Betreff
Klima schützen ? Grüne Welle nutzen
hier: Bericht der Verwaltung
Vorlage
66/049/2014
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die Stv. Meike Lukat beantragte für die nächste Sitzung des PlUA die Aufnahme eines TOP „Klima schützen – Grüne Welle nutzen“ und erwartet einen Bericht der Verwaltung.

 

Die Grüne Welle auf der B 228 wurde im Jahre 2010 eingerichtet. Innerhalb der sogenannten Ortsdurchfahrt wurden von der Einmündung Kampstraße bis zum Kreuzungspunkt Hochdahler Straße/Schlagbaum (einschließlich der Koordinierung mit der LIDL-Ampel) insgesamt zehn Lichtzeichenanlagen erneuert. Die Ampeln wurden mit der neuesten Technik, inklusive Videodetektion, ausgestattet, um so eine optimale Erfassung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Ziel der Maßnahme war die Verbesserung des Kraftfahrzeugabflusses.

 

Dazu wurden alle Anlagen koordiniert und vollverkehrsabhängig geschaltet. Dadurch ergeben sich im Verlauf des Tages unterschiedliche Phasenzeiten. Die Ampelsoftware verfügt über bis zu sieben Parametersätze, um auf die verschiedenen Verkehrssituationen

Ø  Nachtverkehr

Ø  geringes Verkehrsaufkommen

Ø  normaler Tagesverkehr

Ø  Morgenspitzenverkehr

Ø  Abendspitzenverkehr

reagieren zu können. Die Programme (1 verkehrsabhängiges und fünf Festzeitprogramme) und Parametersätze werden durch eine Funkuhr in Abhängigkeit von der vorgegebenen Wochenzeitautomatik geschaltet.

 

In den koordinierten Programmen bleiben die Lichtsignalanlagen ohne Anforderung der Nebenrichtungen in „Hauptrichtung Dauergrün“ stehen. Die Steuerung prüft wiederholt ob eine Nebenrichtung ihren Bedarf anfordert. In Abhängigkeit des spätesten Beginns der Hauptrichtung, erhält die Nebenrichtung „Grün“. Wird dieses Zeitfenster verpasst, muss die Nebenrichtung einen kompletten Signalumlauf warten. Dieser Umstand führte insbesondere bei den Fußgängern in der Vergangenheit immer wieder zu Unmut.

 

Basis aller Berechnungen ist die zulässige Fahrgeschwindigkeit in der Hauptrichtung von 50 km/h. Auf Grund der Innenstadtproblematik (Handel und Gewerbe unmittelbar entlang der Straße, Parkplätze neben und auf der Fahrbahn, viele Grundstückseinfahrten, ÖPNV, starker Fußgängerquerungsbedarf etc.) ist die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit höchst unterschiedlich. Das kann keine noch so gut programmierte Steuerung zu aller Zufriedenheit regeln.

 

Die von Frau Lukat bemängelte Lichtsignalanlage (LSA) an dem Kreuzungspunkt Kaiserstr. - Alleestraße/Kampstraße übernimmt eine Sonderfunktion für die Grüne Welle (GW). Zwar bedeutet Grüne Welle nicht, dass der Fahrzeugführer, wenn er sich einmal in dieser befindet, bei der vorgegebenen Richtgeschwindigkeit auch an allen nachfolgenden LSA „Grün“ erhält, doch ist das Ziel den Verkehrsteilnehmer möglichst stetig und ohne unnötige Verzögerungen voran zu bringen. Um sicher zu stellen, dass nach Inbetriebnahme der GW auf der B 228 der Fahrverkehr aus der Alleestr. nach passieren des Kreuzungspunktes auch auf jeden Fall bei Grün an der Nachbaranlage (Kaiserstr./Mittelstr.) und möglichst auch an den folgenden LSA ankommt, wurden an dieser Ampel sogenannte Pförtnerphasen angeordnet. Der stadteinwärts fließende Verkehr hat so lange Rot, bis die Anlage Kaiserstr./Mittelstr. geräumt ist. Weil aber die Gegenrichtung von dieser Problematik nicht berührt ist, kann hier schon früher auf Grün gewechselt werden.

 

Leider tauchten in den letzten Wochen und Monaten gerade in diesem Bereich über die Rathauskurve hinweg bis zum Neuen Markt Probleme bei der Ampelsteuerung auf. Betroffen waren beide Fahrtrichtungen zu unterschiedlichsten Zeiten. Die Verwaltung hat die Mängel beim zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßen.NRW, wiederholt angemahnt. Zuletzt sagte der Landesbetrieb zu, die komplette Anlage, von der Kampstraße bis zum Neuen Markt, nicht mehr nur durch eigenes Personal, sondern durch die Techniker der Signalbaufirmen überprüfen zu lassen. Über das Ergebnis wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung berichten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine