Sachverhalt:
Anlass der Vorlage
Der PlUA hat in seiner Sitzung am 18.02.2014
den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog zur zukünftigen
Entwicklung des Waldfriedhofes (Vorlage 60/055/2014) beschlossen.
Der Rat der Stadt Haan hat darüber hinaus am 25.03.2014 beschlossen, den
Waldfriedhof zukünftig mit eigenem Personal zu bewirtschaften, anstatt die
Leistungen an einen Privatunternehmer zu vergeben (Vorlage 60/049/2013 mit
Ergänzungen).
Aus beiden Beschlüssen resultiert die Notwendigkeit, sowohl die
Friedhofssatzung als auch die Friedhofsgebührensatzung zu ändern.
Erläuterungen
Mit dem Entwicklungskonzept für den Friedhof
war beschlossen worden, als zusätzliche Grabarten pflegefreie Urnenrasenfamiliengrabstätten
(bisher sind lediglich Urnenraseneinzelgrabstätten im Angebot) und
Baumbestattungen (dabei werden Urnen am Fuße von Bäumen beigesetzt) anzubieten.
Beide Grabarten sind zusätzlich in die Friedhofssatzung aufzunehmen, in der
Friedhofsgebührensatzung sind neue Gebührentarife dafür zu verankern.
Mit Übernahme der Friedhofspflege durch eigenes Personal zum 1. Juli
2014 sind auch die Bestattungsleistungen (Grabaushub etc.) in Eigenregie zu
erbringen. Dies oblag bisher dem beauftragten Friedhofsgärtner, der dafür von
den Angehörigen ein privatrechtliches Entgelt forderte. Nunmehr werden diese
Leistungen von der Stadt erbracht und in Rechnung gestellt, sodass dafür neue
Tarifstellen in der Gebührensatzung zu schaffen sind.
Die Höhe der Gebühren ist nicht in jedem Fall neu errechnet worden, zum
Teil orientieren sie sich an der Gebührenhöhe für andere Grabstellen oder
Leistungen. Eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung wird erstellt, wenn
Erkenntnisse über den tatsächlichen Umfang der Personaleinsätze vorliegen und
die Kostenhöhe für unterstützenden Unternehmereinsatz (z.B. zur Laubbeseitigung)
bekannt bzw. abschätzbar ist.
Im Gebührentarif zu § 1 Abs. 3 der Gebührensatzung sind folgende Ergänzungen vorzusehen:
Unter
1. Nutzungsrechte an Grabstätten
Neue Nr. 1.7 Urnenrasenfamiliengrabstätten (je Grabstätte 2 Urnen) 3.000 €
zusätzlich Grabmal bei erster Bestattung 500 €
zusätzlich Grabmalbearbeitung bei Folgebestattung 300 €
Je Grabstelle wurde eine Gebühr von 1.500 € (gesamte Grabstätte für 2 Urnen damit 3.000 €) ermittelt. In Anlehnung an den bestehenden Tarif für Urnenraseneinzelgrabstätten (Nr. 1.7) von 1.371 € ist hier der Vorteil der Wiedererwerbsmöglichkeit berücksichtigt worden, gegenüber der Rasenfamiliengrabstätte (Tarif 1.5 mit 1.638 €) = Sargbestattung ist der geringere Flächenbedarf zu berücksichtigen.
Neue Nr. 1.9 Urnengrabstätten an Bäumen 1.500 €
optional: beschriftete Steinplatte 300 €
Die Gebühr entspricht dem Betrag für 1 Stelle in einem
Urnenrasenfamiliengrab (s. oben), da auch die Leistung vergleichbar ist: Es
handelt sich um ein Urnengrab, wiedererwerbbar, Pflege erfolgt durch den
Friedhofsträger. Die Gebühr für eine von der Stadt verlegte Steinplatte wird
nur optional erhoben, weil eine Kennzeichnung der Grabstelle bei
Baumbestattungen nicht unbedingt gewünscht wird.
Unter Nrn. 2 und 3 sind die neuen Abschnitte „Grabbereitung“ und „Umbettungen“ einzufügen, die bisherigen Abschnitte 2 und 3 erhalten die Ziffern 4 und 5.
2. Grabbereitung
(eingeschlossen sind Grabaushub, Grabausschmückung, Verfüllung, Abräumen der Kränze und Ersthügelung)
Der Gebührenermittlung
liegen folgende Kosten zugrunde:
Grabaushub, ggf. mit Entfernen des
Grabsteinfundamentes, 300 €; Grabverbau, Werkzeuge und Gerätschaften 120 €;
Entfernen Grabverbau und Verfüllung 250 €; Abräumen der Kränze und Anlegung
Grabhügel 40 €, Gesamtgebühr damit 710 €. Bei Erdgräbern für Verstorbene bis
zum 5. Lebensjahr verringern sich die Kosten für den Grabaushub und die
Verfüllung um jeweils 150 €, insgesamt damit um 300 €.
Bei Urnengräbern
verringern sich die Kosten um insgesamt 400 €, Gebühr damit 310 €.
2.1 Erdgräber für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr 410 €
2.2 Erdgräber für Verstorbene über 5 Jahre 710 €
2.3 Urnengräber 310 €
2.4 Urnenbeisetzungen in Erdgräbern 310 €
2.5 Aschenbestattung im Aschenstreufeld 100 €
Gebührenvergleich
mit anderen Friedhofsträgern
Erdgrab € Urnengrab € Aschenstreufeld €
Stadt Hilden 480 111 -
Stadt Solingen 590 270 60
Stadt Haan 710 310 100
Ev. KG Haan 1.130 415 -
Kath. KG Haan 1.200 465 -
3. Umbettungen
Für Aus- / Umbettungen werden auf allen Friedhöfen Gebühren erhoben, denen keine Kostenberechnungen im üblichen Sinne zugrunde liegen. Vielmehr werden erhöhte Gebühren gefordert, die die besonderen Erschwernisse berücksichtigen und auch eine gewisse Lenkungsfunktion erfüllen sollen, weil es sich bei einer Ausbettung um eine Störung der Totenruhe handelt, die als hohes Gut und die es zu schützen gilt. Dennoch können Aus- bzw. Umbettungen aus ganz wichtigen Gründen angezeigt sein. Deshalb müssen für diese Fälle Gebührentarife verfügbar sein, auch wenn sie in der Praxis kaum Bedeutung haben.
Bei einer Ausbettung erfolgt die erneute Beisetzung auf einem anderen Friedhof, bei einer Umbettung auf dem gleichen Friedhof. In diesem Fall kämen Gebühren für Grabbereitung und das neue Nutzungsrecht auf dem Waldfriedhof hinzu.
Die hier vorgeschlagenen Gebühren für den Waldfriedhof orientieren sich an den Gebührentarifen anderer Friedhofsträger:
Ausbettung Ausbettung Ausbettung Sarg
Sarg € Urne € Kindergrab €
Stadt Hilden keine gesonderten Gebührenansätze für Ausbettungen
Stadt Solingen 1.200 250 610
Kath. KG Haan 1.450 425 -
Ev. KG Haan 1.490 435 1.150
Stadt Haan 1.500 500 1.000
Umbettung Umbettung Umbettung Sarg
Sarg € Urne € Kindergrab €
Stadt Solingen 1.800 550 975
Stadt Hilden 2.400 400 800
Kath. KG Haan 2.600 850 -
Ev. KG Haan 2.700 870 1.800
Stadt Haan 2.500 800 1.500
Der in die Gebührensatzung einzufügende Abschnitt stellt sich wie folgt dar:
3. Aus-
und Umbettungen
3.1 Ausbettungen (Überführung und Beisetzung auf einem anderen Friedhof)
3.1.1 von Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr 1.000 €
3.1.2 von Verstorbenen über 5 Jahre 1.500 €
3.1.3 von Urnen 500 €
3.2 Umbettungen (Wiederbeisetzung auf dem Waldfriedhof)
3.2.1 von Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr 1.500 €
3.2.2 von Verstorbenen über 5 Jahre 2.500 €
3.2.3 von Urnen 800 €
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Stadt Haan über die 2. Änderung der Gebührensatzung für den städtischen Waldfriedhof in Haan (Friedhofsgebührensatzung) gemäß Anlagen 1 und 2 zu dieser Sitzungsvorlage wird beschlossen.