zu bewilligen. Dies wird damit begründet, dass die für diese OGS-Gruppe entstehenden Betriebskosten, vor allem für Personalaufwendungen, in der Höhe unabhängig von der Kinderzahl in dieser Gruppe sind. Hierdurch ergibt sich ausgehend von einer Gruppengröße von                           25 Kindern eine Unterdeckung für das Schuljahr 2014/2015 auf Grund der nur                             15 aufzunehmenden Kinder. Für eine Gruppenstärke à 25 Kinder werden lt. geltender Kooperationsvereinbarung Betriebskosten in Höhe von 59.320 € gezahlt                                                 (25 x 2.372,80 €), so dass ein zusätzlicher Zuschuss basierend auf der                                    v.g. Argumentation und im Interesse einer Gleichbehandlung der OGS-Standorte  maximal in Höhe von 23.728 € bewilligt werden kann.

 

Die Refinanzierung dieser Aufwendungen erfolgt teilweise durch den Landeszuschuss in Höhe von 935 EUR je Kind (Steigerungsbetrag bei Inklusion in Höhe von 945 EUR) sowie den Elternbeiträgen in Höhe von derzeit durchschnittlich      65 € (aktueller monatlicher Durchschnittsbetrag für alle Standorte).

 

Ferner wird beantragt, den bisher gezahlten jährlichen Zuschuss in Höhe von 16.800 € für die Leitungskraft der OGS auch in 2014 und für die Folgejahre zu zahlen. Die Private Kindergruppe Haan e.V. verfügt nicht wie andere Träger über einen entsprechenden Verwaltungsapparat. Die Arbeit wird von den Vereinsmitgliedern                                            ehrenamtlich geleistet. Der freigestellten Leitungskraft OGS obliegt die                                                     Gesamtsteuerung sowie Personalverantwortung für derzeitig 17 Mitarbeiterinnen und Praktikanten in der OGS. Zwecks weiterer Begründung des Antrags wird auf das Schreiben des Trägers vom 29.11.2013 verwiesen.

 

Dringlichkeit:

 

Die Aufnahmen in die Schule und damit verbundenen  Klassenbildungen sind Anfang Januar abzuschließen. Dies betrifft gleichermaßen die Zu- und Absagen von OGS-Plätzen. Die vorab dargestellten erforderlichen finanziellen Ressourcen stehen im Haushaltsplan 2014 nicht zur Verfügung. Die Beschlussfassung des Haushalts 2014 durch den Rat ist für Ende März vorgesehen.

 

Es handelt sich bei der beantragten Maßnahme um die Fortführung / Sicherung einer bestehenden Maßnahme – OGS an der Gemeinschaftsgrundschule Unterhaan. Es ist von daher in der Ratssitzung am 17.12.2013 eine Beschlussfassung zur Einplanung der hierfür erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2014/2015 vorzunehmen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Private Kindergruppe Haan e.V. erhält für das Jahr 2014 einen zweckgebundenen Zuschuss für die OGS Leitung an der Grundschule Unterhaan  in Höhe von 16.800 EUR. Die weitere Finanzierung ab 2015 soll in der fortzuschreibenden Kooperationsvereinbarung geregelt (s. Ziffer 4) werden.

 

  1. Der Einrichtung einer „additiven“  OGS-Gruppe am Schulstandort Unterhaan zum Schuljahr 2014/2015 wird zugestimmt. Hierfür erhält die Private Kindergruppe Haan e.V. für das Schuljahr 2014/2015 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von maximal 59.320 €.

 

  1. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan 2014 und 2015 (siehe Ziffer 1. und 2. des Beschlussentwurfs) zu berücksichtigen.

 

  1. Die bestehende Kooperationsvereinbarung vom 7.07.2005 / 19.07.2010 ist mit der Zielsetzung einer perspektivischen finanziellen Struktur weiter zu entwickeln.

 

 

Finanz. Auswirkung:

Betriebskostenzuschuss für zusätzliche OGS-Gruppe: maximal 59.320 

Zuschuss für Freistellung der Leitung: 16.800 €