Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates am 15.10.2013 hat die Verwaltung
den Entwurf des Jahresabschlusses 2011 zum Bilanzstichtag 31.12.2011
eingebracht. Der
Gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW ist der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen,
ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die
gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich
festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der
Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie das
Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der
Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den
Prüfungsbericht aufzunehmen. In Gemeinden, in denen eine örtliche
Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß §
101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung.
Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises hat die Durchführung der Prüfung
übernommen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Das Ergebnis der
Prüfung ist in dem anliegenden Prüfbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses zusammengefasst, der einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes enthält. Dem
Rechnungsprüfungsausschuss wird daher der auf Seite 1 der Vorlage aufgeführte
Beschluss empfohlen.
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss macht sich den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet wird, zusammen.
- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011.
- Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlasung des Bürgrmeisters.