Bezug: Beschluss der Sitzung des Sozialausschusses vom 13.11.2013
Sachverhalt:
Sachstandsbericht:
Nach der letzten Sitzung des SozA wurde die
Verwaltung beauftragt die Aufstellung „Teilhabe behinderter Menschen in Haan
ermöglichen“ hinsichtlich Prioritäten, Umsetzungsstand, sowie Haushaltsmittel
aufzuarbeiten.
Eine Prioritätenliste ist aufgrund der unterschiedlichen,
schwer vergleichbaren Themengebiete nicht möglich. Der Umsetzungsstand, bzw.
die Durchführbarkeit der einzelnen Punkte wird nachfolgend beschrieben. Die
aufgeführten Kosten sind meist grob geschätzt und noch nicht fest eingeplant.
Zur Erläuterung der einzelnen Punkte der
Aufstellung führte die Verwaltung am
09.01.2014 ein Gespräch mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Haan.
Hier wurden die einzelnen Punkte durchgegangen und teilweise
ergänzt.
Aufstellung
„Teilhabe behinderter Menschen in Haan ermöglichen“
Punkt 1: Orientierung/Beschilderung
(unübersichtlich, z.T. nicht in Augenhöhe, zu klein,
Ort: Rathaus)
Die Behindertenbeauftragte erläuterte im Gespräch, dass nicht nur die
generellen Schilder zur Orientierung im Rathaus, sondern auch die Schilder der
einzelnen Räume in den in den Verwaltungsgebäuden gemeint seien. Besonders
kritisierte sie hier den Kontrast (weiße Schrift auf braunem Grund), sowie die
Schriftgröße (1 cm). Kontrastreicher wäre weiße Schrift auf schwarzem Grund, sowie
eine Schriftgröße von 3-4cm zur besseren Lesbarkeit.
Weiterhin wurde der Standort des
Briefkastens noch bemängelt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist dieser nur über
die Treppe zu erreichen. Frau Bongard fragte, ob es nicht möglich sei, einen
Briefkasten an den Fuß der Treppe zu setzen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Beschilderungen zur Orientierung sind sowohl im Rathaus als auch den
Verwaltungsgebäuden an zentralen Stellen angebracht und als ausreichend groß
empfunden Andere Standorte sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht
möglich. Aufgrund von fehlenden Leitungswegen ist die Erweiterung der
bestehenden Schilder um visuelle oder akustische Informationen nicht möglich.
Selbst wenn nur die Schriftgröße verändert
werden soll, müssten die Schilder komplett ausgetauscht werden, da diese nicht
ausreichend groß wären.
Die Kosten für den Austausch aller Schilder
betragen lt. Hauptamt nach ersten Internet-Recherchen ca. 20,00 € pro Schild,
d.h. die Gesamtkosten (nur Material, keine Arbeitsstunden) belaufen sich auf
ca. 4.000,00 €.
Die Optik (weiße Schrift auf schwarzem
Grund) und besonders die Größe müssten jedoch noch genau geprüft werden, um u.a. Beschädigungen am Mauerwerk (keine
weiteren Bohrlöcher, Denkmalschutz) zu vermeiden.
Ein Versetzen des (Nacht-)Briefkastens an
den Fuß der Treppe ist aus sicherheits-technischen Gründen nicht machbar, da
das eingeworfene Schriftgut vor Zugriffen Dritter zu schützen ist.
Punkt 2: Treppen
(z.T. fehlende Kantenmarkierung/kein farblicher Kontrast,
Ort: öffentliche Gebäude)
Stellungnahme
der Verwaltung:
Bei den städtischen Neubaumaßnahmen werden
grundsätzlich die Anforderungen des § 55 BauO NW unter Berücksichtigung der DIN
18040-1 erfüllt. Bei größeren Baumaßnahmen in Bestandsgebäuden wird ebenfalls
nach Möglichkeit und jeweiliger örtlicher Gegebenheit die Barrierefreiheit
hergestellt.
In den
Bestandsgebäuden sollen in den nächsten Jahren im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten der Bauunterhaltung fehlende Kantenmarkierungen oder
farbliche Kontraste hergestellt werden, soweit dies technisch möglich ist.
Bei der
Haupteingangstreppe des Rathauses wurde dies bereits umgesetzt. Im nächsten
Schritt werden Markierungen am Hinterausgang des Rathauses und an der Treppe im
Gebäude Alleestr. angebracht. Im Rathaus Kaiserstr. werden Markierungen der
Treppenkanten aufgrund des Denkmalschutzes nicht vorgenommen. Dort steht ein
Aufzug zur Verfügung.
Punkt 3: Ampelanlagen
(fehlendes akustisches Signal, taktiles Signal - wenn
vorhanden - z.T. defekt/nur eingeschränkt
funktionsfähig, Ort: öffentlicher Raum)
Die Behindertenbeauftragte beklagt sich über ein zu
schwaches taktiles Signal. Insbesondere im Winter sind die Signale durch die
Handschuhe nicht spürbar. Ebenso verwies
sie auf eine Firma (RTB Rehabilitations-Technik Rudolf Broer in Bad Lippspringe),
die akustische Nachrüstungen für Ampelanlagen anbietet.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Ampeln sind mit den Tastern für Sehbehinderte
ausgestattet. Eine Nachrüstung mit akustischen Geräten ist nicht vorgesehen, da
in der Vergangenheit bewusst aus Lärmschutzgründen auf die Ausrüstung mit
akustischen Signalen verzichtet wurde und dies weiterhin so bleiben soll.
Laut Straßenverkehrsbehörde werden die Ampeln
regelmäßig, inkl. der Taster für Sehbehinderte, auf ihre Funktion überprüft und
sind voll funktionsfähig.
Punkt 4: Pflasterung an Ampelanlagen
(z.T. fehlende taktile Pflasterung an den Übergängen,
dadurch erschwertes Auffinden der Ampelmasten, Ort: öffentlicher Raum)
Zwar sind die Übergänge der Ampelkreuzungen entlang
der B228 mit Noppensteinen an der Bordsteinkante ausgestattet, jedoch fehlen im
Gehwegbereich die Aufmerksamkeitsfelder aus Noppensteinen, sowie die Leitlinien
von Aufmerksamkeitsfeldern zu den Ampelmasten. Insbesondere die Bedarfsampel am
Taxistand Kaiserstraße, die Ampel Martin-Luther-Straße/Neuer Markt an der Post,
sowie die Ampel an der Königstraße (Windhövel) wurden von der
Behindertenbeauftragten bemängelt.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Auf die Aufmerksamkeitsfelder und Leitlinien wurde
beim Einbau der Noppensteine verzichtet. Die Umgestaltung der Ampelbereiche ist
generell möglich, momentan aber in den Planungen nicht vorgesehen. Die Kosten
belaufen sich schätzungsweise auf ca.1500,- € pro Mast.
Punkt 5: Pflasterung
(fehlender Bordstein/keine wahrnehmbare
Straßenabgrenzung,
Ort: Eisenbahnstraße/Bahnhofsvorplatz)
Stellungnahme
der Verwaltung:
Am Übergang der Einmündung Eisenbahnstraße in die
Bahnhofstraße befindet sich eine Nullabsenkung, jedoch sind hier keine Noppensteine
an der Bordsteinkante eingebaut. Auch bei anderen Querungen im Stadtgebiet ist
dies der Fall. Nullabsenkungen sind für jegliche Hilfsmittel mit Rädern besser.
Für Sehbehinderte ist jedoch ein 3 cm Auftritt besser, da bei einer
Nullabsenkung keine eindeutige Abgrenzung zwischen Gehweg und Straße
wahrnehmbar ist. Durch den Einbau von Noppensteinen an den Nullabsenkungen,
wäre dieser Konflikt behoben.
Eine Sanierung der betreffenden Stellen ist bisher
aber nicht geplant. Der Ersatz des alten Pflasters oder Plattenbelags durch taktiles Pflaster (Noppensteine) wird
pro Querung auf ca. 500,- € geschätzt.
Punkt 6: Orientierung
(keine Hinweisschilder zu den Bushaltestellen, Ort:
Bahnhof)
Die Behindertenbeauftragte beklagt das generelle
Fehlen von Hinweisschildern zum öffentlichen Nahverkehr (Bushaltestellen) vor
oder im Bahnhofsbereich.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt das Aufstellen von zwei
Hinweisschildern vor. Die Kostenwerden auf ca. 200,- € geschätzt.
Punkt 7: Parkraumsituation
(Parken auf Gehwegen/ vor Glascontainern,
Ort: Landstraße, Am Bandenfeld, Robert-Koch-Straße)
Die Behindertenbeauftragte kritisierte das Verhalten der Autofahrer an
den Glascontainern. Meist würde hier so auf den Gehwegen geparkt werden, dass
kaum noch genügend Platz für Fußgänger bliebe. U. a. läge dies wie z.B. an der
Landstraße an der falschen Pflasterung. Diese würde als Parkfläche
wahrgenommen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Fläche wurde von der Verwaltung überprüft, sie ist in dem für
Gehwege üblichen hellgrauen Pflaster hergestellt. Die Parkflächen sind im
Stadtgebiet generell in dunkel/anthrazit gepflastert. Zwar ist an dieser Stelle
der Bordstein abgesenkt, dies liegt aber an der angrenzenden Einmündung, eine
Anhebung des Bordsteins ist daher nicht empfehlenswert.
Auch die
Überprüfung der anderen Glascontainerstellen ergab keinen Handlungsbedarf.
Punkt 8: Übergänge
(fehlender Bordstein/keine wahrnehmbare
Straßenabgrenzung,
Ort: Kreuzungspunkt
Mittelstraße, Friedrichstraße, Dieker Straße)
Stellungnahme der
Verwaltung:
Wie unter Punkt 5 schon beschrieben gibt es auch hier
keine wahrnehmbaren Abgrenzungen. Jedoch ist der gesamte Kurvenbereich als
verkehrsberuhigte Zone gekennzeichnet. Umlaufend befindet sich hier ein
niveaugleicher Übergang zwischen Straße und Gehweg. Zur Markierung der
Übergänge müssten auf einer Strecke von ca. 60 m an der Bordsteinkante
Noppensteine eingebaut werden. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca.
8.000, - €.
Punkt 9: Verkehrsfläche
(fehlende Leitlinien, Bodenbeläge, „Stolperfalle“
Außengastronomie,
Ort: Neuer Markt (Einfahrt Tiefgarage)
Ein Anlegen von Leitlinien zur Führung um die
Außengastronomie herum ist nicht möglich.
Die Größe der Flächen ist damit nicht mehr variabel,
bzw. müssten die Leitlinien z.B. bei Nutzungswechsel oder -änderung immer
wieder angepasst werden. An Markttagen würden die Linien durch Marktstände
zugestellt werden.
Punkt 10: Nahversorgung
(eingeschränktes Einzelhandelsangebot,
Ort: Nachbarsberg, „Künstlerviertel“, Gruiten Dorf,
Hasenhaus)
In reinen Wohngebieten ist die Errichtung eines
Lebensmitteldiscounters nicht gestattet. Die Wohngebiete befinden sich aber
meist im Einzugsgebiet von großen Discountern.
Punkt 11: Nahversorgung
(fehlende Serviceangebote wie Sehhilfe, Hilfeknopf
o.ä.,
Ort: Einzelhandel)
Es gibt im Stadtgebiet diesbezüglich einige
vorbildliche Geschäfte, jedoch sind ein barrierefreier Zugang, bzw.
barrierefreie Serviceangebote keine Pflicht für die Eigentümer.
Punkt 12: Öffentlicher Personennahverkehr
(bedarfsgerechte Erschließung unterversorgter
Gebiete/Verbindungen
Ort: Nachbarsberg, „Künstlerviertel“, Gruiten
Dorf/Hasenhaus, Tannenwäldchen/ Flurstraße, Waldfriedhof,
Heideweg, Hermann-Löns-Weg, Obere
Landstraße/Backesheide/Bollenheide)
Die Verwaltung hat im Rahmen des Entwurfs des Nahverkehrsplans
des Kreises Mettmann (Stand September 2013) Prüfaufträge für Maßnahmen
vergeben.
Bisher ist für einen der nächsten Fahrplanwechsel ein
Linientausch der Buslinien SB 50 und
786 angestrebt.
Beschlussvorschlag:
Beschluss gemäß Beratung im Ausschuss
Finanz. Auswirkung:
Siehe Vorlage bei den einzelnen Positionen