Betreff
Jugendhilfeplanung - Kindertagesstättenbedarfsplanung 2014/15
Vorlage
51/149/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Siehe Anlage 1.

Beschlussvorschlag:

 

Für das Kindergartenjahr 2014/15 (01.08.2014 - 31.07.2015) wird als Ergeb­nis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW beschlossen, die in Anlage 1, Seite 31 aufgeführten Gruppen mit den dargestellten Betreuungsplätzen zu bilden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

-       die gegenüber dem Verwaltungsentwurf für den Haushaltsplan 2014 entstehenden Veränderungen in die für die Haushaltsberatungen 2014 vorzulegende Vorlage einzuarbeiten und

-       den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW fristgerecht bis zum 15.03.2014 zu melden.

Finanz. Auswirkung:

 

Produkte 060110 und 060120

Finanzielle Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2014:

 

Ertrag:

LZ Kindpauschalen u.a. (§ 21 KiBiz):                              rd. 3,993 Mio. €

LZ anstelle Elternbeitrag

letztes Kindergartenjahr (§ 23 Abs. 3 KiBiz):                  rd. 0,284 Mio. €

LZ Familienzentren (§ 21 Abs. 4 KiBiz):                          rd. 0,052 Mio. €

Elternbeiträge (§ 23 Abs. 1 KiBiz):                                    rd. 1,100 Mio. €

 

Aufwand:

Jugendamtszuschuss (§ 20 KiBiz):                                 rd. 8,310 Mio. €

Vertragliche städtische Zuschüsse:                                 rd. 0,484 Mio. €

Familienzentren (§ 21 Abs. 4 KiBiz):                               rd. 0,052 Mio. €