Sachverhalt:
Siehe Anlage 1.
Beschlussvorschlag:
Für das
Kindergartenjahr 2014/15 (01.08.2014 - 31.07.2015) wird als Ergebnis der
Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes
und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW beschlossen, die
in Anlage 1, Seite 31 aufgeführten Gruppen mit den dargestellten
Betreuungsplätzen zu bilden.
Die Verwaltung
wird beauftragt,
-
die gegenüber dem Verwaltungsentwurf für den Haushaltsplan 2014
entstehenden Veränderungen in die für die Haushaltsberatungen 2014 vorzulegende
Vorlage einzuarbeiten und
-
den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3
Kinderbildungsgesetz NRW fristgerecht bis zum 15.03.2014 zu melden.
Finanz. Auswirkung:
Produkte
060110 und 060120
Finanzielle
Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2014:
Ertrag:
LZ Kindpauschalen
u.a. (§ 21 KiBiz): rd.
3,993 Mio. €
LZ anstelle
Elternbeitrag
letztes
Kindergartenjahr (§ 23 Abs. 3 KiBiz): rd.
0,284 Mio. €
LZ
Familienzentren (§ 21 Abs. 4 KiBiz): rd. 0,052 Mio. €
Elternbeiträge (§
23 Abs. 1 KiBiz): rd.
1,100 Mio. €
Aufwand:
Jugendamtszuschuss
(§ 20 KiBiz): rd.
8,310 Mio. €
Vertragliche
städtische Zuschüsse: rd.
0,484 Mio. €