Betreff
Zukünftige Nutzung und Entwicklung des Städtischen Waldfriedhofes
Vorlage
60/055/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

I.          Anlass der Vorlage

Gesellschaftliche Veränderungsprozesse haben in den vergangenen Jahren auch zu Veränderungen in der Bestattungskultur geführt. Die Anforderungen an die Friedhofsträger sind heute andere, als noch vor 20 Jahren. Die Auswirkungen sind vielfältig. Sie werden am offenkundigsten durch unbelegte Überhangflächen und zunehmende Lücken in Erdbestattungs-Grabfeldern.

Diese Vorlage soll allgemeine Ursachen nennen, konkrete Auswirkungen auf den städt. Waldfriedhof darstellen, Daten und Fakten liefern und Lösungsansätze aufzeigen. Es wird nicht möglich sein, mit nur einem Beschluss über ein Maßnahmenpaket die Problematik dauerhaft zu lösen. Vielmehr muss ein Prozess angestoßen, dauerhaft begleitet und permanent der Entwicklung angepasst werden.

 

 

II.         Erläuterungen

1.         Bestehende Situation

Im Stadtgebiet gibt es insgesamt 5 Friedhöfe, 2 der kath. und 2 der ev. Kirchengemeinden (jeweils in Haan und Gruiten) sowie den städt. Waldfriedhof.

Der Waldfriedhof ist in mehreren Bauabschnitten entstanden, zuletzt im Jahre 2000 erweitert worden. Diese Erweiterung erfolgte wegen eines Engpasses bei freien Familiengräbern und vor dem Hintergrund des kurzfristig möglichen Grunderwerbs durch die Stadt. Die Fläche war im FNP als Friedhofserweiterungsfläche ausgewiesen. Eine Bedarfsanalyse ist nicht erstellt worden.

Der Waldfriedhof ist insgesamt rd. 50 ha groß.

Die auf dem Waldfriedhof angebotenen Bestattungsarten sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst aufgeführt:  

 

 

 

 

Sargbestattung

Urnenbestattung

Aschenbegräbnis ohne Urne

Auch Bestattung mehrerer Personen möglich, bei Gräbern für Sargbestattungen als Sarg und als Urne.

Wiedererwerbbar

Wahl der Lage möglich

Lage der Grabstätte im Grabfeld nicht bekannt

Pflege durch Angehörige

Pflege durch den Friedhofsgärtner (Rasenfläche)

Einheitlicher Liegestein im Auftrag der Stadt

 

Familiengräber (Wahlgräber) Ú

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Einzelgräber (Reihengräber)

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Rasenfamiliengräber            Ú                   

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Raseneinzelgräber

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Familienurnengräber            Ú

 

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Urnenraseneinzelgräber

 

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Anonyme Urnengräber

 

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Aschenbegräbnis ohne Urne

 

 

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Bestattung im Aschenstreufeld

 

 

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Ú Bei einem Familiengrab für Erdbestattungen legen die Angehörigen bei dem ersten Sterbefall die Anzahl der gewünschten Stellen fest, die Grabstätte vergrößert sich je zusätzliche Stelle. In der Regel ist dieses Grab 2-stellig. Im Unterschied dazu ist das Urnenfamiliengrab von vorneherein für 4 Stellen ausgelegt. Zusätzliche Be­stattungen während laufender Ruhezeiten sind nicht möglich.

 

2.         Kostendeckung

Die Deckung der anrechenbaren Kosten lag in 2009 bei 77%, in 2010 bei 79% und  2011 bei 78 % (Entwurf der Jahresrechnung).

Wegen der Wettbewerbssituation ist eine 100%ige Kostendeckung praktisch nicht umsetzbar, weil die Höhe der daraus resultierenden Grabstellengebühren abschrecken und die Zahl der Bestattungsfälle drastisch zurückgehen würde. Dies würde zu einem weiteren Defizit führen. Zudem ist die Teilsubventionierung unter gebührenrechtlichen Aspekten vom seinerzeitigen Gemeindeprüfungsamt sogar gefordert worden. Dennoch ist eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades um einige Prozentpunkte anzustreben.

Die Größenordnung eines Jahresetats liegt bei rd. 160.000 €, die größte Einzelposition bildet die gärtnerische Pflege (rd. 60.000 €).

 

 

3.         Generelle Entwicklung der Bestattungsformen, Veränderung der Nachfrage und daraus resultierende Problemstellungen

Seit mehr als einem Jahrzehnt ist eine ausgeprägte Nachfrageveränderung durch die Bevölkerung festzustellen. Die zwei wesentlichsten Trends sind: Weggang von Erdbestattungen (Sarg) hin zu Feuerbestattungen (Urne) und von pflegeintensiven Gräbern zu pflegefreien Grabstätten (dort übernimmt die Grabpflege –in der Regel Rasenfläche- für die Dauer der Ruhefrist der Friedhofsträger). Dies wirkt sich insbesondere auf die Nachfrage bei herkömmlichen Familiengräbern aus mit der Folge, dass in bestehenden Familiengrabfeldern vermehrt Lücken entstehen und sich Überhangflächen (bisher nicht belegte Bereiche) aufgrund des niedrigeren  Flächenverbrauchs bilden. Zudem waren die Gräber für Erdbestattungen (Familiengräber, aber auch Reihengräber) die Haupteinnahmequelle, weil für die Bemessung  der Gebührenhöhe der Flächenbedarf ein wesentlicher Faktor war. Neben der Einnahmeproblematik erhöht sich zudem der Aufwand für den Friedhofsträger durch die Pflege der freien Gräber in den belegten Grabfeldern bzw. der Überhangflächen. Nach geeigneten Strategien für die anderweitige Nutzung der Überhangflächen wird  zurzeit gesucht. Naheliegend sind Überlegungen zur weiteren Nutzung als Friedhofsfläche durch andere Grabarten.

Schließlich darf nicht übersehen werden, dass (ausschließlich) die Stadt in der Pflicht ist, ausreichend Bestattungsmöglichkeiten, z.B. für Pandemiefälle, vorzuhalten. Deshalb können die Friedhofsflächen nicht auf ein Minimum begrenzt werden, sondern zusätzlich zum Normalbedarf sind auch Reserveflächen erforderlich. 

 

 

4.         Darstellung der Entwicklung auf dem Waldfriedhof

Die anliegenden Diagramme zeigen die Entwicklung der Grabverga­ben. Zugrunde gelegt wurde jeweils der Zeitraum 2004 – 2013.

Anlage I spiegelt die jeweilige Anzahl der Bestattungen wieder, unabhängig davon, um welche Grabart es sich handelt. Hiernach bewegen wir uns derzeit auf einem mittleren Niveau.

Anlage II zeigt den Trend zu pflegefreien Gräbern auf. Hier werden alle Gräber be­rücksichtigt, auch die Verlängerungen vorhandener Gräber.

Noch deutlicher wird dieser Trend, berücksichtigt man nur die Neuerwerbe (s. Anlage III).

Insgesamt ist die Nachfrage nach Urnenbestattungen gestiegen und liegt nun über der Nachfrage nach Erdbestattungen. Diese Entwicklung verläuft jedoch nicht gerad­linig (s. Anlage IV).

Betrachtet man nur die neu erworbenen Grabstätten, verläuft die Tendenz zur Ur­nengrabstätte eindeutiger, in den letzten beiden Jahren ist jedoch eine gegenläufige Tendenz erkennbar. Allerdings ist dies nicht belastbar, weil es immer wieder Schwankungen gegeben hat (s. Anlage V).

Eine Zunahme der Urnenbestattungen bei gleichbleibender Bestattungszahl hat eine Verringerung der erforderlichen Fläche zur Folge.

Über den 10jährigen Untersuchungszeitraum hinweg lässt sich erkennen, dass sich  die Gesamtanzahl der Bestattungen in einer gleichbleibenden Größenordnung bewegt. Dabei steigt die Zahl neu erworbener Grabstätten an, während die Zubelegungen in bereits vorhandenen Gräbern abnehmen (s. Anlage VI). Die Bereitschaft zur Verlängerung von Familiengrabstätten sinkt also. Dadurch entstehen die in diesen Grabfeldern auffälligen Lücken.

 

Fazit:

Die Daten weisen darauf hin, dass die Zukunft bei pflegefreien Gräbern liegt, ansprechendes Aussehen vorausgesetzt.

 

 

5.         Mögliche Maßnahmen

 

5.1      Erweiterung der Bestattungsarten/Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung

5.1.1   Baumbestattungen

Bei Baumbestattungen werden Urnen am Fuße von Bäumen beigesetzt. Gängig sind 4 Urnen pro Baum, möglich deshalb auch die Reservierung von „Familienbäumen“.

Bisher haben sich keine Bürger mit dem Wunsch nach solch einer Grabstätte an die Friedhofsverwaltung gewandt. Dennoch könnte die Nachfrage mit dem Angebot kommen. In Hilden wird ein solches Grabfeld von den Friedhofnutzern angenommen, allerdings mit neu angepflanzten Bäumen. Auf dem Waldfriedhof wäre es widersinnig, in den Freiräumen Bäume zu pflanzen. Stattdessen müssten vor­handene Bäume in nur noch teilgenutzten Feldern auf dem alten Friedhofsteil genutzt werden, um Investitionskosten zu sparen und ein solches Feld test­weise einrichten. Hier bieten sich zunächst die Felder EA1 und EA2 an. Hier sind nur wenige Gräber in Randlagen erhalten, die bestehen bleiben können. Weitere Gräber sind bereits mit Rasen eingesät und als solche nicht mehr erkennbar. Insgesamt läuft noch bei 25 Gräbern die Ruhefrist, die letzte endet im Jahr 2018. Da sich das Feld optisch weitestgehend frei darstellt, könnte mit Baumbestattungen bereits begonnen werden. Weitere Felder sollten zunächst nicht weiter belegt werden, um das Angebot bei Bedarf ausweiten zu können. Hier kommen die Felder G + H infrage.

 

 

5.1.2   Muslimenbestattungen

Zurzeit ist kein Bedarf erkennbar. Dennoch hat es die Verwaltung anfangs als fahrlässig angesehen, jetzt unter dem Eindruck freier Überhangflächen deren Entwidmung voranzutreiben, wenn möglicherweise in ein, eher zwei Jahrzehnten vermehrt Bestattungen von Muslimen in Deutschland stattfinden (bisher erfolgt in den überaus meisten Fällen noch Überführung in die Heimatländer) und der Flächenbedarf gedeckt werden muss. Dann ist der Staat gefordert, weil die konfessionellen Friedhofsträger verständlicherweise nicht in Betracht kommen.

Eine Umfrage bei den Städten Erkrath, Monheim, Velbert und Mettmann ergab eine durchschnittliche Belegung von 0 bis 1,33 Bestattungen pro Jahr seit der jeweiligen Bereitstellung der Muslimischen Felder dort (Stand März 2012). Es wurde auch bei diesen Städten keine Zunahme der Bestattungen festgestellt. In Zukunft könnte sich dennoch ein größerer Bedarf einstellen, wenn Muslime, die seit mehreren Generatio­nen in Deutschland leben, keine enge Bindung mehr zum Ursprungsland haben.

 

Konkret in Haan haben Vertreter der DITIB Türkisch Islamische Kultur Verein e. V. mehr Interesse an einem Raum der Leichenhalle gezeigt, um Leichenwaschungen vornehmen zu können, als an eigentlichen Bestattungen, wenngleich ein geeignetes Grabfeld auf dem Waldfriedhof zur Verfügung stünde, ohne zusätzlichen Herrichtungsaufwand.

Daher wäre zunächst eine Investition in die Leichenhalle erforderlich. Diese müsste nach und nach durch eine entsprechende Nutzungsgebühr refinanziert werden. Die Mehrzahl der Verstorbenen würde dennoch zunächst in den Heimatländern bestattet.

Dies könne sich im Laufe der Zeit ändern. Die Vertreter des Vereins ließen sich jedoch nicht auf Spekulationen über die mögliche Höhe der Fallzahlen ein.

Die Herrichtung eines solchen Raumes für rituelle Waschungen in der Leichenhalle wäre, wenn auch wegen der begrenzten Räumlichkeiten nicht ganz einfach, möglich. Die Investition würde nach einer überschläglichen Schätzung des Gebäudemanagements Kosten i.H.v. 40.000 € verursachen. Selbst bei Verteilung dieser Kosten über einen Abschreibungszeitraum von beispielsweise 10 Jahren wäre die Invest-Summe nicht refinanzierbar, weil die Gebühr für die einzelne Nutzung zu hoch wäre. Jedenfalls ist das Risiko angesichts der Haushaltslage für die Stadt Haan nicht vertretbar. 

 

Bei muslimischen Bestattungen ist darüber hinaus Voraussetzung, dass die Grabstätten ewig erhalten bleiben und eine Bestattung in unbefleckter Erde erfolgt. Dies bedeutet, dass dort vorher keine andere Bestattung stattgefunden hat und an dieser Stelle auch in Zukunft nicht erneut bestattet werden kann. Es käme daher nur ein Feld im bisher unbelegten neuen Teil des Friedhofes infrage.

Aktuell liegt ein Entwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes NRW vor, welches muslimischen Gemeinden und Verbänden in Form der Beleihung den Betrieb eines Friedhofes in eigener Regie ermöglicht. Es ist anzunehmen, dass diese Variante für Muslimen attraktiver ist. Dieses Konstrukt entließe aber die Gemeinde nicht aus ihren Kontroll- und Aufsichtspflichten.

Im Kommentar der Landesregierung zu dem Gesetzentwurf heißt es dazu:

„Bei der Ausgestaltung des Beleihungsverhältnisses ist -  ausgehend von den Grundprinzipien des parlamentarisch-demokratischen Rechtsstaates – zu berücksichtigen, dass die Zuhilfenahme Privater den Staat nur insoweit aus der Pflicht entlässt, als dies zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks unerheblich ist und dabei keine staatlichen Schutzfunktionen entfallen. Der so verstandenen Einwirkungspflicht liegt der Gedanke zugrunde, dass sich der Staat der Verantwortung für das Handeln seiner am Verwaltungsvollzug Beteiligten nicht entziehen darf, sondern das rechtlich richtige Handeln durch entsprechende Einwirkung zu sichern hat. Die Einbeziehung Privater unterliegt einer gestuften Aufsichts- und Kontrollpflicht, deren Intensität sich nach dem Maß der anvertrauten Aufgabe richtet. Das Maß an Eigeninteresse des Dritten etwa erhöht die Kontroll- und Aufsichtspflicht der Kommune. Um der Einwirkungspflicht Genüge zu tun, wird es regelmäßig neben dem Vorbehalt geeigneter Einwirkungsmöglichkeiten in Verträgen vor allem laufender Aufsicht und Kontrolle sowie korrigierender Eingriffsmaßnahmen im Verletzungsfall bedürfen.“

Es ist anzunehmen, dass Muslimen in eigener Regie betriebene Friedhöfe den städ­tischen Friedhöfen, in denen nur ein Feld für deren Bestattungen bereitgestellt wird, vorziehen. Ein solches Konstrukt entbindet die Stadt von Grünflächenpflege- und Bestattungsaufgaben, es würden aber auch keine Einnahmen aus den Bestattungen generiert. Hinzu käme der Personalaufwand für die Kontrolle.

Größere Nachbarstädte hätten zudem die Möglichkeit, eine räumlich getrennte Flä­che für den Betrieb eines muslimischen Friedhofes in Eigenregie bereitzustellen.

Bei Betrachtung aller Gesichtspunkte scheint die Einrichtung eines muslimischen Bestattungsfeldes auf dem Waldfriedhof derzeit nicht empfehlenswert.

 

 

5.1.3   Erweiterung der pflegefreien Rasengrabstätten

Da sich die pflegefreien Grabstätten zunehmender Beliebtheit erfreuen, sollte das Angebot ausgebaut werden. Es sollten auch Rasenurnenfamiliengrabstätten ange­boten werden.

Bei den Raseneinzelgrabstätten für Erdbestattungen ist nach einem zwischenzeitlichen Hoch wieder ein Rückgang zu verzeichnen. Hier könnte die Gestaltung des Grabfeldes z. B. mit Büschen oder Beeten optisch aufgewertet werden. Unter dem Pflegeaspekt wäre es sinnvoll, die Grabstätten durch ein durchgehendes Plattenband zu verbinden. Zum einen hätten die Angehörigen dann einen Platz, um Blumen abzustellen, zum anderen könnte das Pflegepersonal ungehinderter mähen.

 

 

5.1.4   Urnenwände

Urnenwände beanspruchen kaum die Fläche des Friedhofes. Kommt es nur zu einem Aus­tausch der infrage kommenden Grabarten, bleiben noch mehr Flächen frei, ohne das insgesamt mehr Grabstätten entstehen. Wie später erläutert, ist eine kurzfristige Flächenreduzierung nicht möglich, bzw. im neuen Friedhofsteil nicht sinnvoll. Mit den Kosten der Grünflächenpflege dürfen Urnenwände nicht belastet werden, da hierfür die Grünflächenpflege nicht notwendig ist. Die Kosten der Grünflächenpflege belasten dann die anderen Grabstätten umso mehr. Auf dem ev. Friedhof existiert eine Urnenwand, lt. Auskunft der Friedhofsverwaltung mit zurückhaltender Nachfrage.

Auf längere Sicht könnte die Aufstellung von Urnenwänden eine Verkleinerung des Friedhofes ermöglichen, was dann die Kosten der Grünflächenpflege reduzieren würde.

 

 

5.1.5   Thematische Gemeinschaftsanlagen

Es handelt sich hierbei um parkähnlich gestaltete Anlagen, in die die Gräber inte­griert sind. Die Pflege erfolgt durch den Friedhofsträger. Die Grabstätten könnten aufgrund einer ansprechenden Gestaltung für die Angehörigen der dort Bestatteten, aber auch für andere Friedhofbesucher attraktiv sein.

Nachteil des Waldfriedhofes ist jedoch seine Lage neben einem Naherholungsgebiet. Er hat deshalb keine große Anziehungskraft für Erholungssuchende.

Zudem würde eine solche Anlage hohe Investitions- und Unterhaltungskosten mit sich bringen, die sich in der Gebührenhöhe wiederspiegeln. Ein Angebot in der Ver­gangenheit, größere Gräber mit freieren Gestaltungsmöglichkeiten, wurde von fi­nanzstärkeren Bürgern nicht angenommen. Es gab keine einzige Anfrage.

Die Pflegefreiheit der thematischen Gemeinschaftsanlagen könnte neben der an­sprechenden Gestaltung dennoch ein Anreiz sein, mehr Geld für das Grab auszuge­ben. Die Anlage bleibt jedoch ein Risiko.

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5.1.6   Urnengrabanlage in Form eines Hochbeetes

Es wird ein Hochbeet gestaltet, in dem Urnen bestattet werden können. Evtl. kann die Lehrwerkstatt, welche die Elemente im neuen Friedhofsteil gefertigt hat, einen entsprechenden Rahmen anfertigen. Unter der Bepflanzung im Hochbeet könnten Urnen bestattet werden. Möglich ist eine anonyme Urnenbestattung oder eine Be­schilderung am Rahmen. Ein solches Pflanzbeet, gut gepflegt, würde gleichzeitig die Attraktivität des gesamten Friedhofes erhöhen.

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5.1.7   Steigerung der Attraktivität der Trauerhalle

Neben Änderungen der Bestattungsformen wäre die Neuerrichtung einer moderne­ren Trauerhalle eine mögliche Maßnahme.

Oft werden Trauerfeiern beim Bestatter durchgeführt, statt in der Leichenhalle, wo­durch sich die Kosten der Leichenhalle auf eine geringere Fallzahl verteilen. Eine Renovierung könnte die Fallzahl steigern. Allerdings vereinbaren die Bestatter diese Details mit den Angehörigen. Diese haben ein wirtschaftliches Interesse an der Nut­zung der eigenen Trauerhalle.

Ein Neubau der Leichenhalle, evtl. am Erikaweg, wäre nur sinnvoll, wenn sich eine zweite oder auch dritte Nutzung für die Halle finden lassen würde. Durch diesen Synergieeffekt ließen sich die Kosten für den einzelnen Trauerhallennutzer reduzieren. Allerdings müsste dies eine dem Ort angemessene Nutzung sein. Die Suche nach entsprechenden Nutzungen ist wegen der gebotenen Pietät extrem schwierig.

Alternativ wäre zumindest die Renovierung der vorhandenen Trauerhalle angezeigt, was naturgemäß finanzielle Aufwendungen zur Folge hat. In kleinen Schritten müssten jedoch Verbesserungen erfolgen können und möglich sein.

 

 

5.2.     Tierfriedhof

Vereinzelt ist in den vergangenen Diskussionen zu Überhangflächen der Vorschlag geäußert worden, doch einen Teil des Waldfriedhofes abzutrennen und als Tierfriedhof zu nutzen. Ein Berliner Friedhofsverwalter berichtete über den dort guten Erfolg. Ein Tierfriedhof ist eine freiwillige Aufgabe, es dürften sogar Gewinne erzielt werden.

Er warnte jedoch auch, in ländlicheren Gebieten sei die Nachfrage nicht sehr hoch, weil dort Tierbesitzer, wenn auch verboten, ihre Tiere oft im eigenen Garten bestat­ten. Es sei zudem sehr wichtig, einen Tierfriedhof gründlich vom normalen Friedhof zu trennen, da Angehörige der menschlichen Verstorbenen dies sonst als pietätlos empfinden und diese deshalb nicht auf dem normalen Friedhof bestatten lassen wür­den. Aufgrund der geringen Größe des Waldfriedhofes ergäben sich auch hieraus Schwierigkeiten. In Berlin funktioniert der Tierfriedhof auch, weil er besonders gefällig hergerichtet ist, was jedoch im Vorfeld hohe Investitionskosten verursacht. Eine Umfrage bei ansässigen Tierärzten ergab, dass bei Ihnen nicht nach Tierfriedhöfen nachgefragt wurde. Die Tierbesitzer würden ihre Tiere kremieren lassen und für die wenigen, die ihr Tier bestatten wollen, gäbe es in der Umgebung ausreichend Gelegenheit. In Solingen an der Burger Landstraße gibt es einen Tierfriedhof der ehrenamtlich betrieben wird. Der privat betriebene Tierfriedhof Sonnenblume befindet sich in Mettmann.

Ein Tierfriedhof in Haan ist daher nicht zu empfehlen.

 

 

6.         Flächenbedarf

Durch die offenkundig ungenutzten Überhangflächen im letzten Erweiterungsteil des Waldfriedhofes wurden an die Verwaltung Vorschläge herangetragen, die Flächen zu entwidmen und anderweitig zu nutzen, ggf. als Bauland.

Die Flächen sind jedoch zu klein, um ein lukratives Wohngebiet anlegen zu können. Zudem sind Teilflächen mit Gräbern belegt, sodass Umbettungen erforderlich würden. Für diesen gravierenden Schritt fehlt es an einer hinreichenden Begründbarkeit. Es bietet sich keine Alternative zur Nutzung als Friedhofsfläche, weshalb die Verwaltung über die zuvor geschilderten Alternativnutzungen nachgedacht hat, auch wenn sie letztlich nicht empfohlen werden (z.B. Grabfeld für muslimische Bestattungen).

Dennoch sind Flächenstilllegungen auf dem Waldfriedhof erforderlich. Sie sind allerdings nicht auf den Quadratmeter genau quantifizierbar.

Das statistische Bundesamt prognostiziert bis 2050 eine zunehmende Alterung der Gesellschaft und steigende Sterbezahlen, ausgehend vom Basisjahr 2006 um bis zu 33 %, was auf Auslastung der vorhandenen Friedhofsflächen hindeuten könnte. Aber Sterbezahlen sind keine Bestattungszahlen. Denn viele Bestattungen erfolgen außerhalb der konventionellen Friedhöfe (z.B. Friedwald, Seebestattungen, Ausland) und die zukünftige Entwicklung hin zu diesen Alternativen ist nicht abschätzbar. Auf dem Bestattungssektor agieren immer mehr Unternehmen, die Filialen an verschiedenen Standorten betreiben und die über eigene Friedhöfe verfügen. Sie streben bei der Beratung der Angehörigen natürlich die Bestattung im eigenen Unternehmen an. Zudem hängt der Flächenbedarf nicht nur von den Bestattungszahlen ab, sondern entscheidend von der Grabart und deren Flächenverbrauch. Auch hier ist die zukünftige Entwicklung nicht absehbar. Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass sich die rückläufige Nachfrage nach traditionellen Gräbern für Erdbestattungen fortsetzen wird. Konkrete Empfehlungen und Berechnungen  aufgrund belastbarer Daten liegen aber auch in anderen Kommunen nicht vor, selbst wenn externe Gutachter eingeschaltet worden sind.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, auf kostenverursachende Unterstützung durch Dritte zu verzichten und Flächenstilllegungen, die kurzfristig nicht sinnvoll oder möglich sind, auf lange Sicht sukzessive in den Bereichen vorzunehmen, in denen keine Wiederbelegungen erfolgen. Zusätzlich sind Wiederbelegungsstopps notwendig und auslaufende Reihengrabfelder werden nicht mehr für Bestattungszwecke freigegeben.

Das alles ist nach Ansicht der Verwaltung auf dem alten Friedhofsteil umzusetzen.

Der neue Friedhofsteil ist bei den Bürgern beliebt, er lässt sich am besten vermarkten. Dort sind zurzeit überwiegend die pflegefreien Gräber angelegt. Den Friedhofsbesuchern sagt die baumärmere und damit hellere Lage zu. Außerdem müssten zur Schließung des neuen Teils die schon erwähnten, dort vorhandenen Gräber verlagert werden. Das würde neben dem Widerstand der unmittelbar betroffenen Nutzungsberechtigten wahrscheinlich zu einem Vertrauensverlust bei zukünftigen Friedhofnutzern führen und damit sogar zu einem Rückgang der Bestattungszahlen.

Dieser neueste Friedhofsteil bietet zudem schon von seiner Konzeption her eine sehr gute Flächenausnutzung durch eine hohe Belegungsdichte mit vergleichsweise geringen Nebenflächen (Wege, Pflanzstreifen etc., die durch den Friedhofsträger gepflegt werden müssen). Auf dem alten Friedhofsteil sind die Nebenflächen größer als die Nutzflächen für Grabfelder; diese Nebenflächen verursachen einen hohen Pflegeaufwand = hohe Unterhaltungskosten. Zusätzlich verursacht der Baumbestand im alten Friedhofsteil weiteren Unterhaltungsaufwand, insbesondere durch die notwendige Laubbeseitigung.

Auf dem alten Friedhofsteil frei werdende Flächen könnten wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet jedoch nicht in Bauland überführt und damit gewinnbringend genutzt werden. Es wäre lediglich möglich, diese Teile in Wald zurück zu verwandeln. Der Gewinn läge in geringeren Unterhaltungskosten.

Auch die gesamte Entwidmung und Stilllegung des Waldfriedhofes ist überlegt worden, scheidet aber wegen der über Jahrzehnte zu gewährleistenden Pflege ohne gegenüberstehende Gebühreneinnahmen aus. Denkbar wäre das nur in Abstimmung mit den anderen Friedhofsträgern in Haan, wenn die Auslaufkosten des stillgelegten Friedhofes über die Einnahmen der übrigen 4 Friedhöfe finanziert würden. Die Chancen auf eine Einigung, auch darüber, welcher Friedhof stillgelegt werden sollte, sind nach Ansicht der Verwaltung aber nicht gegeben.

 

 

7.         Zusammenfassung und Empfehlung der Verwaltung

Eine kurzfristige, radikale Flächenverkleinerung des Waldfriedhofes kommt nicht in Betracht. Stattdessen sollte der alte Friedhofsteil mittel- bis langfristig (es gibt noch Restlaufzeiten bis 2042), aber kontinuierlich in Wald zurückverwandelt und entsprechend extensiver gepflegt werden. Die Fläche könnte als Reservefläche für den Pandemiefall dienen, ohne dass sie in die Kostenkalkulation einfließen müsste.

Ziel soll eine verhältnismäßig kleine Friedhofsfläche sein, die durch enge Belegung möglichst viele Bestattungsfälle aufnimmt. Sobald die freien Kapazitäten kleiner werden, können durch zu schaffende Kolumbarien und Gemeinschaftsurnenanlagen weitere Bestattungsmöglichkeiten auf kleinem Raum geschaffen werden.

Zunächst muss durch eine moderate pflegerische Aufwertung des neuen Friedhofteiles sowie die Ausrichtung auf pflegefreie Gräber das Angebot attraktiver gestaltet werden. Damit ließen sich die kurzfristig nicht senkbaren Unterhaltungskosten auf möglichst viele Gräber verteilen. Gleichzeitig werden Grabfelder in den Außenbereichen des alten Friedhofsteiles für die Wiederbelegung gesperrt (ausgenommen die beiden Felder für Baumbestattungen).

Als zusätzliche Grabart werden pflegefreie Rasenurnenfamiliengräber angeboten.

In den Grabfeldern EA1 und EA2 auf dem alten Friedhofsteil werden Baumbestattungen angeboten.

Bei kostengünstiger Möglichkeit, etwa durch Lehrwerkstätten o.ä., und im Rahmen des Unterhaltungsetats wird ein Urnenhochbeet angelegt.

Grabfelder für Bestattungen von Muslimen, Urnenwände, thematische Gemeinschaftsgrabanlagen und Tierfriedhof werden nicht realisiert.

Die Trauerhalle wird mit geringem Aufwand für kleine Renovierungsmaßnahmen ansprechender gestaltet. Die Herrichtung eines Raumes für rituelle Waschungen erfolgt nicht.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Maßnahmenkatalog zur zukünftigen Entwicklung des Waldfriedhofes unter Nr. 7 der Vorlage wird als erster Schritt beschlossen. Die Verwaltung wird, im Rahmen der laufenden Unterhaltung und der verfügbaren Haushaltsmittel, mit der zeitnahen Umsetzung beauftragt. Über den Fortschritt des Projektes „Entwicklung des Waldfriedhofes“ ist fortlaufend zu berichten.