Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.12.2013 den
Bürgerantrag von Herrn Ulrich Trapp auf Änderung der Straßenreinigungssatzung
(s. Anlage 1) an den Planungs- und Umweltausschuss zur weiteren Beratung
verwiesen.
Herr Trapp ist Miteigentümer an dem Grundstück Körnerstraße 37. Er
regelt für die Eigentümergemeinschaft den Winterdienst für dieses Objekt.
In der Körnerstraße befindet sich im fraglichen Bereich nahe der
Einmündung Schillerstraße auf der rechten Seite von der Schillerstraße aus
gesehen kein Gehweg. Das Objekt Körner Straße 37 befindet sich auf der rechten
Seite. Auf der linken Seite weist die Straße einen Gehweg auf.
Herr Ulrich Trapp erklärt, dass seiner Meinung nach die Anwohner der
rechten Seite der Körnerstraße nicht zur Winterwartung verpflichtet seien, weil
sich dort kein Gehweg befindet und dort andererseits ständig Autos parken. Die
Fußgänger könnten und würden den Gehweg auf der anderen Straßenseite benutzen.
Die Verwaltung befürwortet an sich die Reinigungspflicht auch für die
Straßenseite ohne Gehweg.
Bei der Körnerstraße handelt es sich um eine Tempo 30 – Zone. Die rechte
Seite der Körnerstraße weist gleichermaßen Wohnbebauung auf wie die
gegenüberliegende Straßenseite. Dementsprechend müssen diese Grundstücke
gleichermaßen für Fußgänger erreichbar sein. Es ist daher für die Anwohner der
linken Straßenseite nicht einsehbar, dass sie alleine die Verantwortung für die
Sicherheit der Fußgänger tragen bzw. alleine die damit verbundene Arbeit
leisten sollen.
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Haan bestimmt jedoch derzeit in §
3 Abs. 2 Satz 3:
Bei Straßen ohne Gehwege ist
zur Sicherung des Fußgängerverkehrs ein Streifen von 1 m Breite schnee- und
eisfrei zu halten. Diese Formulierung entspricht einer alten Mustersatzung.
Entgegen der anfänglichen Auffassung des Fachamtes ist es durchgängige
juristische Auffassung, dass aufgrund der Formulierung „Straßen ohne Gehwege“
Winterwartung bei nicht vorhandenem Gehweg nur gefordert werden kann, wenn auf
beiden Straßenseiten kein Gehweg vorhanden ist.
Die aktuelle Mustersatzung weist umfangreiche Neuregelungen auf. Die
Verwaltung beabsichtigt, die städtische Satzung bis Ende des Jahres anhand der
aktuellen Mustersatzung zu überarbeiten.
Eine separate Satzungsänderung in fraglichem Punkt ist daher zurzeit
nicht sinnvoll, aber auch nicht notwendig.
Die derzeitige Satzung der Stadt Haan verpflichtet die
Eigentümergemeinschaft Körnerstraße 37 nicht zur Winterwartung. Dem Anliegen
von Herrn Trapp wird somit durch Nichtänderung der Satzung zu jetzigen
Zeitpunkt entsprochen.
Beschlussvorschlag:
Dem Bürgerantrag von Herrn Ulrich Trapp vom 29.10.2013 wird nicht
stattgegeben.
Die Straßenreinigungsatzung
der Stadt Haan bleibt unverändert.