hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung, § 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates
der Stadt Haan hat am 27.11.2012 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 115 "Polnische Mütze" gefasst (siehe Anlage 1). Aufbauend
auf der Beschlussfassung hat die Verwaltung die Träger öffentlicher Belange mit
Schreiben vom 19.12.2012 gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig an der Planung
beteiligt. Den Trägern öffentlicher Belange, den Nachbarkommunen und sonstigen
Beteiligten wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 08.02.2013
eingeräumt. Am 23.03.2013 wurde die Planung zudem in die Sitzung des BVVFA
eingebracht. Im Rahmen umfangreicher Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb
Straßenbau ergaben sich zudem Überarbeitungswünsche zum Schalltechnischen
Gutachten des Büros ACCON zur Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen auf
Lärmschutzmaßnahmen gemäß der Vorgaben der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung
(16. BImSchVO) und zur Vorentwurfsplanung selbst. Zeitgleich wurden erste
Gespräche mit betroffenen Eigentümern im Bereich der Gräfrather und Elberfelder
Straße geführt. Im Rahmen dieser Gespräche wurde sehr schnell deutlich, dass
die Bürger konkrete Aussagen über mögliche Lärmschutzmaßnahmen wünschen.
Aufgrund dessen hat die Verwaltung das Büro ACCON mit der Ermittlung der
tatsächlichen Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen gemäß der 24. BImSchVO
(Verkehrswegeschallschutzmaßnahmenverordnung) beauftragt. Über die bisherige
Planung und die erforderlichen Begehungen der Gebäude wurden die betroffenen
Eigentümer und Mieter in einer nicht-öffentlichen Informationsveranstaltung am
10.07.2013 informiert. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung wurde seitens
der Anlieger der südlichen Gräfrather Straße der Wunsch vorgetragen, auch
aktive Lärmschutzmaßnahmen mit in die Betrachtung einzubeziehen. Diesem Wunsch
ist die Verwaltung gefolgt und hat eine Ausbauvariante mit einer Lärmschutzwand
erarbeitet und abgestimmt. Über das Ergebnis der Lärmuntersuchungen nach der
24. BImSchV und über die erarbeitete Vorentwurfsvariante „Lärmschutzwand“
wurden die betroffenen Eigentümer im Dezember 2013 / Januar 2014 informiert. Im
Anschluss hieran fand am 21.01.2014 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3(1) BauGB statt.
2. Ergebnisse der Beteiligungsverfahren nach §
3 (1) und 4 (1) BauGB
a) Anregungen der Bürger im Verfahren nach § 3
(1) BauGB
Die Verwaltung hat die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 21.01.2014 in Form einer
Diskussionsveranstaltung in der Aula des Gymnasiums Adlerstraße durchgeführt.
Ergänzend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 20.01.2014 bis zum 31.01.2014 im
Flur zum Planungsamt öffentlich aus. Das Protokoll der Veranstaltung mit den
Stellungnahmen der Verwaltung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Sofern die
Stellungnahme der Verwaltung über das am Veranstaltungsabend mitgeteilte hinaus
ergänzt wurde, ist dies entsprechend deutlich gemacht worden. Im Nachgang zur
Diskussionsveranstaltung sind zudem noch zahlreiche Anregungen schriftlich
vorgebracht worden. Diese sind mit der Stellungnahme der Verwaltung der Tabelle
in der Anlage 3 zu entnehmen. Aus Datenschutzgründen wurden persönliche
Angaben von Einzelpersonen geschwärzt.
b) Anregungen der Träger
öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 19.12.2012 frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und
dazuaufgefordert, sich bis zum 08.02.2013 zur Planung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung zu äußern. Die beteiligten Behörden
und Stellen, die vorgebrachten Anregungen mit den Stellungnahmen der Verwaltung
sind der Anlage 4 zu entnehmen. Zudem wurden dieser Anlage die
Schreiben, in denen Anregungen vorgebracht wurden, als Kopie beigefügt.
3. Änderung des Straßenvorentwurfes
Der zum Aufstellungsbeschluss und in der
Sitzung des BVVFA am 23.03.2013 vorgelegte Straßenvorentwurf wurde im Rahmen
der Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb und durch Anregungen der
angrenzenden Anlieger geändert. So wurde auf Wunsch des Ausschusses im Bereich
der Gräfrather Straße die Anlage von Buscaps vorgesehen. Auf Wunsch des
Landesbetriebes wurden des Weiteren die erforderlichen Böschungsbereiche im
Vorentwurf dargestellt. Im Bereich der Elberfelder Straße Süd wurde in Höhe der
Bebauung Haus Nr. 154 eine Abbiegemöglichkeit für den hier vorhandenen Gewerbebetrieb
und auch eine Wendemöglichkeit für PKWs geschaffen. Des Weiteren ist auf Wunsch
der Eigentümer im Bereich der südlichen Gräfrather Straße die Errichtung einer
Lärmschutzwand geprüft und für möglich erachtet worden. Aufgrund dessen hat das
Büro Runge + Küchler im Auftrag der Verwaltung eine alternative Vorplanung mit
einer Lärmschutzwand im Bereich der südlichen Gräfrather Straße erarbeitet. Die
geänderte Vorentwurfsplanung sowie die Planungsvariante „Lärmschutzwand sind
der Begründung zum Bebauungsplan als Anlage 2 und 3 beigefügt worden. Die
Beschreibung des Straßenvorentwurfes und der Variante Lärmschutzwand sind der Begründung
zum Bebauungsplan (Anlage 6 der Sitzungsvorlage) unter Punkt 3.3. zu entnehmen.
Durch den geänderten Vorentwurf hat sich das Plangebiet im Bereich der
südlichen Gräfrather Straße und der Straße Bollenheide leicht vergrößert.
Seitens der Verwaltung wird im Bereich der
südlichen Gräfrather Straße die Errichtung der Variante Lärmschutzwand
favorisiert, da hierdurch in Anlehnung an die Verkehrslärmschutzrichtlinie 97
dem Vorrang von aktiven Schallschutzmaßnahmen vor passiven Maßnahmen in diesem
Bereich und somit dem vorbeugenden Umweltschutz am besten Rechnung getragen
werden kann. Diese Planungsalternative ist jedoch nur umsetzbar, wenn alle
angrenzenden Eigentümer dieser Maßnahme zustimmen und die hierzu erforderlichen
Grundstücksflächen abgeben. In den bisher geführten Gesprächen mit den
angrenzenden Eigentümern wurde dieser Variante der Vorrang gegeben.
4. Bebauungsplanentwurf
Durch die Verwaltung wurde auf der Grundlage
der Vorentwurfsplanung mit Lärmschutzwand der Bebauungsplanentwurf und seine
Begründung incl. Umweltbericht erarbeitet (s. Anlage 5 und 6). Des Weiteren
wurde der zum Aufstellungsbeschluss bereits vorliegende landschaftspflegerische
Begleitplan und das Schalltechnische Gutachten des Büros ACCON, Köln
überarbeitet. Aufgrund des Umfanges und der häufig farbigen Darstellung wurden
die Anlagen der Begründung der Sitzungsvorlage nicht als Kopie beigefügt. Den
Sprechern der Fraktionen im PlUA wird aber jeweils ein gedruckter Entwurf des
Bebauungsplanes und ein farbiger Ausdruck der Anlagen zur Begründung für die
Beratungen in den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Sämtliche Unterlagen sind
zudem im Ratsinformationssystem einsehbar.
5. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 115 "Polnische Mütze" einschließlich
seiner Begründung in der Fassung vom 05.03.2014 zuzustimmen und seine öffentliche
Auslegung mit den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 (2) BauGB zu beschließen.
Nach erfolgtem Beschluss wird der Bebauungsplanentwurf mit seiner Begründung
für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Als bereits vorliegende, nach
Einschätzung der Stadt Haan wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen sollen
die Schreiben des Kreises Mettmann vom 29.01.2013, der Bezirksregierung
Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdient vom 16.01.2013 sowie der AGNU Haan
vom 17.01.2013 mit ausgelegt werden (siehe Anlage 7).
Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden
gemäß § 4 (2) BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe
einer Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie im
Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen werden geprüft und anschließend
von der Verwaltung dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über den Satzungsbeschluss
vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
„1. Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 115
"Polnische Mütze" mit seiner Begründung in der Fassung vom 05.03.2014
wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt in Haan- Ost. Es
umfasst überwiegend die Flächen der Millrather, Gräfrather und Elberfelder
Straße im Bereich des Knotenpunktes "Polnische Mütze". Es wird im
Norden begrenzt durch den Straßendamm über die ehemalige Korkenziehertrasse und
im Osten durch die Autobahnauffahrt Haan-Ost, Westrampe. Im Süden endet das
Plangebiet im Bereich der Bebauung Elberfelder Straße 158, im Westen im Bereich
der Lagergebäude der Bebauung Elberfelder Straße 157. Die genaue Festsetzung
des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in dieser Sitzungsvorlage.
2. Der
beschlossene Planentwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt
Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (gemäß
Anlagen 5-7) ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“
Finanz. Auswirkung:
Die Finanzierung der geplanten
Straßenbaumaßnahme zum Knotenpunkt "Polnische Mütze" erfolgt aufgrund
der Straßenbaulast durch Straßen NRW und durch den Bund. Durch die Stadt Haan
sind alle planungsrelevanten Kosten wie z.B. für Gutachten, die Entwurfsplanung
und für die Bauleitplanung selbst zu tragen. Die hierzu erforderlichen Mittel
wurden bereits im HH2012/13 berücksichtigt oder werden in den Haushalt2014
eingebracht.
Der erforderliche Grunderwerb erfolgt durch die Stadt Haan. Die hieraus
resultierenden Kosten werden der Stadt Haan jedoch in Höhe des festgesetzten
Verkehrswertes erstattet. Darüber hinausgehende Kosten müssen von der Stadt
Haan selbst getragen werden.