Sachverhalt:
1. Anlass
Der
Rat der Stadt Haan beschloss im Rahmen der Stellenplanberatungen 2014 am
25.03.2014 bei Produkt 060120 - Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr. -, die
für das städt. Familienzentrum Alleestr. 8 im Stellenplan 2007 zusätzlich
eingerichtete 0,5-Stelle (0,5-Anteil der Stelle 51/44) mit der Bezeichnung
„Springerkraft“ zu versehen. Zielsetzung des Rates war, dass diese
Springerfunktion für die Betreuung der Kinder für ausländische Flüchtlinge
vorrangig einzusetzen ist. Der Rat hat diese Angelegenheit an den
Jugendhilfeausschuss verwiesen.
2. Entwicklung
des städt. Familienzentrums
Die
städt. Kindertageseinrichtung Alleestr. 8 wurde mit Dringlichkeitsbeschluss des
Rates vom 07.08.2002 ab 01.03.2003 zunächst zeitlich befristet eingerichtet. Die Befristung wurde mit
Ratsbeschluss vom 12.02.2008 aufgehoben.
Die
Zertifizierung durch das Land NRW als Familienzentrum erfolgte im Juni 2007,
die Rezertifizierung erfolgte in 2010 auf Grund des umfangreichen und
differenzierten Angebots mit der guten Punktzahl 36 (von 48). Derzeit erfolgt
der Evaluierungsprozess.
3. Aktuelle
Betreuungsstruktur
Im
laufenden Kindergartenjahr 2013/2014 werden insgesamt 40 Betreuungsplätze
angeboten, 20 Betreuungsplätze im Gruppen-Typ Ic (45 Stunden/Woche), davon 6 U
3-Betreuungsplätze, und 20 Betreuungsplätze im Gruppen-Typ IIIb (35
Stunden/Woche). Im Kindergartenjahr 2014/2015 stehen im Gruppen-Typ Ic 17
Betreuungsplätze (6 U 3-Plätze) und im Gruppen-Typ IIIb 18 Betreuungsplätze zur
Verfügung.
Aktuell
werden 15 (= 37,5 %) Kinder nichtdeutscher Nationalität betreut, insgesamt sind
12 verschiedene „Muttersprachen“ in der Einrichtung vertreten. Mindestens 24
Kinder (= 60 %) haben einen Migrationshintergrund bzw. davon 9 Kinder (= 22,5
%) einen Flüchtlingshintergrund.
4. Betriebserlaubnisse
Die
durch das Landesjugendamt nach § 45 SGB VIII erteilten Betriebserlaubnisse
wurde von Beginn an wiederholt befristet und verlängert. In der Vor-KiBiz-Zeit
wurde die Betriebserlaubnis befristet auf Grund der durch Ratsbeschluss
befristeten Betriebsführung. Ab Aufnahme von U 3-Kindern mit Einführung des
KiBiz ab 2008 wurde die Befristung erteilt auf Grund der räumlichen
Ungeeignetheit für die Betreuung von unter Dreijährigen in Verbindung mit der
Darlegung, es handele sich bei dem Standort und den vorhandenen Räumlichkeiten
um eine Übergangslösung. Zuletzt erfolgte die Inaussichtstellung der Befristung
bis 31.07.2016 mit Hinweis auf die Projektierung einer neuen Einrichtung am
Bollenberg. Um die derzeitige Einrichtung auch mit U 3-Betreuung fortführen zu
können, verständigten sich Verwaltung und Landesjugendamt situationsbedingt auf
eine Reduzierung des Platzangebots (35 Betreuungsplätze).
5. Stellenplan
/ Personalsituation
Die
Soll-Personalausstattung der Kindertageseinrichtung richtet sich nach Landesvorgaben,
deren Erfüllung ist Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis nach
§ 45 SGB VIII.
Der
Rat der Stadt Haan beschloss am 19.12.2006, gegenüber der
Soll-Personalausstattung auf Grund der herrschenden Situation die städt.
Kindertageseinrichtung mit einer zusätzlichen 0,5 Stelle auszustatten, die
Umsetzung erfolgte ab dem Stellenplan 2007.
Der
Rat beschloss in seiner Sitzung am 25.03.2014 für das städt. Familienzentrum
Alleestr. 8 folgende Stellen (Stellen 51/40 – 51/45):
Nr. |
|
|
Bezeichnung |
|
Stellen- anteil |
Produktbereich |
Stellen- |
Besoldung/ |
|||
Produktgruppe |
Nr. |
Engeltgruppe |
|||
Produkt |
|
2014 |
|||
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
8 |
|
|
|
|
||
06 |
Kinder-, Jugend- u.
Familienhilfe |
51/10 |
Abteilungsleitung
Jugendamt |
13 |
0,2 |
01 |
Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen |
51/13 |
Kindergartenangelegenheiten |
9 |
0,1 |
|
und Tagespflege |
51/40 |
Leiterin Kindergarten |
S 10 |
1,0 |
20 |
Städt.
Kindertageseinrichtung |
51/41 |
Gruppenleitung |
S 7 |
1,0 |
|
Alleestr. |
51/44 |
Familienzentrum |
S 6 |
1,0 |
|
|
51/45 |
Erzieherin |
S 6 |
0,8 |
|
|
51/42 |
Ergänzungskraft |
S 6 |
1,0 |
|
|
51/43 |
Ergänzungskraft |
S 6 |
0,8 |
|
|
51/7 |
Jugendhilfeplanung |
S 15 |
0,1 |
|
|
|
|
|
6,0 |
Im
städt. Familienzentrum stehen mit dem Stellenplan 2014 insgesamt 5,6
Vollzeitstellen zur Verfügung. Wie bereits unter 1. dargestellt, wurde durch
Ratsbeschluss ein 0,5-Stellenanteil als „Springerkraft“ deklariert.
Nach
KiBiz (Anlage zu § 19 KiBiz) sind auf Grund der aktuellen Angebotsstruktur
insgesamt 194,3 Personalstunden/Woche (= rd. 5
Vollzeitstellen) erforderlich. Bei der künftigen Struktur (35
Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2014/2015) sind nach der derzeitigen
Rechtslage insgesamt 168,8 Personalstunden/Woche (= rd. 4,3 Vollzeitstellen)
erforderlich.
6. Fazit
Die
Raumsituation des städt. Familienzentrums ist unzureichend und für eine
Betreuung von unter Dreijährigen grundsätzlich nicht zulässig (daher
befristet). Diese Situation erschwert den pädagogischen Betrieb und fordert /
belastet das Personal zusätzlich über die hohen gesetzlichen Anforderungen
hinaus.
Insgesamt
treffen 12 verschiedene Sprachen und Kulturen aufeinander. Kinder kommen
oftmals ohne Sprachverständnis (bezogen auf die deutsche Sprache) in die
Tageseinrichtung.
Ebenso
ist die Kommunikation mit den Eltern teilweise nicht oder nur schwer möglich,
da auch diese die deutsche Sprache erst erlernen müssen. Darüber hinaus haben
die Familien teilweise Flüchtlingshintergrund, so dass hier auch traumatisierte
Kinder betreut werden.
Die
vorstehende Ausgangssituation macht deutlich, dass hier viele 1:1-Situationen
im pädagogischen Alltag stattfinden müssen. Diese Einzelsituationen mit den
Kindern können nicht räumlich getrennt oder differenziert stattfinden, da die
weiteren Nebenräume fehlen. Trotzdem ist es wichtig, die Kinder so früh wie
möglich in die Einrichtung aufzunehmen, um ihnen zeitnah die Auseinandersetzung
mit der deutschen Sprache und Kultur zu ermöglichen.
Mit
der Reduzierung der Platzzahl verbindet das Landesjugendamt die Hoffnung,
frühzeitig und besser auf die Bedarfe der Kinder und Familien eingehen zu
können, gleichzeitig aber auch eine Entlastung des Personals auf Grund der
fehlenden Räume und Differenzierungsmöglichkeiten zu erzielen.
Die
mit dem Beschluss zum Stellenplan 2014 verbundene Absicht, Personalstunden für
die Betreuung von Flüchtlingskindern bereit zu stellen, wird im städtischen
Familienzentrum umgesetzt. Eine anderweitige Einsatzmöglichkeit der
Springerfunktion wird derzeit nicht gesehen.
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Information zur Stellen- und Arbeitssituation
des städt. Familienzentrums Alleestr. 8 zustimmend zur Kenntnis.