Sachverhalt:
I. Anlass
der Vorlage
Gesellschaftliche Veränderungsprozesse
haben in den vergangenen Jahren auch zu Veränderungen in der Bestattungskultur
geführt. Die Anforderungen an die Friedhofsträger sind heute andere, als noch
vor 20 Jahren. Die Auswirkungen sind vielfältig. Sie werden am offenkundigsten
durch unbelegte Überhangflächen und zunehmende Lücken in
Erdbestattungs-Grabfeldern.
Diese Vorlage soll
allgemeine Ursachen nennen, konkrete Auswirkungen auf den städt. Waldfriedhof
darstellen, Daten und Fakten liefern und Lösungsansätze aufzeigen. Es wird nicht
möglich sein, mit nur einem Beschluss über ein Maßnahmenpaket die Problematik
dauerhaft zu lösen. Vielmehr muss ein Prozess angestoßen, dauerhaft begleitet
und permanent der Entwicklung angepasst werden.
II. Erläuterungen
1. Bestehende
Situation
Im Stadtgebiet
gibt es insgesamt 5 Friedhöfe, 2 der kath. und 2 der ev. Kirchengemeinden
(jeweils in Haan und Gruiten) sowie den städt. Waldfriedhof.
Der Waldfriedhof
ist in mehreren Bauabschnitten entstanden, zuletzt im Jahre 2000 erweitert
worden. Diese Erweiterung erfolgte wegen eines Engpasses bei freien Familiengräbern
und vor dem Hintergrund des kurzfristig möglichen Grunderwerbs durch die Stadt.
Die Fläche war im FNP als Friedhofserweiterungsfläche ausgewiesen. Eine
Bedarfsanalyse ist nicht erstellt worden.
Der Waldfriedhof
ist insgesamt rd. 50 ha groß.
Die auf dem Waldfriedhof angebotenen Bestattungsarten
sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst aufgeführt:
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Sargbestattung |
Urnenbestattung |
Aschenbegräbnis ohne Urne |
Auch Bestattung mehrerer Personen möglich,
bei Gräbern für Sargbestattungen als Sarg und als Urne. |
Wiedererwerbbar |
Wahl der Lage möglich |
Lage der Grabstätte im Grabfeld nicht bekannt |
Pflege durch Angehörige |
Pflege durch den Friedhofsgärtner
(Rasenfläche) |
Einheitlicher Liegestein im Auftrag der
Stadt |
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Familiengräber (Wahlgräber) Ú |
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Einzelgräber (Reihengräber) |
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Rasenfamiliengräber Ú |
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Raseneinzelgräber |
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Familienurnengräber Ú |
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Urnenraseneinzelgräber |
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Anonyme Urnengräber |
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Aschenbegräbnis ohne Urne |
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Bestattung im Aschenstreufeld |
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Ú Bei einem Familiengrab für Erdbestattungen
legen die Angehörigen bei dem ersten Sterbefall die Anzahl der gewünschten
Stellen fest, die Grabstätte vergrößert sich je zusätzliche Stelle. In der
Regel ist dieses Grab 2-stellig. Im Unterschied dazu ist das Urnenfamiliengrab
von vorneherein für 4 Stellen ausgelegt. Zusätzliche Bestattungen während
laufender Ruhezeiten sind nicht möglich.
2. Kostendeckung
Die Deckung der
anrechenbaren Kosten lag in 2009 bei 77%, in 2010 bei 79% und 2011 bei 78 % (Entwurf der Jahresrechnung).
Wegen der
Wettbewerbssituation ist eine 100%ige Kostendeckung praktisch nicht umsetzbar,
weil die Höhe der daraus resultierenden Grabstellengebühren abschrecken und die
Zahl der Bestattungsfälle drastisch zurückgehen würde. Dies würde zu einem
weiteren Defizit führen. Zudem ist die Teilsubventionierung unter gebührenrechtlichen
Aspekten vom seinerzeitigen Gemeindeprüfungsamt sogar gefordert worden. Dennoch
ist eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades um einige Prozentpunkte anzustreben.
Die Größenordnung eines Jahresetats liegt
bei rd. 160.000 €, die größte Einzelposition bildet die gärtnerische Pflege
(rd. 60.000 €).
3. Generelle
Entwicklung der Bestattungsformen, Veränderung der Nachfrage und daraus
resultierende Problemstellungen
Seit mehr als
einem Jahrzehnt ist eine ausgeprägte Nachfrageveränderung durch die Bevölkerung
festzustellen. Die zwei wesentlichsten Trends sind: Weggang von Erdbestattungen
(Sarg) hin zu Feuerbestattungen (Urne) und von pflegeintensiven Gräbern zu
pflegefreien Grabstätten (dort übernimmt die Grabpflege –in der Regel
Rasenfläche- für die Dauer der Ruhefrist der Friedhofsträger). Dies wirkt sich
insbesondere auf die Nachfrage bei herkömmlichen Familiengräbern aus mit der
Folge, dass in bestehenden Familiengrabfeldern vermehrt Lücken entstehen und
sich Überhangflächen (bisher nicht belegte Bereiche) aufgrund des
niedrigeren Flächenverbrauchs bilden.
Zudem waren die Gräber für Erdbestattungen (Familiengräber, aber auch
Reihengräber) die Haupteinnahmequelle, weil für die Bemessung der Gebührenhöhe der Flächenbedarf ein
wesentlicher Faktor war. Neben der Einnahmeproblematik erhöht sich zudem der
Aufwand für den Friedhofsträger durch die Pflege der freien Gräber in den
belegten Grabfeldern bzw. der Überhangflächen. Nach geeigneten Strategien für
die anderweitige Nutzung der Überhangflächen wird zurzeit gesucht. Naheliegend sind
Überlegungen zur weiteren Nutzung als Friedhofsfläche durch andere Grabarten.
Schließlich darf nicht übersehen werden, dass
(ausschließlich) die Stadt in der Pflicht ist, ausreichend
Bestattungsmöglichkeiten, z.B. für Pandemiefälle, vorzuhalten. Deshalb können
die Friedhofsflächen nicht auf ein Minimum begrenzt werden, sondern zusätzlich
zum Normalbedarf sind auch Reserveflächen erforderlich.
4. Darstellung der
Entwicklung auf dem Waldfriedhof
Die anliegenden Diagramme zeigen
die Entwicklung der Grabvergaben. Zugrunde gelegt wurde jeweils der Zeitraum
2004 – 2013.
Anlage I spiegelt
die jeweilige Anzahl der Bestattungen wieder, unabhängig davon, um welche
Grabart es sich handelt. Hiernach bewegen wir uns derzeit auf einem mittleren
Niveau.
Anlage II zeigt den
Trend zu pflegefreien Gräbern auf. Hier werden alle Gräber berücksichtigt,
auch die Verlängerungen vorhandener Gräber.
Noch deutlicher wird dieser
Trend, berücksichtigt man nur die Neuerwerbe (s. Anlage III).
Insgesamt ist die Nachfrage nach
Urnenbestattungen gestiegen und liegt nun über der Nachfrage nach
Erdbestattungen. Diese Entwicklung verläuft jedoch nicht geradlinig (s. Anlage IV).
Betrachtet man nur die neu erworbenen
Grabstätten, verläuft die Tendenz zur Urnengrabstätte eindeutiger, in den
letzten beiden Jahren ist jedoch eine gegenläufige Tendenz erkennbar.
Allerdings ist dies nicht belastbar, weil es immer wieder Schwankungen gegeben
hat (s. Anlage V).
Eine Zunahme der
Urnenbestattungen bei gleichbleibender Bestattungszahl hat eine Verringerung
der erforderlichen Fläche zur Folge.
Über den 10jährigen Untersuchungszeitraum
hinweg lässt sich erkennen, dass sich
die Gesamtanzahl der Bestattungen in einer gleichbleibenden
Größenordnung bewegt. Dabei steigt die Zahl neu erworbener Grabstätten an,
während die Zubelegungen in bereits vorhandenen Gräbern abnehmen (s. Anlage VI). Die Bereitschaft zur
Verlängerung von Familiengrabstätten sinkt also. Dadurch entstehen die in
diesen Grabfeldern auffälligen Lücken.
Fazit:
Die Daten weisen darauf hin, dass die
Zukunft bei pflegefreien Gräbern liegt, ansprechendes Aussehen vorausgesetzt.
5. Mögliche Maßnahmen
5.1 Erweiterung der
Bestattungsarten/Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung
5.1.1 Baumbestattungen
Bei
Baumbestattungen werden Urnen am Fuße von Bäumen beigesetzt. Gängig sind 4
Urnen pro Baum, möglich deshalb auch die Reservierung von „Familienbäumen“.
Bisher
haben sich keine Bürger mit dem Wunsch nach solch einer Grabstätte an die
Friedhofsverwaltung gewandt. Dennoch könnte die Nachfrage mit dem Angebot
kommen. In Hilden wird ein solches Grabfeld von den Friedhofnutzern angenommen,
allerdings mit neu angepflanzten Bäumen. Auf dem Waldfriedhof wäre es widersinnig,
in den Freiräumen Bäume zu pflanzen. Stattdessen müssten vorhandene Bäume in
nur noch teilgenutzten Feldern auf dem alten Friedhofsteil genutzt werden, um Investitionskosten
zu sparen und ein solches Feld testweise einrichten. Hier bieten sich zunächst
die Felder EA1 und EA2 an. Hier sind nur wenige Gräber in Randlagen erhalten,
die bestehen bleiben können. Weitere Gräber sind bereits mit Rasen eingesät und
als solche nicht mehr erkennbar. Insgesamt läuft noch bei 25 Gräbern die Ruhefrist,
die letzte endet im Jahr 2018. Da sich das Feld optisch weitestgehend frei darstellt,
könnte mit Baumbestattungen bereits begonnen werden. Weitere Felder sollten
zunächst nicht weiter belegt werden, um das Angebot bei Bedarf ausweiten zu können.
Hier kommen die Felder G + H infrage.
5.1.2 Muslimenbestattungen
Zurzeit ist kein Bedarf erkennbar. Dennoch
hat es die Verwaltung anfangs als fahrlässig angesehen, jetzt unter dem
Eindruck freier Überhangflächen deren Entwidmung voranzutreiben, wenn möglicherweise
in ein, eher zwei Jahrzehnten vermehrt Bestattungen von Muslimen in Deutschland
stattfinden (bisher erfolgt in den überaus meisten Fällen noch Überführung in
die Heimatländer) und der Flächenbedarf gedeckt werden muss. Dann ist der Staat
gefordert, weil die konfessionellen Friedhofsträger verständlicherweise nicht
in Betracht kommen.
Eine
Umfrage bei den Städten Erkrath, Monheim, Velbert und Mettmann ergab eine
durchschnittliche Belegung von 0 bis 1,33 Bestattungen pro Jahr seit der
jeweiligen Bereitstellung der Muslimischen Felder dort (Stand März 2012). Es
wurde auch bei diesen Städten keine Zunahme der Bestattungen festgestellt. In
Zukunft könnte sich dennoch ein größerer Bedarf einstellen, wenn Muslime, die
seit mehreren Generationen in Deutschland leben, keine enge Bindung mehr zum
Ursprungsland haben.
Konkret
in Haan haben Vertreter der DITIB Türkisch Islamische Kultur Verein e. V. mehr
Interesse an einem Raum der Leichenhalle gezeigt, um Leichenwaschungen
vornehmen zu können, als an eigentlichen Bestattungen, wenngleich ein
geeignetes Grabfeld auf dem Waldfriedhof zur Verfügung stünde, ohne
zusätzlichen Herrichtungsaufwand.
Daher
wäre zunächst eine Investition in die Leichenhalle erforderlich. Diese müsste
nach und nach durch eine entsprechende Nutzungsgebühr refinanziert werden. Die
Mehrzahl der Verstorbenen würde dennoch zunächst in den Heimatländern
bestattet.
Dies
könne sich im Laufe der Zeit ändern. Die Vertreter des Vereins ließen sich jedoch
nicht auf Spekulationen über die mögliche Höhe der Fallzahlen ein.
Die
Herrichtung eines solchen Raumes für rituelle Waschungen in der Leichenhalle
wäre, wenn auch wegen der begrenzten Räumlichkeiten nicht ganz einfach,
möglich. Die Investition würde nach einer überschläglichen Schätzung des Gebäudemanagements
Kosten i.H.v. 40.000 € verursachen. Selbst bei Verteilung dieser Kosten über
einen Abschreibungszeitraum von beispielsweise 10 Jahren wäre die Invest-Summe
nicht refinanzierbar, weil die Gebühr für die einzelne Nutzung zu hoch wäre.
Jedenfalls ist das Risiko angesichts der Haushaltslage für die Stadt Haan nicht
vertretbar.
Bei
muslimischen Bestattungen ist darüber hinaus Voraussetzung, dass die Grabstätten
ewig erhalten bleiben und eine Bestattung in unbefleckter Erde erfolgt. Dies
bedeutet, dass dort vorher keine andere Bestattung stattgefunden hat und an
dieser Stelle auch in Zukunft nicht erneut bestattet werden kann. Es käme daher
nur ein Feld im bisher unbelegten neuen Teil des Friedhofes infrage.
Aktuell liegt ein Entwurf zur Änderung des
Bestattungsgesetzes NRW vor, welches muslimischen Gemeinden und Verbänden in
Form der Beleihung den Betrieb eines Friedhofes in eigener Regie ermöglicht. Es
ist anzunehmen, dass diese Variante für Muslimen attraktiver ist. Dieses
Konstrukt entließe aber die Gemeinde nicht aus ihren Kontroll- und
Aufsichtspflichten.
Im Kommentar der Landesregierung zu dem
Gesetzentwurf heißt es dazu:
„Bei
der Ausgestaltung des Beleihungsverhältnisses ist - ausgehend von den Grundprinzipien des
parlamentarisch-demokratischen Rechtsstaates – zu berücksichtigen, dass die
Zuhilfenahme Privater den Staat nur insoweit aus der Pflicht entlässt, als dies
zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks unerheblich ist und dabei keine
staatlichen Schutzfunktionen entfallen. Der so verstandenen Einwirkungspflicht
liegt der Gedanke zugrunde, dass sich der Staat der Verantwortung für das
Handeln seiner am Verwaltungsvollzug Beteiligten nicht entziehen darf, sondern
das rechtlich richtige Handeln durch entsprechende Einwirkung zu sichern hat.
Die Einbeziehung Privater unterliegt einer gestuften Aufsichts- und
Kontrollpflicht, deren Intensität sich nach dem Maß der anvertrauten Aufgabe
richtet. Das Maß an Eigeninteresse des Dritten etwa erhöht die Kontroll- und
Aufsichtspflicht der Kommune. Um der Einwirkungspflicht Genüge zu tun, wird es
regelmäßig neben dem Vorbehalt geeigneter Einwirkungsmöglichkeiten in Verträgen
vor allem laufender Aufsicht und Kontrolle sowie korrigierender
Eingriffsmaßnahmen im Verletzungsfall bedürfen.“
Es ist anzunehmen, dass Muslimen in eigener
Regie betriebene Friedhöfe den städtischen Friedhöfen, in denen nur ein Feld
für deren Bestattungen bereitgestellt wird, vorziehen. Ein solches Konstrukt
entbindet die Stadt von Grünflächenpflege- und Bestattungsaufgaben, es würden
aber auch keine Einnahmen aus den Bestattungen generiert. Hinzu käme der
Personalaufwand für die Kontrolle.
Größere Nachbarstädte hätten zudem die
Möglichkeit, eine räumlich getrennte Fläche für den Betrieb eines muslimischen
Friedhofes in Eigenregie bereitzustellen.
Bei
Betrachtung aller Gesichtspunkte scheint die Einrichtung eines muslimischen
Bestattungsfeldes auf dem Waldfriedhof derzeit nicht empfehlenswert.
5.1.3 Erweiterung der
pflegefreien Rasengrabstätten
Da sich die pflegefreien Grabstätten
zunehmender Beliebtheit erfreuen, sollte das Angebot ausgebaut werden. Es
sollten auch Rasenurnenfamiliengrabstätten angeboten werden.
Bei den Raseneinzelgrabstätten für Erdbestattungen ist nach einem
zwischenzeitlichen Hoch wieder ein Rückgang zu verzeichnen. Hier könnte die
Gestaltung des Grabfeldes z. B. mit Büschen oder Beeten optisch aufgewertet
werden. Unter dem Pflegeaspekt wäre es sinnvoll, die Grabstätten durch ein
durchgehendes Plattenband zu verbinden. Zum einen hätten die Angehörigen dann
einen Platz, um Blumen abzustellen, zum anderen könnte das Pflegepersonal
ungehinderter mähen.
5.1.4 Urnenwände
Urnenwände beanspruchen kaum die Fläche des
Friedhofes. Kommt es nur zu einem Austausch der infrage kommenden Grabarten,
bleiben noch mehr Flächen frei, ohne das insgesamt mehr Grabstätten entstehen.
Wie später erläutert, ist eine kurzfristige Flächenreduzierung nicht möglich,
bzw. im neuen Friedhofsteil nicht sinnvoll. Mit den Kosten der
Grünflächenpflege dürfen Urnenwände nicht belastet werden, da hierfür die
Grünflächenpflege nicht notwendig ist. Die Kosten der Grünflächenpflege
belasten dann die anderen Grabstätten umso mehr. Auf dem ev. Friedhof existiert
eine Urnenwand, lt. Auskunft der Friedhofsverwaltung mit zurückhaltender Nachfrage.
Auf längere Sicht könnte die Aufstellung von Urnenwänden eine
Verkleinerung des Friedhofes ermöglichen, was dann die Kosten der
Grünflächenpflege reduzieren würde.
5.1.5 Thematische
Gemeinschaftsanlagen
Es handelt sich hierbei um parkähnlich
gestaltete Anlagen, in die die Gräber integriert sind. Die Pflege erfolgt
durch den Friedhofsträger. Die Grabstätten könnten aufgrund einer ansprechenden
Gestaltung für die Angehörigen der dort Bestatteten, aber auch für andere
Friedhofbesucher attraktiv sein.
Nachteil des Waldfriedhofes ist jedoch seine
Lage neben einem Naherholungsgebiet. Er hat deshalb keine große Anziehungskraft
für Erholungssuchende.
Zudem würde eine solche Anlage hohe
Investitions- und Unterhaltungskosten mit sich bringen, die sich in der
Gebührenhöhe wiederspiegeln. Ein Angebot in der Vergangenheit, größere Gräber
mit freieren Gestaltungsmöglichkeiten, wurde von finanzstärkeren Bürgern nicht
angenommen. Es gab keine einzige Anfrage.
Die Pflegefreiheit der thematischen Gemeinschaftsanlagen könnte neben
der ansprechenden Gestaltung dennoch ein Anreiz sein, mehr Geld für das Grab
auszugeben. Die Anlage bleibt jedoch ein Risiko.
5.1.6 Urnengrabanlage in Form
eines Hochbeetes
Es wird ein Hochbeet gestaltet, in dem Urnen bestattet werden können.
Evtl. kann die Lehrwerkstatt, welche die Elemente im neuen Friedhofsteil
gefertigt hat, einen entsprechenden Rahmen anfertigen. Unter der Bepflanzung im
Hochbeet könnten Urnen bestattet werden. Möglich ist eine anonyme
Urnenbestattung oder eine Beschilderung am Rahmen. Ein solches Pflanzbeet, gut
gepflegt, würde gleichzeitig die Attraktivität des gesamten Friedhofes erhöhen.
5.1.7 Steigerung der
Attraktivität der Trauerhalle
Neben Änderungen der Bestattungsformen wäre
die Neuerrichtung einer moderneren Trauerhalle eine mögliche Maßnahme.
Oft werden Trauerfeiern beim Bestatter
durchgeführt, statt in der Leichenhalle, wodurch sich die Kosten der
Leichenhalle auf eine geringere Fallzahl verteilen. Eine Renovierung könnte die
Fallzahl steigern. Allerdings vereinbaren die Bestatter diese Details mit den
Angehörigen. Diese haben ein wirtschaftliches Interesse an der Nutzung der
eigenen Trauerhalle.
Ein Neubau der Leichenhalle, evtl. am
Erikaweg, wäre nur sinnvoll, wenn sich eine zweite oder auch dritte Nutzung für
die Halle finden lassen würde. Durch diesen Synergieeffekt ließen sich die
Kosten für den einzelnen Trauerhallennutzer reduzieren. Allerdings müsste dies
eine dem Ort angemessene Nutzung sein. Die Suche nach entsprechenden Nutzungen
ist wegen der gebotenen Pietät extrem schwierig.
Alternativ wäre zumindest die Renovierung der vorhandenen Trauerhalle
angezeigt, was naturgemäß finanzielle Aufwendungen zur Folge hat. In kleinen
Schritten müssten jedoch Verbesserungen erfolgen können und möglich sein.
5.2. Tierfriedhof
Vereinzelt
ist in den vergangenen Diskussionen zu Überhangflächen der Vorschlag geäußert
worden, doch einen Teil des Waldfriedhofes abzutrennen und als Tierfriedhof zu
nutzen. Ein Berliner Friedhofsverwalter berichtete über den dort guten Erfolg.
Ein Tierfriedhof ist eine freiwillige Aufgabe, es dürften sogar Gewinne erzielt
werden.
Er
warnte jedoch auch, in ländlicheren Gebieten sei die Nachfrage nicht sehr hoch,
weil dort Tierbesitzer, wenn auch verboten, ihre Tiere oft im eigenen Garten
bestatten. Es sei zudem sehr wichtig, einen Tierfriedhof gründlich vom
normalen Friedhof zu trennen, da Angehörige der menschlichen Verstorbenen dies
sonst als pietätlos empfinden und diese deshalb nicht auf dem normalen Friedhof
bestatten lassen würden. Aufgrund der geringen Größe des Waldfriedhofes
ergäben sich auch hieraus Schwierigkeiten. In Berlin funktioniert der
Tierfriedhof auch, weil er besonders gefällig hergerichtet ist, was jedoch im
Vorfeld hohe Investitionskosten verursacht. Eine Umfrage bei ansässigen
Tierärzten ergab, dass bei Ihnen nicht nach Tierfriedhöfen nachgefragt wurde.
Die Tierbesitzer würden ihre Tiere kremieren lassen und für die wenigen, die
ihr Tier bestatten wollen, gäbe es in der Umgebung ausreichend Gelegenheit. In
Solingen an der Burger Landstraße gibt es einen Tierfriedhof der ehrenamtlich
betrieben wird. Der privat betriebene Tierfriedhof Sonnenblume befindet sich in
Mettmann.
Ein
Tierfriedhof in Haan ist daher nicht zu empfehlen.
6. Flächenbedarf
Durch die offenkundig ungenutzten
Überhangflächen im letzten Erweiterungsteil des Waldfriedhofes wurden an die
Verwaltung Vorschläge herangetragen, die Flächen zu entwidmen und anderweitig
zu nutzen, ggf. als Bauland.
Die Flächen sind jedoch zu klein, um ein
lukratives Wohngebiet anlegen zu können. Zudem sind Teilflächen mit Gräbern
belegt, sodass Umbettungen erforderlich würden. Für diesen gravierenden Schritt
fehlt es an einer hinreichenden Begründbarkeit. Es bietet sich keine
Alternative zur Nutzung als Friedhofsfläche, weshalb die Verwaltung über die
zuvor geschilderten Alternativnutzungen nachgedacht hat, auch wenn sie
letztlich nicht empfohlen werden (z.B. Grabfeld für muslimische Bestattungen).
Dennoch sind Flächenstilllegungen auf dem
Waldfriedhof erforderlich. Sie sind allerdings nicht auf den Quadratmeter genau
quantifizierbar.
Das statistische Bundesamt prognostiziert
bis 2050 eine zunehmende Alterung der Gesellschaft und steigende Sterbezahlen,
ausgehend vom Basisjahr 2006 um bis zu 33 %, was auf Auslastung der vorhandenen
Friedhofsflächen hindeuten könnte. Aber Sterbezahlen sind keine
Bestattungszahlen. Denn viele Bestattungen erfolgen außerhalb der
konventionellen Friedhöfe (z.B. Friedwald, Seebestattungen, Ausland) und die
zukünftige Entwicklung hin zu diesen Alternativen ist nicht abschätzbar. Auf
dem Bestattungssektor agieren immer mehr Unternehmen, die Filialen an verschiedenen
Standorten betreiben und die über eigene Friedhöfe verfügen. Sie streben bei
der Beratung der Angehörigen natürlich die Bestattung im eigenen Unternehmen
an. Zudem hängt der Flächenbedarf nicht nur von den Bestattungszahlen ab,
sondern entscheidend von der Grabart und deren Flächenverbrauch. Auch hier ist
die zukünftige Entwicklung nicht absehbar. Es ist allerdings sehr
wahrscheinlich, dass sich die rückläufige Nachfrage nach traditionellen Gräbern
für Erdbestattungen fortsetzen wird. Konkrete Empfehlungen und
Berechnungen aufgrund belastbarer Daten
liegen aber auch in anderen Kommunen nicht vor, selbst wenn externe Gutachter
eingeschaltet worden sind.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, auf
kostenverursachende Unterstützung durch Dritte zu verzichten und
Flächenstilllegungen, die kurzfristig nicht sinnvoll oder möglich sind, auf
lange Sicht sukzessive in den Bereichen vorzunehmen, in denen keine
Wiederbelegungen erfolgen. Zusätzlich sind Wiederbelegungsstopps notwendig und
auslaufende Reihengrabfelder werden nicht mehr für Bestattungszwecke freigegeben.
Das alles ist nach Ansicht der Verwaltung
auf dem alten Friedhofsteil umzusetzen.
Der neue Friedhofsteil ist bei
den Bürgern beliebt, er lässt sich am besten vermarkten. Dort sind zurzeit
überwiegend die pflegefreien Gräber angelegt. Den Friedhofsbesuchern sagt die
baumärmere und damit hellere Lage zu. Außerdem müssten zur Schließung des neuen
Teils die schon erwähnten, dort vorhandenen Gräber verlagert werden. Das würde
neben dem Widerstand der unmittelbar betroffenen Nutzungsberechtigten
wahrscheinlich zu einem Vertrauensverlust bei zukünftigen Friedhofnutzern
führen und damit sogar zu einem Rückgang der Bestattungszahlen.
Dieser neueste Friedhofsteil
bietet zudem schon von seiner Konzeption her eine sehr gute Flächenausnutzung
durch eine hohe Belegungsdichte mit vergleichsweise geringen Nebenflächen
(Wege, Pflanzstreifen etc., die durch den Friedhofsträger gepflegt werden
müssen). Auf dem alten Friedhofsteil sind die Nebenflächen größer als die
Nutzflächen für Grabfelder; diese Nebenflächen verursachen einen hohen Pflegeaufwand
= hohe Unterhaltungskosten. Zusätzlich verursacht der Baumbestand im alten
Friedhofsteil weiteren Unterhaltungsaufwand, insbesondere durch die notwendige
Laubbeseitigung.
Auf dem alten Friedhofsteil frei werdende
Flächen könnten wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet jedoch nicht in
Bauland überführt und damit gewinnbringend genutzt werden. Es wäre lediglich
möglich, diese Teile in Wald zurück zu verwandeln. Der Gewinn läge in
geringeren Unterhaltungskosten.
Auch die gesamte Entwidmung und Stilllegung
des Waldfriedhofes ist überlegt worden, scheidet aber wegen der über Jahrzehnte
zu gewährleistenden Pflege ohne gegenüberstehende Gebühreneinnahmen aus.
Denkbar wäre das nur in Abstimmung mit den anderen Friedhofsträgern in Haan,
wenn die Auslaufkosten des stillgelegten Friedhofes über die Einnahmen der
übrigen 4 Friedhöfe finanziert würden. Die Chancen auf eine Einigung, auch
darüber, welcher Friedhof stillgelegt werden sollte, sind nach Ansicht der
Verwaltung aber nicht gegeben.
7. Zusammenfassung und
Empfehlung der Verwaltung
Eine kurzfristige, radikale
Flächenverkleinerung des Waldfriedhofes kommt nicht in Betracht. Stattdessen
sollte der alte Friedhofsteil mittel- bis langfristig (es gibt noch
Restlaufzeiten bis 2042), aber kontinuierlich in Wald zurückverwandelt und
entsprechend extensiver gepflegt werden. Die Fläche könnte als Reservefläche
für den Pandemiefall dienen, ohne dass sie in die Kostenkalkulation einfließen
müsste.
Ziel soll eine verhältnismäßig
kleine Friedhofsfläche sein, die durch enge Belegung möglichst viele
Bestattungsfälle aufnimmt. Sobald die freien Kapazitäten kleiner werden, können
durch zu schaffende Kolumbarien und Gemeinschaftsurnenanlagen weitere
Bestattungsmöglichkeiten auf kleinem Raum geschaffen werden.
Zunächst muss durch eine moderate
pflegerische Aufwertung des neuen Friedhofteiles sowie die Ausrichtung auf
pflegefreie Gräber das Angebot attraktiver gestaltet werden. Damit ließen sich
die kurzfristig nicht senkbaren Unterhaltungskosten auf möglichst viele Gräber
verteilen. Gleichzeitig werden Grabfelder in den Außenbereichen des alten
Friedhofsteiles für die Wiederbelegung gesperrt (ausgenommen die beiden Felder
für Baumbestattungen).
Als zusätzliche Grabart werden pflegefreie
Rasenurnenfamiliengräber angeboten.
In den Grabfeldern EA1 und EA2
auf dem alten Friedhofsteil werden Baumbestattungen angeboten.
Bei kostengünstiger Möglichkeit,
etwa durch Lehrwerkstätten o.ä., und im Rahmen des Unterhaltungsetats wird ein
Urnenhochbeet angelegt.
Grabfelder für Bestattungen von
Muslimen, Urnenwände, thematische Gemeinschaftsgrabanlagen und Tierfriedhof
werden nicht realisiert.
Die Trauerhalle wird mit geringem Aufwand
für kleine Renovierungsmaßnahmen ansprechender gestaltet. Die Herrichtung eines
Raumes für rituelle Waschungen erfolgt nicht.
Beschlussvorschlag:
Der
von der Verwaltung vorgeschlagene Maßnahmenkatalog zur zukünftigen Entwicklung
des Waldfriedhofes unter Nr. 7 der Vorlage wird als erster Schritt beschlossen.
Die Verwaltung wird, im Rahmen der laufenden Unterhaltung und der verfügbaren
Haushaltsmittel, mit der zeitnahen Umsetzung beauftragt. Über den Fortschritt
des Projektes „Entwicklung des Waldfriedhofes“ ist fortlaufend zu berichten.