Betreff
Bebauungsplan Nr. 115 "Polnische Mütze"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung, § 3 (2) BauGB
Vorlage
61/162/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Bisheriges Verfahren

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan hat am 27.11.2012 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 115 "Polnische Mütze" gefasst (siehe Anlage 1). Aufbauend auf der Beschlussfassung hat die Verwaltung die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 19.12.2012 gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt. Den Trägern öffentlicher Belange, den Nachbarkommunen und sonstigen Beteiligten wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 08.02.2013 eingeräumt. Am 23.03.2013 wurde die Planung zudem in die Sitzung des BVVFA eingebracht. Im Rahmen umfangreicher Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau ergaben sich zudem Überarbeitungswünsche zum Schalltechnischen Gutachten des Büros ACCON zur Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen auf Lärmschutzmaßnahmen gemäß der Vorgaben der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchVO) und zur Vorentwurfsplanung selbst. Zeitgleich wurden erste Gespräche mit betroffenen Eigentümern im Bereich der Gräfrather und Elberfelder Straße geführt. Im Rahmen dieser Gespräche wurde sehr schnell deutlich, dass die Bürger konkrete Aussagen über mögliche Lärmschutzmaßnahmen wünschen. Aufgrund dessen hat die Verwaltung das Büro ACCON mit der Ermittlung der tatsächlichen Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen gemäß der 24. BImSchVO (Verkehrswegeschallschutzmaßnahmenverordnung) beauftragt. Über die bisherige Planung und die erforderlichen Begehungen der Gebäude wurden die betroffenen Eigentümer und Mieter in einer nicht-öffentlichen Informationsveranstaltung am 10.07.2013 informiert. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung wurde seitens der Anlieger der südlichen Gräfrather Straße der Wunsch vorgetragen, auch aktive Lärmschutzmaßnahmen mit in die Betrachtung einzubeziehen. Diesem Wunsch ist die Verwaltung gefolgt und hat eine Ausbauvariante mit einer Lärmschutzwand erarbeitet und abgestimmt. Über das Ergebnis der Lärmuntersuchungen nach der 24. BImSchV und über die erarbeitete Vorentwurfsvariante „Lärmschutzwand“ wurden die betroffenen Eigentümer im Dezember 2013 / Januar 2014 informiert. Im Anschluss hieran fand am 21.01.2014 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB statt.

 

 

2.    Ergebnisse der Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB

a)    Anregungen der Bürger im Verfahren nach § 3 (1) BauGB

Die Verwaltung hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 21.01.2014 in Form einer Diskussionsveranstaltung in der Aula des Gymnasiums Adlerstraße durchgeführt. Ergänzend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 20.01.2014 bis zum 31.01.2014 im Flur zum Planungsamt öffentlich aus. Das Protokoll der Veranstaltung mit den Stellungnahmen der Verwaltung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Sofern die Stellungnahme der Verwaltung über das am Veranstaltungsabend mitgeteilte hinaus ergänzt wurde, ist dies entsprechend deutlich gemacht worden. Im Nachgang zur Diskussionsveranstaltung sind zudem noch zahlreiche Anregungen schriftlich vorgebracht worden. Diese sind mit der Stellungnahme der Verwaltung der Tabelle in der Anlage 3 zu entnehmen. Aus Datenschutzgründen wurden persönliche Angaben von Einzelpersonen geschwärzt.

 

b)   Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.12.2012 frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und dazuaufgefordert, sich bis zum 08.02.2013 zur Planung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung zu äußern. Die beteiligten Behörden und Stellen, die vorgebrachten Anregungen mit den Stellungnahmen der Verwaltung sind der Anlage 4 zu entnehmen. Zudem wurden dieser Anlage die Schreiben, in denen Anregungen vorgebracht wurden, als Kopie beigefügt.

 

 

3.    Änderung des Straßenvorentwurfes

Der zum Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung des BVVFA am 23.03.2013 vorgelegte Straßenvorentwurf wurde im Rahmen der Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb und durch Anregungen der angrenzenden Anlieger geändert. So wurde auf Wunsch des Ausschusses im Bereich der Gräfrather Straße die Anlage von Buscaps vorgesehen. Auf Wunsch des Landesbetriebes wurden des Weiteren die erforderlichen Böschungsbereiche im Vorentwurf dargestellt. Im Bereich der Elberfelder Straße Süd wurde in Höhe der Bebauung Haus Nr. 154 eine Abbiegemöglichkeit für den hier vorhandenen Gewerbebetrieb und auch eine Wendemöglichkeit für PKWs geschaffen. Des Weiteren ist auf Wunsch der Eigentümer im Bereich der südlichen Gräfrather Straße die Errichtung einer Lärmschutzwand geprüft und für möglich erachtet worden. Aufgrund dessen hat das Büro Runge + Küchler im Auftrag der Verwaltung eine alternative Vorplanung mit einer Lärmschutzwand im Bereich der südlichen Gräfrather Straße erarbeitet. Die geänderte Vorentwurfsplanung sowie die Planungsvariante „Lärmschutzwand sind der Begründung zum Bebauungsplan als Anlage 2 und 3 beigefügt worden. Die Beschreibung des Straßenvorentwurfes und der Variante Lärmschutzwand sind der Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 6 der Sitzungsvorlage) unter Punkt 3.3. zu entnehmen. Durch den geänderten Vorentwurf hat sich das Plangebiet im Bereich der südlichen Gräfrather Straße und der Straße Bollenheide leicht vergrößert.

 

Seitens der Verwaltung wird im Bereich der südlichen Gräfrather Straße die Errichtung der Variante Lärmschutzwand favorisiert, da hierdurch in Anlehnung an die Verkehrslärmschutzrichtlinie 97 dem Vorrang von aktiven Schallschutzmaßnahmen vor passiven Maßnahmen in diesem Bereich und somit dem vorbeugenden Umweltschutz am besten Rechnung getragen werden kann. Diese Planungsalternative ist jedoch nur umsetzbar, wenn alle angrenzenden Eigentümer dieser Maßnahme zustimmen und die hierzu erforderlichen Grundstücksflächen abgeben. In den bisher geführten Gesprächen mit den angrenzenden Eigentümern wurde dieser Variante der Vorrang gegeben.

 

 

4.    Bebauungsplanentwurf

Durch die Verwaltung wurde auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung mit Lärmschutzwand der Bebauungsplanentwurf und seine Begründung incl. Umweltbericht erarbeitet (s. Anlage 5 und 6). Des Weiteren wurde der zum Aufstellungsbeschluss bereits vorliegende landschaftspflegerische Begleitplan und das Schalltechnische Gutachten des Büros ACCON, Köln überarbeitet. Aufgrund des Umfanges und der häufig farbigen Darstellung wurden die Anlagen der Begründung der Sitzungsvorlage nicht als Kopie beigefügt. Den Sprechern der Fraktionen im PlUA wird aber jeweils ein gedruckter Entwurf des Bebauungsplanes und ein farbiger Ausdruck der Anlagen zur Begründung für die Beratungen in den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Sämtliche Unterlagen sind zudem im Ratsinformationssystem einsehbar.

 

 

5.    Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 115 "Polnische Mütze" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 05.03.2014 zuzustimmen und seine öffentliche Auslegung mit den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 (2) BauGB zu beschließen. Nach erfolgtem Beschluss wird der Bebauungsplanentwurf mit seiner Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Als bereits vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Haan wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen sollen die Schreiben des Kreises Mettmann vom 29.01.2013, der Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdient vom 16.01.2013 sowie der AGNU Haan vom 17.01.2013 mit ausgelegt werden (siehe Anlage 7).

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4 (2) BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie im Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen werden geprüft und anschließend von der Verwaltung dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über den Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

„1.   Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 115 "Polnische Mütze" mit seiner Begründung in der Fassung vom 05.03.2014 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet liegt in Haan- Ost. Es umfasst überwiegend die Flächen der Millrather, Gräfrather und Elberfelder Straße im Bereich des Knotenpunktes "Polnische Mütze". Es wird im Norden begrenzt durch den Straßendamm über die ehemalige Korkenziehertrasse und im Osten durch die Autobahnauffahrt Haan-Ost, Westrampe. Im Süden endet das Plangebiet im Bereich der Bebauung Elberfelder Straße 158, im Westen im Bereich der Lagergebäude der Bebauung Elberfelder Straße 157. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in dieser Sitzungsvorlage.

 

2.    Der beschlossene Planentwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (gemäß Anlagen 5-7) ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die Finanzierung der geplanten Straßenbaumaßnahme zum Knotenpunkt "Polnische Mütze" erfolgt aufgrund der Straßenbaulast durch Straßen NRW und durch den Bund. Durch die Stadt Haan sind alle planungsrelevanten Kosten wie z.B. für Gutachten, die Entwurfsplanung und für die Bauleitplanung selbst zu tragen. Die hierzu erforderlichen Mittel wurden bereits im HH2012/13 berücksichtigt oder werden in den Haushalt2014 eingebracht.

 

Der erforderliche Grunderwerb erfolgt durch die Stadt Haan. Die hieraus resultierenden Kosten werden der Stadt Haan jedoch in Höhe des festgesetzten Verkehrswertes erstattet. Darüber hinausgehende Kosten müssen von der Stadt Haan selbst getragen werden.