Betreff
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 / Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
Vorlage
14/038/2014
Aktenzeichen
14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates am 15.10.2013 hat die Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses 2011 zum Bilanzstichtag 31.12.2011 eingebracht. Der Rat hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW ist der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen. In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises hat die Durchführung der Prüfung übernommen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem anliegenden Prüfbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zusammengefasst, der einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes enthält. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wird daher der auf Seite 1 der Vorlage aufgeführte Beschluss empfohlen.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss macht sich den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet wird, zusammen.
  2. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011.
  3. Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlasung des Bürgrmeisters.