Betreff
Städtisches Familienzentrum Alleestr. 8 - Situationsbericht
Vorlage
51/167/2014
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

1.      Anlass

          Der Rat der Stadt Haan beschloss im Rahmen der Stellenplanberatungen 2014 am 25.03.2014 bei Produkt 060120 - Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr. -, die für das städt. Familienzentrum Alleestr. 8 im Stellenplan 2007 zusätzlich eingerichtete 0,5-Stelle (0,5-Anteil der Stelle 51/44) mit der Bezeichnung „Springerkraft“ zu versehen. Zielsetzung des Rates war, dass diese Springerfunktion für die Betreuung der Kinder für ausländische Flüchtlinge vorrangig einzusetzen ist. Der Rat hat diese Angelegenheit an den Jugendhilfeausschuss verwiesen.

 

2.      Entwicklung des städt. Familienzentrums

          Die städt. Kindertageseinrichtung Alleestr. 8 wurde mit Dringlichkeitsbeschluss des Rates vom 07.08.2002 ab 01.03.2003 zunächst zeitlich befristet  eingerichtet. Die Befristung wurde mit Ratsbeschluss vom 12.02.2008 aufgehoben.

          Die Zertifizierung durch das Land NRW als Familienzentrum erfolgte im Juni 2007, die Rezertifizierung erfolgte in 2010 auf Grund des umfangreichen und differenzierten Angebots mit der guten Punktzahl 36 (von 48). Derzeit erfolgt der Evaluierungsprozess.

 

3.      Aktuelle Betreuungsstruktur

          Im laufenden Kindergartenjahr 2013/2014 werden insgesamt 40 Betreuungsplätze angeboten, 20 Betreuungsplätze im Gruppen-Typ Ic (45 Stunden/Woche), davon 6 U 3-Betreuungsplätze, und 20 Betreuungsplätze im Gruppen-Typ IIIb (35 Stunden/Woche). Im Kindergartenjahr 2014/2015 stehen im Gruppen-Typ Ic 17 Betreuungsplätze (6 U 3-Plätze) und im Gruppen-Typ IIIb 18 Betreuungsplätze zur Verfügung.

          Aktuell werden 15 (= 37,5 %) Kinder nichtdeutscher Nationalität betreut, insgesamt sind 12 verschiedene „Muttersprachen“ in der Einrichtung vertreten. Mindestens 24 Kinder (= 60 %) haben einen Migrationshintergrund bzw. davon 9 Kinder (= 22,5 %) einen Flüchtlingshintergrund.

         

4.      Betriebserlaubnisse

          Die durch das Landesjugendamt nach § 45 SGB VIII erteilten Betriebserlaubnisse wurde von Beginn an wiederholt befristet und verlängert. In der Vor-KiBiz-Zeit wurde die Betriebserlaubnis befristet auf Grund der durch Ratsbeschluss befristeten Betriebsführung. Ab Aufnahme von U 3-Kindern mit Einführung des KiBiz ab 2008 wurde die Befristung erteilt auf Grund der räumlichen Ungeeignetheit für die Betreuung von unter Dreijährigen in Verbindung mit der Darlegung, es handele sich bei dem Standort und den vorhandenen Räumlichkeiten um eine Übergangslösung. Zuletzt erfolgte die Inaussichtstellung der Befristung bis 31.07.2016 mit Hinweis auf die Projektierung einer neuen Einrichtung am Bollenberg. Um die derzeitige Einrichtung auch mit U 3-Betreuung fortführen zu können, verständigten sich Verwaltung und Landesjugendamt situationsbedingt auf eine Reduzierung des Platzangebots (35 Betreuungsplätze).

 

5.      Stellenplan / Personalsituation

          Die Soll-Personalausstattung der Kindertageseinrichtung richtet sich nach Landesvorgaben, deren Erfüllung ist Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII.

          Der Rat der Stadt Haan beschloss am 19.12.2006, gegenüber der Soll-Personalausstattung auf Grund der herrschenden Situation die städt. Kindertageseinrichtung mit einer zusätzlichen 0,5 Stelle auszustatten, die Umsetzung erfolgte ab dem Stellenplan 2007.

          Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 25.03.2014 für das städt. Familienzentrum Alleestr. 8 folgende Stellen (Stellen 51/40 – 51/45):

Nr.

 

 

Bezeichnung

 

Stellen- anteil

Produktbereich

Stellen-

Besoldung/

Produktgruppe

Nr.

Engeltgruppe

Produkt

 

2014

1

2

3

4

5

8

 

 

 

 

06

Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe

51/10

Abteilungsleitung Jugendamt

13

0,2

01

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

51/13

Kindergartenangelegenheiten

9

0,1

 

und Tagespflege

51/40

Leiterin Kindergarten

S 10

1,0

20

Städt. Kindertageseinrichtung

51/41

Gruppenleitung

S 7

1,0

 

Alleestr.

51/44

Familienzentrum

S 6

1,0

 

 

51/45

Erzieherin

S 6

0,8

 

 

51/42

Ergänzungskraft

S  6

1,0

 

 

51/43

Ergänzungskraft

S 6

0,8

 

 

51/7

Jugendhilfeplanung

S 15

0,1

 

 

 

 

 

6,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

          Im städt. Familienzentrum stehen mit dem Stellenplan 2014 insgesamt 5,6 Vollzeitstellen zur Verfügung. Wie bereits unter 1. dargestellt, wurde durch Ratsbeschluss ein 0,5-Stellenanteil als „Springerkraft“ deklariert.

          Nach KiBiz (Anlage zu § 19 KiBiz) sind auf Grund der aktuellen Angebotsstruktur insgesamt 194,3 Personalstunden/Woche (= rd. 5  Vollzeitstellen) erforderlich. Bei der künftigen Struktur (35 Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2014/2015) sind nach der derzeitigen Rechtslage insgesamt 168,8 Personalstunden/Woche (= rd. 4,3 Vollzeitstellen) erforderlich.

 

6.      Fazit

 

Die Raumsituation des städt. Familienzentrums ist unzureichend und für eine Betreuung von unter Dreijährigen grundsätzlich nicht zulässig (daher befristet). Diese Situation erschwert den pädagogischen Betrieb und fordert / belastet das Personal zusätzlich über die hohen gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Insgesamt treffen 12 verschiedene Sprachen und Kulturen aufeinander. Kinder kommen oftmals ohne Sprachverständnis (bezogen auf die deutsche Sprache) in die Tageseinrichtung.

Ebenso ist die Kommunikation mit den Eltern teilweise nicht oder nur schwer möglich, da auch diese die deutsche Sprache erst erlernen müssen. Darüber hinaus haben die Familien teilweise Flüchtlingshintergrund, so dass hier auch traumatisierte Kinder betreut werden.

Die vorstehende Ausgangssituation macht deutlich, dass hier viele 1:1-Situationen im pädagogischen Alltag stattfinden müssen. Diese Einzelsituationen mit den Kindern können nicht räumlich getrennt oder differenziert stattfinden, da die weiteren Nebenräume fehlen. Trotzdem ist es wichtig, die Kinder so früh wie möglich in die Einrichtung aufzunehmen, um ihnen zeitnah die Auseinandersetzung mit der deutschen Sprache und Kultur zu ermöglichen.

Mit der Reduzierung der Platzzahl verbindet das Landesjugendamt die Hoffnung, frühzeitig und besser auf die Bedarfe der Kinder und Familien eingehen zu können, gleichzeitig aber auch eine Entlastung des Personals auf Grund der fehlenden Räume und Differenzierungsmöglichkeiten zu erzielen. 

 

Die mit dem Beschluss zum Stellenplan 2014 verbundene Absicht, Personalstunden für die Betreuung von Flüchtlingskindern bereit zu stellen, wird im städtischen Familienzentrum umgesetzt. Eine anderweitige Einsatzmöglichkeit der Springerfunktion wird derzeit nicht gesehen.

 

         

 

Beschlussvorschlag:

 

 Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Information zur Stellen- und Arbeitssituation des städt. Familienzentrums Alleestr. 8 zustimmend zur Kenntnis.