Sachverhalt:
Bereits 2003 wurde bei der Überarbeitung des
Spielflächenleitplanes für Gruiten das Fehlen einer Spielfläche mit zentraler
Versorgungsfunktion für eine Gemeinde oder einen Ortsteil ( DIN 18034 -
Spielplätze und Freiräume zum Spielen - ), festgestellt. Dieser Spielplatztyp
für den Ortsteil Gruiten sollte bereits damals erste Priorität haben, da er
alle Kinder und Jugendliche in Gruiten betrifft. Ein Ortsteilspielplatz ist
darüber hinaus aber auch immer ein Anziehungspunkt für die gesamte Bevölkerung
einer Stadt. Gruiten hat aktuell ca. 5450 Einwohner. Davon 280 Kinder im Alter
zwischen 0-5 Jahren, 462 Kinder zwischen 6-14 Jahren und 220 Jugendliche
zwischen 15 bis 18 Jahren.
Die Verwaltung kam im Rahmen einer
Standortuntersuchung 2004 zu dem Schluss, dass eine Anlage des Ortsteilspielplatzes
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 164, damals noch - östlich
Karl-Niepenberg-Weg- die meisten Vorteile mit sich bringt und somit zu
favorisieren ist. Die erforderlichen Flächen wurden 2005 erworben.
Die Größe der benötigten
Fläche ist sowohl in der alten DIN 18034 aus dem Jahre 1999 als auch in der
Ersatznorm vom September 2012 mit mindestens 10.000 m2 vorgegeben. In
beiden Fällen sprechen die Normen neben den eigentlichen Spielplätzen auch von
Freiräumen mit großen, naturnahen Bereichen zur Sinnes- und Bewegungsförderung.
Dem jeweiligen Spielbedarf ist durch entsprechende Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Durch entsprechende Fuß- und
Radwegeverbindungen muss die Erreichbarkeit gesichert sein.
2011 meldete sich ein Student aus Hilden beim
Betriebshof. Er suche für seine Abschlussarbeit an der Hochschule Osnabrück im
Bereich Ingenieurwesen für Landschaftsbau ein passendes Projekt. Der
Ortsteilspielplatz Hasenhaus einschließlich der dazugehörigen Freiflächen fand
die Zustimmung seines Professors.
Die daraus resultierende
kostenlose Entwurfsplanung wurde Ende 2011 vorgelegt. Der damalige sog.
Zweitprüfer der Bachelorarbeit war der Landschaftsarchitekt Achim Röthig aus
Haan. Er erhielt noch im gleichen Jahr den Auftrag, die Entwurfsplanung zu
überarbeiten.
Ebenfalls 2011 hat der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan den
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 164 -
Düsseltalstraße/Karl-Niepenbergweg – gefasst. Anlass der Planung war u. a. auch
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines
Ortsteilspielplatzes südlich des Baugebietes Hasenhaus zu schaffen.
Dem Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 164 wurde im Juli 2012 zugestimmt. Gleichzeitig wurde die
öffentliche Auslegung beschlossen.
Durch den im
Bebauungsplangebiet entfallenden Kindergarten in Verbindung mit einem
Ersatzstandort im Bebauungsplan Nr. 138 verzögerte sich die weitere Abwicklung
des Verfahrens.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.
164 ist
mittlerweile abgeschlossen. Wesentliche Anregungen den Spielplatz
betreffend, die über die Anregung des Kreises Mettmann, eine konkretisierende schalltechnische
Untersuchung vorzulegen, hinausgehen, wurden nicht vorgebracht. Der geeignete
Standort des Kleinspielfeldes wurde bereits zum Bebauungsplan Nr. 138
„Hasenhaus“ im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung für das gesamte
Baugebiet mit untersucht. Mit der aktuellen Untersuchung soll die Einhaltung
der Immissionswerte zur nächstgelegenen Wohnbebauung konkret nachgewiesen werden.
Der Bebauungsplan Nr. 164
soll dem Rat der Stadt Haan zur Entscheidung über den Satzungsbeschluss in den
nächsten Monaten vorgelegt werden.
Mitte März hat das Jugendamt zusammen mit dem
Betriebshof zu einem Bürgergespräch vor Ort eingeladen. Das Protokoll ist als
Anlage beigefügt. Die Resonanz der über 30 anwesenden Bürgerinnen und Bürger
war sehr positiv.
Für Ausstattungsvorschläge
und sonstige Anregungen zur Entwurfsplanung wurde den Anwesenden eine Frist von
zwei Wochen eingeräumt.
Bei Bedarf wird in der
Sitzung in Form einer Tischvorlage oder mündlich berichtet.
Projektbeschreibung:
Der Erläuterungsbericht zum Ortsteilspielplatz
Hasenhaus ist als Anlage beigefügt.
Herr Röthig wird den Entwurf in der Sitzung
vorstellen.
Baukosten:
Im Haushaltsplan auf dem Produkt 060220.099120 -
Herstellung Ortsteilspielplatz Hasenhaus – sind 390.000 € bereitgestellt, von
dehnen bisher ca. 1.800 € ausgegeben ( Überarbeitung Entwurfsplanung ) und ca.
noch 18.000 € für weitere Planungskosten bis zur Ausschreibung gebunden sind.
Somit stehen noch ca. 370.000 € zur Verfügung.
Die Bepflanzung und die
Raseneinsaat werden in Eigenleistung durch den städtischen Betriebshof einschließlich
der Auszubildenden durchgeführt.
Die Kosten für die Bäume
des Baumkreises sollen entweder durch Sponsoren/Paten oder aus den
Ausgleichszahlungen der Baumschutzsatzung beglichen werden.
Die Verwaltung geht nach
den bisher vorliegenden Kostenermittlungen davon aus, das die zur Verfügung
stehenden Mittel ausreichen.
Weitere Vorgehensweise:
Nach Beschuss im JHA werden die Ausführungspläne
und die Leistungsverzeichnisse durch das Büro A. Röthig erarbeitet.
Geplant ist zuerst die
landschaftgärtnerischen Arbeiten ( Erdarbeiten, Wegebau, Kleinspielfeld und
Anlage der Spielflächen )
auszuschreiben.
Die Ausstattung mit
Spielgeräten einschließlich deren Montage erfolgt gesondert über die jeweiligen
Hersteller.
Die Ausschreibung der
landschaftsgärtnerischen Arbeiten für den Ortsteilspielplatz Hasenhaus erfolgt
dann Ende Mai/Anfang Juni. .
Baubeginn ist
voraussichtlich Anfang Juli.
Der Zeitplan ist sehr eng
gesteckt. Sollte die Witterung mitspielen, werden Ende 2014 ein Großteil der
Arbeiten abgeschlossen sein.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsplanung des Landschaftsarchitekten Achim Röthig aus Haan wird zugestimmt. Die Spielbereiche sind entsprechend den Erläuterungen in der Vorlage mit Spielgeräten auszustatten.
Finanz. Auswirkung:
siehe Baukosten