hier: Stellungnahme der Verwaltung
Sachverhalt:
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Thema der Neustrukturierung
des Schulstandortes Bachstraße ist bereits Gegenstand verschiedener Beratungen
im nichtöffentlichen Teil des Wirtschafts- und Liegenschaftsausschusses
(21.02.2013/ 27.06.2013 und zuletzt am 28.11.2013) gewesen. Eine endgültige
Beschlussfassung am 28.11.2013 ist indes nicht erfolgt.
Mit Schreiben vom 24.02.2014
beantragte die CDU-Ratsfraktion den Neubau einer bis zu fünf-gruppigen
Kindertagesstätte am Standort Bachstraße, außerdem soll die Verwaltung
aufgefordert werden, das Schulareal zu vermarkten und die bisher am Standort
Bachstraße untergebrachten Asylbewerber auf andere Standorte im Stadtgebiet zu
verlegen. (Einzelheiten s. Anlage 1)
Der Rat hat in seiner Sitzung am
25.03.2014 bereits die Pkt. 1- 4 des Antrags im Sinne der Antragsteller
entschieden. Die Pkte. 5-7 jedoch zur Beratung in die Fachausschüsse verwiesen.
Eine sachgerechte Entscheidung
über die Neustrukturierung des Standortes kann aus Sicht der Verwaltung nicht
losgelöst von der städtebaulichen Gesamtentwicklung, der Variantenprüfung der
Wirtschaftlichkeit und Finanzierung des Neubaus sowie zur wohnbaulichen Vermarktung
der städtischen Fläche erfolgen.
Die Verwaltung schlägt daher
vor, ein Entwicklungs- und Vermarktungskonzept auf Basis der Entscheidung für
eine bis zu fünfgruppige Kindertageseinrichtung zu erarbeiten, das verschiedene
Bebauungsvarianten zusammenfassend darstellt und bewertet.
Für ein solches Konzept kann zum
Teil auf vorhandene Arbeitsergebnisse aufgebaut werden. Wesentlicher
Bestandteil, neben der Darstellung städtebaulicher Bebauungsvarianten wird aber
eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sein. Dabei ist in Rückkopplung zum Konzept
zur Unterbringung von Asylbewerbern in der Stadt Haan sicherzustellen, wo und
wie die notwendige Anzahl an Unterbringungsmöglichkeiten an anderer Stelle im
Stadtgebiet erfolgen kann. Die notwendigen Ausgaben für Gebäudeabriss und
Neuerschließung am Standort Bachstraße sind ebenfalls sachgerecht in die
Bewertung mit einzustellen. Ebenso ist alternativ aufzuzeigen, wie die
Finanzierung der Neubaumaßnahmen (durch die Stadt selbst oder durch externe
Investoren) unter Berücksichtigung der späteren Vermarktung der Fläche im
städtischen Haushalt abgebildet werden kann.
Wenn diese grundsätzlichen Fragestellungen
geklärt und eine Entscheidung für eine Entwicklungskonzeption des Standortes
formuliert sind, kann das Thema Planrechtschaffung zielgerichtet angegangen
werden. Hierzu ist das vorhandene Planrecht durch Neuaufstellung eines
Bebauungsplans zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Entwicklungs- und Vermarktungskonzept
für das Areal des ehem. Schulstandortes Bachstraße unter Berücksichtigung des
Neubaus einer bis zu fünfgruppigen Kindertageseinrichtung sowie von
Wohnbebauung zu erstellen und in einer der nächsten Sitzungen des PLUA, des WLA
und des JHA sowie des HFA/Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.