Sachverhalt:

 

Bereits 2003 wurde bei der Überarbeitung des Spielflächenleitplanes für Gruiten das Fehlen einer Spielfläche mit zentraler Versorgungsfunktion für eine Gemeinde oder einen Ortsteil ( DIN 18034 - Spielplätze und Freiräume zum Spielen - ), festgestellt. Dieser Spielplatztyp für den Ortsteil Gruiten sollte bereits damals erste Priorität haben, da er alle Kinder und Jugendliche in Gruiten betrifft. Ein Ortsteilspielplatz ist darüber hinaus aber auch immer ein Anziehungspunkt für die gesamte Bevölkerung einer Stadt. Gruiten hat aktuell ca. 5450 Einwohner. Davon 280 Kinder im Alter zwischen 0-5 Jahren, 462 Kinder zwischen 6-14 Jahren und 220 Jugendliche zwischen 15 bis 18 Jahren.

 

Die Verwaltung kam im Rahmen einer Standortuntersuchung 2004 zu dem Schluss, dass eine Anlage des Ortsteilspielplatzes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 164, damals noch - östlich Karl-Niepenberg-Weg- die meisten Vorteile mit sich bringt und somit zu favorisieren ist. Die erforderlichen Flächen wurden 2005 erworben.

Die Größe der benötigten Fläche ist sowohl in der alten DIN 18034 aus dem Jahre 1999 als auch in der Ersatznorm vom September 2012 mit mindestens 10.000 m2 vorgegeben. In beiden Fällen sprechen die Normen neben den eigentlichen Spielplätzen auch von Freiräumen mit großen, naturnahen Bereichen zur Sinnes- und Bewegungsförderung. Dem jeweiligen Spielbedarf ist durch entsprechende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Durch entsprechende Fuß- und Radwegeverbindungen muss die Erreichbarkeit gesichert sein.

 

2011 meldete sich ein Student aus Hilden beim Betriebshof. Er suche für seine Abschlussarbeit an der Hochschule Osnabrück im Bereich Ingenieurwesen für Landschaftsbau ein passendes Projekt. Der Ortsteilspielplatz Hasenhaus einschließlich der dazugehörigen Freiflächen fand die Zustimmung seines Professors.

Die daraus resultierende kostenlose Entwurfsplanung wurde Ende 2011 vorgelegt. Der damalige sog. Zweitprüfer der Bachelorarbeit war der Landschaftsarchitekt Achim Röthig aus Haan. Er erhielt noch im gleichen Jahr den Auftrag, die Entwurfsplanung zu überarbeiten.

Ebenfalls 2011 hat der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 164 - Düsseltalstraße/Karl-Niepenbergweg – gefasst. Anlass der Planung war u. a. auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Ortsteilspielplatzes südlich des Baugebietes Hasenhaus zu schaffen.

Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 164 wurde im Juli 2012 zugestimmt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung beschlossen.

Durch den im Bebauungsplangebiet entfallenden Kindergarten in Verbindung mit einem Ersatzstandort im Bebauungsplan Nr. 138 verzögerte sich die weitere Abwicklung des Verfahrens.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 164  ist  mittlerweile abgeschlossen. Wesentliche Anregungen den Spielplatz betreffend, die über die Anregung des Kreises Mettmann, eine konkretisierende schalltechnische Untersuchung vorzulegen, hinausgehen, wurden nicht vorgebracht. Der geeignete Standort des Kleinspielfeldes wurde bereits zum Bebauungsplan Nr. 138 „Hasenhaus“ im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung für das gesamte Baugebiet mit untersucht. Mit der aktuellen Untersuchung soll die Einhaltung der Immissionswerte zur nächstgelegenen Wohnbebauung konkret nachgewiesen werden.

Der Bebauungsplan Nr. 164 soll dem Rat der Stadt Haan zur Entscheidung über den Satzungsbeschluss in den nächsten Monaten vorgelegt werden.

 

Mitte März hat das Jugendamt zusammen mit dem Betriebshof zu einem Bürgergespräch vor Ort eingeladen. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt. Die Resonanz der über 30 anwesenden Bürgerinnen und Bürger war sehr positiv.

Für Ausstattungsvorschläge und sonstige Anregungen zur Entwurfsplanung wurde den Anwesenden eine Frist von zwei Wochen eingeräumt.

Bei Bedarf wird in der Sitzung in Form einer Tischvorlage oder mündlich berichtet.

 

 

 

Projektbeschreibung:

 

Der Erläuterungsbericht zum Ortsteilspielplatz Hasenhaus ist als Anlage beigefügt.

Herr Röthig wird den Entwurf in der Sitzung vorstellen.

 

 

 

Baukosten:

 

Im Haushaltsplan auf dem Produkt 060220.099120 - Herstellung Ortsteilspielplatz Hasenhaus – sind 390.000 € bereitgestellt, von dehnen bisher ca. 1.800 € ausgegeben ( Überarbeitung Entwurfsplanung ) und ca. noch 18.000 € für weitere Planungskosten bis zur Ausschreibung gebunden sind. Somit stehen noch ca. 370.000 € zur Verfügung.

Die Bepflanzung und die Raseneinsaat werden in Eigenleistung durch den städtischen Betriebshof einschließlich der Auszubildenden durchgeführt.

Die Kosten für die Bäume des Baumkreises sollen entweder durch Sponsoren/Paten oder aus den Ausgleichszahlungen der Baumschutzsatzung beglichen werden.

Die Verwaltung geht nach den bisher vorliegenden Kostenermittlungen davon aus, das die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen.

 

 

 

Weitere Vorgehensweise:

 

Nach Beschuss im JHA werden die Ausführungspläne und die Leistungsverzeichnisse durch das Büro A. Röthig erarbeitet.

Geplant ist zuerst die landschaftgärtnerischen Arbeiten ( Erdarbeiten, Wegebau, Kleinspielfeld und Anlage der  Spielflächen ) auszuschreiben.

Die Ausstattung mit Spielgeräten einschließlich deren Montage erfolgt gesondert über die jeweiligen Hersteller.

Die Ausschreibung der landschaftsgärtnerischen Arbeiten für den Ortsteilspielplatz Hasenhaus erfolgt dann Ende Mai/Anfang Juni. .

Baubeginn ist voraussichtlich Anfang Juli.

Der Zeitplan ist sehr eng gesteckt. Sollte die Witterung mitspielen, werden Ende 2014 ein Großteil der Arbeiten abgeschlossen sein.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurfsplanung des Landschaftsarchitekten Achim Röthig aus Haan wird zugestimmt. Die Spielbereiche sind entsprechend den Erläuterungen in der Vorlage mit Spielgeräten auszustatten.

Finanz. Auswirkung:

siehe Baukosten