Sachverhalt:
Wie bereits in der Sitzung des Schulausschusses im Juni diesen Jahres ausführlich berichtet, wird für alle Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule sind, ab 01. Februar 2009 ein Programm zur pädagogischen Übermittagbetreuung –Geld oder Stelle- eingerichtet. Die Schulen sind verpflichtet an Tagen, an denen verpflichtender Nachmittagsunterricht besteht, ein Übermittagangebot für die Schüler/innen vorzuhalten.
Die Schulen wählen, ob sie Geld oder entsprechend Lehrerstellen-Anteile für die pädagogische Übermittag-Betreuung vorziehen. Die Mittel können für die pädagogische Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs- und Förderangebote im Rahmen eines Ganztagsangebots eingesetzt werden. Dieses Programm ersetzt das bisherige Programm Dreizehn Plus. Eine finanzielle Schlechterstellung wird ausgeschlossen. Es gilt folgende gestaffelte Förderung:
Unter 300 Schüler/innen: 15.000 € oder 0,3 Stelle
300 bis 500 Schüler/innen: 20.000 € oder 0,4 Stelle
501 bis 700 Schüler/innen: 25.000 € oder 0,5 Stelle
über 700 Schüler/innen: 30.000 € oder 0,6 Stelle
Schulen, bei denen der Ganztag mit der fünften Klasse
aufwärts beginnt, bekommen für die Übermittag-Betreuung für die übrigen
Schüler/innen die Mittel oder Stellen anteilig.
Für das 2. Halbjahr des laufenden Schuljahres 2008/2009 mussten die Anträge bis zum 31.10.2008, für das Schuljahr 2009/2010 bis zum 31.12.2008 gestellt werden. Seitens der Verwaltung wurden beide Anträge fristgerecht zu den o.g. Daten gestellt. Der Bewilligungsbescheid für das 2. Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 liegt inzwischen bereits vor. Voraussetzung hierfür war ein Beschluss der jeweiligen Schulkonferenz der Aussage darüber trifft, ob die Landesmittel in Form von Geld oder Lehrerstellenanteilen gewährt werden sollen. Mit dem Ziel einen Überblick darüber zu erhalten, wie ein Angebot inhaltlich und personell zu organisieren ist und darauf aufbauend den finanziellen Bedarf zu ermitteln, wurden Gespräche mit den Vertretern/innen aller drei Schulen geführt. Aus diesem Anlass haben sich die Vertreter/innen der drei Schulen zusammen gesetzt, um im Hinblick auf die bereit zu stellenden personellen Ressourcen inhaltlich eine gemeinsame Konzeption zu ermitteln. Die Schulkonferenzbeschlüsse aller drei Schulen liegen vor. Es wird ausnahmslos die Kapitalisierung der Landesmittel gewünscht. Alle drei Schulen beabsichtigen darüber hinaus, neben den verpflichtenden Angeboten im Rahmen des Nachmittagsunterrichtes, in Fortführung des bisherigen Programms 13+ auch eine Nachmittagsbetreuung anzubieten. Es ist somit ein Personaleinsatz für die Bereiche Küche, Mittagspausenaufsicht und Nachmittagsbetreuung notwendig. Im Bereich der Mittagsverpflegung und der Aufsicht in der Pause ist die Konzeption der Schulen sowohl inhaltlich als auch organisatorisch identisch. Unterschiede gibt es bei der Nachmittagbetreuung, da sich hier bei der Hauptschule, die bereits im erweiterten Ganztag ist, ein geringerer Bedarf ergibt und die Realschule zwar einen höheren Personalschlüssel einkalkuliert, dies jedoch kostenmäßig gegenüber dem Gymnasium nicht differiert, da hier auf die Mitarbeit sog. Schülertutoren gesetzt wird d.h., ältere Schüler, die gegen eine geringere finanzielle Entschädigung jüngeren Schülern helfen, beispielsweise im Rahmen der Hausaufgaben. Sowohl im Küchenbereich als auch für die Pausenaufsicht wurde auf Basis von Mini-Job-Verhältnissen kalkuliert. Bei der Nachmittagsbetreuung wurde analog zu der bisherigen Praxis bei Silentien Honorarverträge mit einem Stundensatz in Höhe von 12,78 € zugrunde gelegt.
Der seitens der Schulen ermittelte Bedarf ist angemessen und inhaltlich zu befürworten. Eine Reduzierung wäre kontraproduktiv zu der pädagogischen Konzeption und würde zu Lasten der betroffenen Schülerinnen und Schüler gehen. Bei der Hauptschule reduziert sich der Bedarf kostenmäßig sukzessive ab 2010, da hier sowohl die Mittagspause als auch die Nachmittagsbetreuung durch den Ganztagsbetrieb abgedeckt wird, sobald sich alle Klassen im Ganztag befinden. Was bleiben sind die Küchenkräfte. Die Praxis zeigt bereits jetzt, dass diese Kräfte notwendig sind. Diese sind jedoch weder über das personelle Budget des Ganztages noch über den Essensbeitrag der Eltern abzudecken.
Nach Vorlage der schulischen Anforderungen, die seitens der Verwaltung inhaltlich befürwortet werden, ergibt sich an den drei Schulen der nachstehende Bedarf:
Schule |
Küchenbereich |
Mittagspause |
Nachmittagsbetreuung |
Gesamt |
Hauptschule „Zum Diek“ |
2 Kräfte mit 30 Std./Woche 14.040 €/Jahr |
2 Kräfte mit 20 Std./Woche 9.360 €/Jahr |
2 Kräfte mit 16 Std./Woche 8.200 €/Jahr |
66 Std./Woche 31.600 €/Jahr |
Emil-Barth-Realschule |
2 Kräfte mit
30 Std./Woche 14.040 €/Jahr |
2 Kräfte mit 20
Std./Woche 9.360 €/Jahr |
6 Kräfte mit
48 Std./Woche * 12.300 €/Jahr |
98 Std./Woche 35.700 €/Jahr |
Gymnasium |
2 Kräfte mit
30 Std./Woche 14.040 €/Jahr |
2 Kräfte mit 20
Std./Woche 9.360 €/Jahr |
2 Kräfte mit
24 Std./Woche 12.300 €/Jahr |
74 Std./Woche 35.700 €/Jahr |
Gesamt |
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103.000 €/Jahr ** |
* Erhöhte Stunden durch den Einsatz von
Schülertutoren
** Im Jahr 2009 „nur“ 94.400 €, da die
Maßnahme erst ab 01.02.2009 beginnt
Auf Basis der Schülerzahlen und aufgrund der Tatsache, dass sich die Hauptschule bereits im erweiterten Ganztag, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 befindet, ergeben sich demgegenüber für das Jahr 2009 folgende in Aussicht stehenden Landesmittel:
Schule |
2. Halbjahr Schuljahr 2008/2009 |
1. Halbjahr Schuljahr 2009/2010 |
Gesamt |
Hauptschule „Zum Diek“ |
8.333,33 * |
6.666,67 * |
15.000 € |
Emil-Barth-Realschule |
12.500 € |
12.500 € |
25.000 € |
Gymnasium |
12.500 € |
12.500 € |
25.000 € |
Gesamt |
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65.000 € |
* Für das Schuljahr werden jeweils zur Hälfte
5/6 von 20.000 € und für das Schuljahr 4/6 von 20.000 € zugrunde gelegt
Es bleibt somit zunächst für das Haushaltsjahr 2009 ein Eigenanteil in Höhe von 29.400 €/anteilig ab 01.02.2009 (Beginn der Maßnahme), danach beträgt der jährliche Eigenanteil 38.000 €. Ein Teil der Kosten kann durch Elternbeiträge refinanziert werden. Das gilt jedoch nur für den Bereich der Nachmittagsbetreuung an den Tagen und zu den Zeiten, wo kein verpflichtender Nachmittagsunterricht stattfindet. Verwaltungsseitig ist beabsichtigt, im Januar unter Beteiligung der Schulen ein solides, den finanziellen Möglichkeiten der Eltern gerecht werdendes finanzielles Konzept zu erarbeiten, um den städtischen Anteil angemessen zu reduzieren.
Die Trägerschaft der bisher eingerichteten 13+-Gruppen
obliegt bei der Hauptschule der Stadt und bei Realschule und Gymnasium den
jeweiligen Schulvereinen. Entgegen erster Absicht, die Trägerschaft des neu
einzuführenden über das bisherige Programm 13+ hinausgehende Modell der
Pädagogischen Übermittag-Betreuung ebenfalls den Schulvereinen zu übertragen,
hat sich in mehreren Gesprächsrunden zwischen allen Beteiligten herausgestellt,
dass dies die Kapazitäten der Schulvereine, die in ihren Funktionen
ausschließlich ehrenamtlich besetzt sind übersteigt. Ferner ist die aktuelle
arbeitsrechtliche Situation bei den bisherigen Beschäftigungsverhältnissen bzw.
erforderlichen Neueinstellungen so zu gestalten, dass keine
Dauerarbeitsverhältnisse mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen für den
Arbeitgeber/Schulvereine begründet werden. Der Einsatz geringfügig
Beschäftigter ist nach der Rechtsprechung normalen Arbeitsverhältnissen
hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Arbeitgebers/Arbeitnehmer/innen
gleichzusetzen.
Angesichts der Kürze der Zeit und in der festen Absicht, ab Februar für die Haaner Schüler/innen ein gutes Angebot vorhalten zu können wird daher verwaltungsseitig in Absprache mit dem Personalamt vorgeschlagen, dass die Stadt befristet für die Zeit vom 01.02. – 31.07.2009 die Trägerschaft übernimmt und befristete Arbeitsverträge abschließt. Die bislang bei den Schulvereinen eingesetzten Kräfte können auf Grund des Arbeitgeberwechsels bei der Stadt Haan befristet eingestellt werden.
Für eine dauerhafte Lösung ab Beginn des Schuljahres 2009/2010 soll in Zusammenarbeit mit den Schulen, unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundlagen, ein externer Träger gesucht werden, der die Trägerschaft als ganzheitliches Modell für alle drei Schulen übernimmt. Es gibt hier spezielle Anbieter, zu denen erste Kontakte bereits geknüpft wurden.
Die Prüfung dieser Angebote nimmt jedoch Zeit in Anspruch und ist bis zum Start 01.02.2009 nicht sinnvoll zu realisieren. Um für die betroffenen Schülerinnen und Schülern fristgerecht dennoch ein gutes Angebot vorhalten zu können, ist eine vorübergehende Trägerschaft der Stadt beabsichtigt. Bereits bisher in den verschiedenen Projekten in den Schulen eingesetztes Personal kann, soweit dies seitens der Schulen befürwortet wird, übernommen werden. Bei der Suche nach weiterem Personal haben die Schulen ihre umfassende Mithilfe angeboten, so dass seitens aller Beteiligten von einem fristgerechten Start zum 01.02.2009 ausgegangen wird.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
2.
Für die im Rahmen der Ganztagsoffensive notwendige pädagogische
Übermittag-
betreuung wird im Haushaltsjahr 2009, Erhalt von Landesmitteln vorausge-
setzt, ein über diese Mittel hinausgehender Eigenanteil in Höhe von
maximal
29.400 € zur Verfügung gestellt.
Zwecks Refinanzierung des Eigenanteils wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Vertretern/innen der Schulen ein sozial verträgliches finanzielles Konzept zur Festlegung eines Elternbeitrages zu entwickeln.
Finanz. Auswirkung:
2009: 29.400 €
ab 2010: 38.000 €