Betreff
Schwerlastverkehr in Haan
a) Antrag der Stv. Frau Lukat vom 01.11.2013
b) Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 14.01.2014
Vorlage
66/043/2013/1
Art
Antrag
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Nach intensiver Diskussion wurde dieser Tagesordnungspunkt vom Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2013 an den BVVFA verwiesen. Die Verwaltung hatte in ihrer Sitzungsvorlage die verkehrsrechtliche Situation zum wiederholten Male ausführlich erläutert (s. Vorlage 66/043/2013). Danach liegen derzeit keine Gründe für eine Verkehrsbeschränkung im Sinne des Antrags vor.

Grundsätzlich ist es möglich, mit der Formulierung städtebaulicher Zielvorstellungen, unerwünschte Verkehrsarten auf lange Sicht aus bestimmten städtischen Bereichen herauszuhalten. Als zwingende Voraussetzung hierfür definiert der Gesetzgeber das Vorhandensein geeigneter Alternativstrecken. Um dem Antrag stattgeben zu können, müssen demnach im Stadtgebiet von Haan geeignete Ausweichrouten für den Schwerverkehr zur Verfügung stehen. Dabei müssen die Alternativen sowohl für den Kfz-Verkehr, wie auch für die jeweiligen Anwohner und weitere Nutzer zumutbar sein. Diese Voraussetzungen sind, wie bereits mehrfach dargelegt, aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht gegeben. Es müssen daher sinnvolle Varianten und Lösungsvorschläge erarbeitet werden, die auf Netzergänzungen hinaus laufen werden. Es steht zu erwarten, dass die wesentlichen Anteile an Durchfahrten im Güterverkehr das Ziel Solingen haben werden. Die genauen Quellen sind nicht bekannt und somit auch nicht die Fahrtrouten im Stadtgebiet. Diese können nur vermutet, nicht aber belegt werden. Will man dem Antrag umfänglich genügen, müssen wegen der Forderung nach gänzlicher Herausnahme aller Durchgangsverkehrsanteile im Güterverkehr sowohl Ost-West- als aud Nord-Süd Beziehungen betrachtet werden. In jedem Fall, auch bei einer Beschränkung auf Verkehre von und nach Solingen, können konkrete Aussagen nur mit Hilfe von Modellbetrachtungen getroffen werden.

Die Beauftragung des Verkehrsentwicklungsplanes Stufe II stand nach Vorberatung im BVVFA am 12.05.2011 und HFA am 17.05.2011, in der Ratssitzung am 24.05.2011 zur Entscheidung an. Der Rat hatte sich in damaliger Sitzung mehrheitlich gegen eine Auftragsvergabe noch in 2011 ausgesprochen.

Angesicht der Notwendigkeit einer konzeptionellen Verkehrsplanung für das Haaner Stadtgebiet hat die Verwaltung nun erneut im Entwurf des Haushaltsplans 2014 Mittel für die Beauftragung der zweiten Stufe des Verkehrsentwicklungsplans veranschlagt.

Das bisher abgestimmte Leistungsbild (Vorlage 61/057/2011) für die  II. Stufe umfasst jedoch nicht die für eine Variantenuntersuchung erforderlichen Punkte. Daher ist der Umfang der Untersuchung nunmehr um folgendes Leistungsbild zu erweitern:

Ø  die Verkehrserhebung aus dem Jahr 2008 ist insbesondere in Hinsicht auf den Schwerverkehr zu aktualisieren,

Ø  das bestehende Modell ist mit den erhobenen Daten neu zu eichen,

Ø  der Durchgangsverkehr ist hinsichtlich der Routen und insbesondere mit Blick auf den Schwerverkehr zu analysieren,

Ø  Alternativstrecken sind zu entwickeln,

Ø  die resultierenden Verlagerungen im Bestandsnetz sind in einer Modellrechnung darzulegen, zu bewerten und hinsichtlich der Verträglichkeit und der gesetzten städtebaulichen Ziele zu beurteilen,

Ø  die Verkehrsbedeutung eventueller neuer Verbindungen ist zu belegen.

Aus Sicht der Verwaltung kann die Thematik eines Konzeptes zum Schwerverkehr nicht isoliert, sondern nur sinnvoll im Zusammenhang mit der Beauftragung der II Stufe des VEP bearbeitet werden. Somit können insbesondere die aktualisierten Daten auch für die Maßnahmenpakete der II. Stufe des VEP verwendet werden, ohne das eine stadtweite Verkehrserhebung zu einem späteren Zeitpunkt zum dritten Mal durchgeführt werden müsste.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Auftrag zur Erstellung der zweiten Stufe des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) um ein erweitertes LKW-Konzept zu ergänzen und hierfür neben den im Haushaltsplan 2014 für den VEP veranschlagten Geldern zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 25.000,- € bereit zu stellen. Die zweite Stufe des Verkehrsentwicklungsplans soll nach Rechtskraft des Haushalt beauftragt werden.

Bis zur Vorlage der Ausarbeitung wird der Antrag der Stv. Frau Lukat vom 01.11.2013 „Beginn der Umsetzung des Lärmaktionsplans; Verbot der Durchfahrt des Schwerlastverkehrs in Haan – nur Anlieger sind frei“ zurückgestellt.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die durch die Auftragserweiterung entstehenden zusätzlichen Kosten werden auf ca. 25.000 € geschätzt und müssten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vom Rat etatisiert werden.