Betreff
Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage
10/002/2014
Art
Informationsvorlage
Die Ratsmitglieder werden vom
Bürgermeister eingeführt und verpflichtet (§ 67 (3) Gemeindeordnung NRW).
In den Verwaltungsvorschriften wird als Verpflichtungstext empfohlen:
„Ich verpflichte mich, dass
ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz,
die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum
Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“