Betreff
?Teilhabe behinderter Menschen in Haan? - Barrierefreie Mobilität - Barrierefrei im Verkehrsraum ? Antrag von Stv. Frau Lukat vom 27.07.2013
Bezug: Beschluss der Sitzung des Sozialausschusses vom 13.11.2013
Vorlage
66/045/2014
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Sachstandsbericht:

Nach der letzten Sitzung des SozA wurde die Verwaltung beauftragt die Aufstellung „Teilhabe behinderter Menschen in Haan ermöglichen“ hinsichtlich Prioritäten, Umsetzungsstand, sowie Haushaltsmittel aufzuarbeiten.

Eine Prioritätenliste ist aufgrund der unterschiedlichen, schwer vergleichbaren Themengebiete nicht möglich. Der Umsetzungsstand, bzw. die Durchführbarkeit der einzelnen Punkte wird nachfolgend beschrieben. Die aufgeführten Kosten sind meist grob geschätzt und noch nicht fest eingeplant.

Zur Erläuterung der einzelnen Punkte der Aufstellung führte die Verwaltung  am 09.01.2014 ein Gespräch mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Haan. Hier  wurden die  einzelnen Punkte durchgegangen und teilweise ergänzt.

 

 

Aufstellung „Teilhabe behinderter Menschen in Haan ermöglichen“

 

Punkt 1:      Orientierung/Beschilderung

(unübersichtlich, z.T. nicht in Augenhöhe, zu klein, Ort: Rathaus)

 

Die Behindertenbeauftragte erläuterte im Gespräch, dass nicht nur die generellen Schilder zur Orientierung im Rathaus, sondern auch die Schilder der einzelnen Räume in den in den Verwaltungsgebäuden gemeint seien. Besonders kritisierte sie hier den Kontrast (weiße Schrift auf braunem Grund), sowie die Schriftgröße (1 cm). Kontrastreicher wäre weiße Schrift auf schwarzem Grund, sowie eine Schriftgröße von 3-4cm zur besseren Lesbarkeit.

Weiterhin wurde der Standort des Briefkastens noch bemängelt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist dieser nur über die Treppe zu erreichen. Frau Bongard fragte, ob es nicht möglich sei, einen Briefkasten an den Fuß der Treppe zu setzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Beschilderungen zur Orientierung sind sowohl im Rathaus als auch den Verwaltungsgebäuden an zentralen Stellen angebracht und als ausreichend groß empfunden Andere Standorte sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Aufgrund von fehlenden Leitungswegen ist die Erweiterung der bestehenden Schilder um visuelle oder akustische Informationen nicht möglich.

Selbst wenn nur die Schriftgröße verändert werden soll, müssten die Schilder komplett ausgetauscht werden, da diese nicht ausreichend groß wären.

Die Kosten für den Austausch aller Schilder betragen lt. Hauptamt nach ersten Internet-Recherchen ca. 20,00 € pro Schild, d.h. die Gesamtkosten (nur Material, keine Arbeitsstunden) belaufen sich auf ca. 4.000,00 €.

Die Optik (weiße Schrift auf schwarzem Grund) und besonders die Größe müssten jedoch noch genau geprüft werden,  um u.a. Beschädigungen am Mauerwerk (keine weiteren Bohrlöcher, Denkmalschutz) zu vermeiden.

Ein Versetzen des (Nacht-)Briefkastens an den Fuß der Treppe ist aus sicherheits-technischen Gründen nicht machbar, da das eingeworfene Schriftgut vor Zugriffen Dritter zu schützen ist.

 

 

Punkt 2:      Treppen

(z.T. fehlende Kantenmarkierung/kein farblicher Kontrast, Ort: öffentliche Gebäude)

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei den städtischen Neubaumaßnahmen werden grundsätzlich die Anforderungen des § 55 BauO NW unter Berücksichtigung der DIN 18040-1 erfüllt. Bei größeren Baumaßnahmen in Bestandsgebäuden wird ebenfalls nach Möglichkeit und jeweiliger örtlicher Gegebenheit die Barrierefreiheit hergestellt.

In den Bestandsgebäuden sollen in den nächsten Jahren im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Bauunterhaltung fehlende Kantenmarkierungen oder farbliche Kontraste hergestellt werden, soweit dies technisch möglich ist.

Bei der Haupteingangstreppe des Rathauses wurde dies bereits umgesetzt. Im nächsten Schritt werden Markierungen am Hinterausgang des Rathauses und an der Treppe im Gebäude Alleestr. angebracht. Im Rathaus Kaiserstr. werden Markierungen der Treppenkanten aufgrund des Denkmalschutzes nicht vorgenommen. Dort steht ein Aufzug zur Verfügung.

 

 

Punkt 3:      Ampelanlagen

(fehlendes akustisches Signal, taktiles Signal - wenn vorhanden -  z.T. defekt/nur eingeschränkt funktionsfähig, Ort: öffentlicher Raum)

Die Behindertenbeauftragte beklagt sich über ein zu schwaches taktiles Signal. Insbesondere im Winter sind die Signale durch die Handschuhe nicht spürbar.  Ebenso verwies sie auf eine Firma (RTB Rehabilitations-Technik Rudolf Broer in Bad Lippspringe), die akustische Nachrüstungen für Ampelanlagen anbietet.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Ampeln sind mit den Tastern für Sehbehinderte ausgestattet. Eine Nachrüstung mit akustischen Geräten ist nicht vorgesehen, da in der Vergangenheit bewusst aus Lärmschutzgründen auf die Ausrüstung mit akustischen Signalen verzichtet wurde und dies weiterhin so bleiben soll.

Laut Straßenverkehrsbehörde werden die Ampeln regelmäßig, inkl. der Taster für Sehbehinderte, auf ihre Funktion überprüft und sind voll funktionsfähig.

 

 

Punkt 4:      Pflasterung an Ampelanlagen

(z.T. fehlende taktile Pflasterung an den Übergängen, dadurch erschwertes Auffinden der Ampelmasten, Ort: öffentlicher Raum)

 

Zwar sind die Übergänge der Ampelkreuzungen entlang der B228 mit Noppensteinen an der Bordsteinkante ausgestattet, jedoch fehlen im Gehwegbereich die Aufmerksamkeitsfelder aus Noppensteinen, sowie die Leitlinien von Aufmerksamkeitsfeldern zu den Ampelmasten. Insbesondere die Bedarfsampel am Taxistand Kaiserstraße, die Ampel Martin-Luther-Straße/Neuer Markt an der Post, sowie die Ampel an der Königstraße (Windhövel) wurden von der Behindertenbeauftragten bemängelt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf die Aufmerksamkeitsfelder und Leitlinien wurde beim Einbau der Noppensteine verzichtet. Die Umgestaltung der Ampelbereiche ist generell möglich, momentan aber in den Planungen nicht vorgesehen. Die Kosten belaufen sich schätzungsweise auf ca.1500,- € pro Mast.

 

 

Punkt 5:      Pflasterung

(fehlender Bordstein/keine wahrnehmbare Straßenabgrenzung,

Ort: Eisenbahnstraße/Bahnhofsvorplatz)

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Am Übergang der Einmündung Eisenbahnstraße in die Bahnhofstraße befindet sich eine Nullabsenkung, jedoch sind hier keine Noppensteine an der Bordsteinkante eingebaut. Auch bei anderen Querungen im Stadtgebiet ist dies der Fall. Nullabsenkungen sind für jegliche Hilfsmittel mit Rädern besser. Für Sehbehinderte ist jedoch ein 3 cm Auftritt besser, da bei einer Nullabsenkung keine eindeutige Abgrenzung zwischen Gehweg und Straße wahrnehmbar ist. Durch den Einbau von Noppensteinen an den Nullabsenkungen, wäre dieser Konflikt behoben.

Eine Sanierung der betreffenden Stellen ist bisher aber nicht geplant. Der Ersatz des alten Pflasters oder Plattenbelags  durch taktiles Pflaster (Noppensteine) wird pro Querung auf ca. 500,- € geschätzt.

 

 

Punkt 6:      Orientierung

(keine Hinweisschilder zu den Bushaltestellen, Ort: Bahnhof)

 

Die Behindertenbeauftragte beklagt das generelle Fehlen von Hinweisschildern zum öffentlichen Nahverkehr (Bushaltestellen) vor oder im Bahnhofsbereich.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung schlägt das Aufstellen von zwei Hinweisschildern vor. Die Kostenwerden auf ca. 200,- € geschätzt.

 

 

Punkt 7:      Parkraumsituation

(Parken auf Gehwegen/ vor Glascontainern,

Ort: Landstraße, Am Bandenfeld, Robert-Koch-Straße)

 

Die Behindertenbeauftragte kritisierte das Verhalten der Autofahrer an den Glascontainern. Meist würde hier so auf den Gehwegen geparkt werden, dass kaum noch genügend Platz für Fußgänger bliebe. U. a. läge dies wie z.B. an der Landstraße an der falschen Pflasterung. Diese würde als Parkfläche wahrgenommen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Fläche wurde von der Verwaltung überprüft, sie ist in dem für Gehwege üblichen hellgrauen Pflaster hergestellt. Die Parkflächen sind im Stadtgebiet generell in dunkel/anthrazit gepflastert. Zwar ist an dieser Stelle der Bordstein abgesenkt, dies liegt aber an der angrenzenden Einmündung, eine Anhebung des Bordsteins ist daher nicht empfehlenswert.

Auch die Überprüfung der anderen Glascontainerstellen ergab keinen Handlungsbedarf.

 

 

Punkt 8:      Übergänge

(fehlender Bordstein/keine wahrnehmbare Straßenabgrenzung,

Ort: Kreuzungspunkt  Mittelstraße, Friedrichstraße, Dieker Straße)

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Wie unter Punkt 5 schon beschrieben gibt es auch hier keine wahrnehmbaren Abgrenzungen. Jedoch ist der gesamte Kurvenbereich als verkehrsberuhigte Zone gekennzeichnet. Umlaufend befindet sich hier ein niveaugleicher Übergang zwischen Straße und Gehweg. Zur Markierung der Übergänge müssten auf einer Strecke von ca. 60 m an der Bordsteinkante Noppensteine eingebaut werden. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 8.000, - €.

 

 

Punkt 9:      Verkehrsfläche

(fehlende Leitlinien, Bodenbeläge, „Stolperfalle“ Außengastronomie,

Ort: Neuer Markt (Einfahrt Tiefgarage)

 

Ein Anlegen von Leitlinien zur Führung um die Außengastronomie herum ist nicht möglich.

Die Größe der Flächen ist damit nicht mehr variabel, bzw. müssten die Leitlinien z.B. bei Nutzungswechsel oder -änderung immer wieder angepasst werden. An Markttagen würden die Linien durch Marktstände zugestellt werden.

 

 

Punkt 10:    Nahversorgung

(eingeschränktes Einzelhandelsangebot,

Ort: Nachbarsberg, „Künstlerviertel“, Gruiten Dorf, Hasenhaus)

 

In reinen Wohngebieten ist die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters nicht gestattet. Die Wohngebiete befinden sich aber meist im Einzugsgebiet von großen Discountern.

 

 

Punkt 11:    Nahversorgung

(fehlende Serviceangebote wie Sehhilfe, Hilfeknopf o.ä.,

Ort: Einzelhandel)

 

Es gibt im Stadtgebiet diesbezüglich einige vorbildliche Geschäfte, jedoch sind ein barrierefreier Zugang, bzw. barrierefreie Serviceangebote keine Pflicht für die Eigentümer.

 

 

Punkt 12:    Öffentlicher Personennahverkehr

(bedarfsgerechte Erschließung unterversorgter Gebiete/Verbindungen

Ort: Nachbarsberg, „Künstlerviertel“, Gruiten Dorf/Hasenhaus, Tannenwäldchen/ Flurstraße, Waldfriedhof,

Heideweg, Hermann-Löns-Weg, Obere Landstraße/Backesheide/Bollenheide)

 

Die Verwaltung hat im Rahmen des Entwurfs des Nahverkehrsplans des Kreises Mettmann (Stand September 2013) Prüfaufträge für Maßnahmen vergeben.

Bisher ist für einen der nächsten Fahrplanwechsel ein Linientausch der Buslinien   SB 50 und 786 angestrebt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss gemäß Beratung im Ausschuss

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Vorlage bei den einzelnen Positionen