Sachverhalt:
Vorhaben und Antrag der Firma LIDL
Die Firma LIDL
beabsichtigt, westlich des von ihr an der Düsseldorfer Straße 78 betriebenen
Lebensmitteldiscountmarkts einen neuen LIDL-Markt mit einer Verkaufsfläche von
bis zu rd. 1.300 m² Verkaufsfläche zu errichten. Das bestehende Marktgebäude
mit einer Verkaufsfläche von rd. 800 m² soll erhalten und durch weiteren
Einzelhandel nachgenutzt werden. Konkrete Planungen für die Nachnutzung des
Bestandsgebäudes liegen nicht vor. Es ist die Integration von einer oder
mehreren Einzelhandelsnutzungen mit einem nahversorgungsrelevanten Sortiment
vorgesehen. Bereits aufgrund der angestrebten Großflächigkeit liegen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben derzeit nicht vor[1].
Vor diesem Hintergrund hatte die Firma LIDL
mit Scheiben vom 12.12.2013 einen Antrag zur Einleitung der erforderlichen
Bauleitplanverfahren gestellt, der gemäß Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses
am 18.02.2014 zurück gestellt wurde. Die Verwaltung wurde zunächst damit
beauftragt, für den Vorhabenstandort (Gemarkung Haan, Flur 40, Flurstücke 21,
25, 811, 812, 813, 814) ein Nutzungskonzept zu erarbeiten, das im Einklang mit
den Vorgaben des Einzelhandelskonzepts der Stadt Haan steht. Es fanden
diesbezüglich im April Abstimmungsgespräche mit den Vertretern des
Vorhabenträgers statt.
Ergebnisse des Einzelhandelskonzepts
Im aktuellen
Einzelhandelskonzept der Stadt Haan vom 11.11.2013 werden zentrale
Versorgungsbereiche abgegrenzt, also Bereiche, die nach ihrer Lage, Art und
Zweckbestimmung eine zentrale Funktion für einen bestimmten Einzugsbereich
übernehmen, eine integrierte Lage aufweisen und geschützt und entwickelt werden
sollen. Die „Kernidee“ des Schutzes und der Entwicklung der zentralen
Versorgungsbereiche ist, die Innenentwicklung zu stärken und angesichts des
demografischen Wandels und der geringen Mobilität älterer Menschen auch die
verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Im Einzelhandelskonzept
werden neben dem zentralen Versorgungsbereich Innenstadtzentrum die zentralen
Versorgungsbereiche Nahversorgungszentrum Gruiten und Nahversorgungszentrum Düsseldorfer
Straße dargestellt.
Der Vorhabenstandort liegt in dem im
Einzelhandelskonzept abgegrenzten zentralen Versorgungsbereich
Nahversorgungszentrum Düsseldorfer Straße (siehe Anlage 1). Somit stünde
einer Arrondierung von Einzelhandelsflächen an dieser Stelle in Bezug auf den
Standort im Einklang mit den Vorgaben des Einzelhandelskonzepts.
Im Einzelhandelskonzept werden ausgehend von
einer idealtypischen Angebotsstruktur von Nahversorgungszentren Empfehlungen
zur funktonalen Verbesserung des Nahversorgungsangebots in den beiden Nahversorgungszentren
gemacht.
Die Empfehlung für das Nahversorgungszentrum
Düsseldorfer Straße beinhalten Ergänzungen in den Warenbereichen
(Schnitt-)blumen, Drogeriewaren und pharmazeutische Artikel in der
Betriebsstruktur eines Floristikfachgeschäfts, Drogeriefachmarkts oder als Drogeriewaren
im Randsortiment von Lebensmittelmärkten (siehe Anlage 2).
In Bezug auf die Bewertung zukünftiger
Einzelhandelsentwicklungen ist aber auch der im Einzelhandelskonzept
aufgezeigte absatzwirtschaftliche Entwicklungsrahmen für das gesamte Haaner
Stadtgebiet zu berücksichtigen, der als Orientierungswert verstanden werden
soll (siehe Anlage 3).
In einzelnen Sortimentsbereichen besteht entweder
nur noch ein geringes Potenzial bzw. ein Potenzial, dass bereits durch
projektierte Verkaufsflächen erheblich reduziert wird. In der Warengruppe
Nahrungs- und Genussmittel, die üblicherweise den Großteil der Verkaufsfläche
von Lebensmitteldiscountern ausmacht, besteht zwar in der Perspektive bis 2022
ein rechnerischer Entwicklungsspielraum von 3.400 - 3.500 m² für die
Gesamtstadt. Durch die Verkaufsflächenerweiterungen an der Landstraße für LIDL
und Aldi, die z. Z. bauleitplanerisch vorbereitet werden sowie die Erweiterung
von Aldi an der Düsseldorfer Straße wird dieses Potenzial jedoch bereits weitgehend
gebunden.
In Bezug auf die Weiterentwicklung der
Nahversorgungzentren gilt zudem die Rahmenbedingung, dass die ermittelten
Verkaufsflächenpotenziale primär im Innenstadtzentrum gebunden werden sollen.[2]
Hier wird seitens der Verwaltung die Ansiedlung eines Vollsortimenters in der
Größenordnung von rd. 2.200 m² Verkaufsfläche angestrebt.
Nutzungsrahmen
Im Einzugsbereich
des Nahversorgungszentrums Düsseldorfer Straße besteht bereits eine gute
Versorgungsfunktion u. a. durch die vorhandenen beiden Discounter und den
Vollsortimenter. Entsprechend beinhaltet das Einzelhandelskonzept keine
Empfehlungen zu Ergänzungen des Warenbereichs Nahrungs- und Genussmittel.
Aus diesen Gründen sieht die Verwaltung die
Erweiterung des Lebensmitteldiscountmarktes auf bis zu 1.300 m² Verkaufsfläche
kritisch. Denn auch wenn seitens verschiedener
Discounter in Haan vorgebracht wird, dass die jeweils angestrebte Verkaufsflächenerweiterung
lediglich der Umsetzung der neuen Filialgeneration mit breiteren Gängen dient
und die eigentlichen Stellflächen für die Waren nur unwesentlich ausgedehnt
werden sollen, ist eine Ausdehnung auch der Stellflächen verbunden mit einer
Ausdehnung des Sortiments nicht auszuschließen.
Um dennoch die Entwicklung zu einer moderneren
Filialgeneration, die wie der Vorhabenträger anführt eine nachhaltige Technik
beinhaltet, zu ermöglichen, sollte eine Erweiterungsmöglichkeit an diesem
Standort gesteuert werden. Als Rahmengröße sollte sich die insgesamt durch den
LIDL-Markt entstehende Verkaufsflächengröße an der Flächengröße des Aldi-Markes
an der Düsseldorfer Straße von max. 1.000 m² Verkaufsfläche orientieren.
Als Alternative zu einem Neubau sieht die
Verwaltung auch die Möglichkeit das vorhandene Gebäude umzubauen und zu
erweitern.
Ergänzend zum Lebensmitteldiscounter sieht die
Verwaltung am Standort ein Potenzial für einen Getränkemarkt.
Durchaus positiv eingeschätzt werden auch kleinere
Ladeneinheiten wie
·
Bäcker
- Metzger
- Cafe
- Paketshop mit Zeitungen / Zeitschriften und
Schreibwaren
Die Verwaltung sieht einen Drogeriemarkt am
Vorhabenstandort kritisch, obwohl dieser Bestandteil der Empfehlungen für das
Nahversorgungszentrum Düsseldorfer Straße ist. Denn für die Warengruppe
Drogerie / Parfümerie / Kosmetik, Apotheken besteht laut Einzelhandelskonzept
in den darstellten Varianten lediglich noch ein geringer Entwicklungsspielraum
von 300 m² Verkaufsfläche. Es wird eine zu starke Konkurrenz und zu wenig
verbleibende Flächenkontingente in dieser Warengruppe für die Innenstadt
befürchtet. Seitens der Verwaltung wird eher die im Einzelhandelskonzept
ebenfalls dargestellte Ergänzung von Drogerieartikeln in Lebensmittelmärkten
gesehen.
Die vorgenannten Nutzungsüberlegungen sollten
aus Sicht der Stadtverwaltung die Rahmenbedingungen für die Erarbeitung des
Nutzungskonzepts sein, das in die Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses
am 01.07.2014 eingebracht werden soll.
Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage der nachfolgenden Darstellungen die weiteren Gespräche mit dem
Antragsteller zu führen.“
Finanz. Auswirkung:
keine