Betreff
Bürgerantrag: Änderung der Straßenreinigungssatzung
Vorlage
60/056/2014
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.12.2013 den Bürgerantrag von Herrn Ulrich Trapp auf Änderung der Straßenreinigungssatzung (s. Anlage 1) an den Planungs- und Umweltausschuss zur weiteren Beratung verwiesen.

 

Herr Trapp ist Miteigentümer an dem Grundstück Körnerstraße 37. Er regelt für die Eigentümergemeinschaft den Winterdienst für dieses Objekt.

 

In der Körnerstraße befindet sich im fraglichen Bereich nahe der Einmündung Schil­lerstraße auf der rechten Seite von der Schillerstraße aus gesehen kein Gehweg. Das Objekt Körner Straße 37 befindet sich auf der rechten Seite. Auf der linken Seite weist die Straße einen Gehweg auf.

 

Herr Ulrich Trapp erklärt, dass seiner Meinung nach die Anwohner der rechten Seite der Körnerstraße nicht zur Winterwartung verpflichtet seien, weil sich dort kein Geh­weg befindet und dort andererseits ständig Autos parken. Die Fußgänger könnten und würden den Gehweg auf der anderen Straßenseite benutzen.

 

 

Die Verwaltung befürwortet an sich die Reinigungspflicht auch für die Straßenseite ohne Gehweg.

 

Bei der Körnerstraße handelt es sich um eine Tempo 30 – Zone. Die rechte Seite der Körnerstraße weist gleichermaßen Wohnbebauung auf wie die gegenüberliegende Straßenseite. Dementsprechend müssen diese Grundstücke gleichermaßen für Fuß­gänger erreichbar sein. Es ist daher für die Anwohner der linken Straßenseite nicht einsehbar, dass sie alleine die Verantwortung für die Sicherheit der Fußgänger tra­gen bzw. alleine die damit verbundene Arbeit leisten sollen.

 

 

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Haan bestimmt jedoch derzeit in § 3 Abs. 2 Satz 3:

 

Bei Straßen ohne Gehwege ist zur Sicherung des Fußgängerverkehrs ein Streifen von 1 m Breite schnee- und eisfrei zu halten. Diese Formulierung entspricht einer alten Mustersatzung.

 

Entgegen der anfänglichen Auffassung des Fachamtes ist es durchgängige juristi­sche Auffassung, dass aufgrund der Formulierung „Straßen ohne Gehwege“ Winterwartung bei nicht vorhandenem Gehweg nur gefordert werden kann, wenn auf beiden Straßenseiten kein Gehweg vorhanden ist.

 

Die aktuelle Mustersatzung weist umfangreiche Neuregelungen auf. Die Verwaltung beabsichtigt, die städtische Satzung bis Ende des Jahres anhand der aktuellen Mustersatzung zu überarbeiten.

 

Eine separate Satzungsänderung in fraglichem Punkt ist daher zurzeit nicht sinnvoll, aber auch nicht notwendig.

 

Die derzeitige Satzung der Stadt Haan verpflichtet die Eigentümergemeinschaft Kör­nerstraße 37 nicht zur Winterwartung. Dem Anliegen von Herrn Trapp wird somit durch Nichtänderung der Satzung zu jetzigen Zeitpunkt entsprochen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Bürgerantrag von Herrn Ulrich Trapp vom 29.10.2013 wird nicht stattgegeben.

Die Straßenreinigungsatzung der Stadt Haan bleibt unverändert.