Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Haan und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011
Vorlage
20/045/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 Mit Beschluss vom 15.10.2013 überwies der Rat der Stadt Haan den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss.

 

Die Prüfung wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Mettmann durchgeführt.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird deshalb voraussichtlich am 04.03.2014 für den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten   Jahresabschluss 2011 der Stadt Haan in der Fassung vom 30.01.2014 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 GO NRW erteilen.

 

Gem. § 101 Abs. 7 GO NRW wird der Bestätigungsvermerk von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses voraussichtlich mit Datum 04.03.2014 unterzeichnet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 04.03.2014 

 

- dem Rat empfehlen, gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für 2011 Stadt Haan festzustellen und

 

- den Ratsmitgliedern empfehlen, gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011 zu entlasten.

 

Der nach Abschluss der Prüfung im Haushaltsjahr 2011 entstandene Jahresfehlbetrag von 1.158.360,10 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

 

Veränderungen des Jahresergebnisses 2011 (Haushaltsermächtigungen), die aufgrund der Prüfung des Jahresabschluss 2011 erfolgten, sind mit Feststellung des  geprüften und testierten Jahresabschusses 2011 beschlossen worden.

 

Von der Möglichkeit gem. § 101 Abs. 2 GO NRW vor Abgabe des Prüfberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat der Stadt Haan zum Prüfungsergebnis Stellung zu nehmen, hat der Bürgermeister mit Stellungnahme vom 10.02.2014 Gebrauch gemacht.

 

Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2011 wird dem Landrat in Mettmann als Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt. Der Jahresabschluss 2011 wird entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht.

 

Die Unterlagen zum geprüften Jahresabschluss 2011 (Prüfungsbericht einschließlich Jahresabschluss 2011) sind  zum Rechnungsprüfungsausschuss am 04.03.2014 an alle Ratsglieder verteilt worden. Der von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Haan unterschriebene uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2011 der Stadt Haan wird in der Kalenderwoche 10 zugestellt. Zusätzlich werden dann nochmals die Bilanz der Stadt Haan zum 31.12.2011, die Gesamtergebnisrechnung 2011, die Gesamtfinanz-rechnung 2011 sowie die CDs mit den Teilrechnungen beigefügt.

  

 

Anlagen:   (Verteilung in der KW 10)

 

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Haan zum Jahresabschluss 2011 der Stadt Haan

Bilanz der Stadt Haan zum 31.12.2011

Gesamtergebnisrechnung 2011

Gesamtfinanzrechnung 2011

Teilrechnungen auf CD

Beschlussvorschlag:

Der  Jahresabschluss 2011  der Stadt Haan wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

Der im Haushaltsjahr 2011 entstandene Jahresfehlbetrag von 1.158.360,10 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

 

Die Ratsmitglieder entlasten gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011.