Betreff
Bildung von Ausschüssen und Festlegung der jeweiligen Zahl der Ausschusssitze
Vorlage
10/005/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seinen Sitzungen am 27.10. und 03.11.2009 folgende Ausschüsse gebildet und die Zahl der Ausschusssitze wie folgt festgelegt:

 

Haupt- und Finanzausschuss                                                                  19 Sitze (+Bgm.)

Rechnungsprüfungsausschuss                                                              13 Sitze

Wahlprüfungsausschuss                                                                          13 Sitze

Jugendhilfeausschuss                                                                               15 Sitze

Wahlausschuss                                                                                           10 Sitze (+Bgm.)

Ausschuss für Planung, Umwelt ,Landschaftsschutz

und Grünplanung                                                                                       19 Sitze

Schul- und Sportausschuss                                                                      19 Sitze

Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften                  17 Sitze

Kulturausschuss                                                                                         15 Sitze

Sozialausschuss                                                                                         15 Sitze

Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschuss                      19 Sitze

Arbeitskreis für Strategie, Verwaltungsstruktur und Organisation       8 Sitze         

Arbeitskreis für Personal- und Organisationsentwicklung                    8 Sitze

 

 

1. Bildung von Ausschüssen

 

 

1.1 Pflichtausschüsse

 

Nach § 57 (2) GO NW müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Die Aufgaben des Finanzausschusses können dem Hauptausschuss – wie in Haan üblich – übertragen werden.

 

 

1.2 Sondergesetzliche Ausschüsse

 

Zur Bildung des Jugendhilfeausschusses ist die Stadt Haan als örtliche Trägerin der Jugendhilfe nach § 71 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i.V.m. § 4 AG KJHG verpflichtet.

 

Die Bildung des Wahlprüfungsausschusses beruht auf § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG). Der Wahlprüfungsausschuss ist unverzüglich, also in der 1. Sitzung des neugewählten Rates, zu bilden.

 

Die Bildung des Wahlausschusses beruht auf § 2 (1) KWahlG.

 

 

1.3 Freiwillige Ausschüsse

 

Gemäß § 57 (1) GO NW kann der Rat Ausschüsse bilden. Hinsichtlich der Bildung dieser „freiwilligen“ Ausschüsse, ist der Rat in der zeitlichen Abfolge nicht in einem engen Zeitrahmen eingebunden. Die zu bildenden Ausschüsse regelt § 4 der Hauptsatzung der Stadt Haan. Der Bürgermeister hat Stimmrecht.

 

Entscheidungen, die durch die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates einem noch nicht gebildeten Ausschuss übertragen sind, trifft ggfls. der Rat. Bei der Ausschussbildung und der Besetzung der Vorsitze zu unterschiedlichen Zeiten ist jedoch § 58 (5) und (6) GO NW zu beachten.

 

In der Sitzung des Rates vom 25.03.2014 wurde ohne Ergebnis diskutiert, die Aufgaben der Arbeitskreise Personal und Strategie auf eine neu zu bildende Finanzkommission als Unterausschuss des Haupt- und Finanzausschusses zu übertragen, womit die Bildung der genannten Arbeitskreise obsolet wäre.

 

 

2. Festlegung der Zahl der Ausschusssitze

 

Nach § 58 (1) Satz 1 GO NW regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse. Der Rat entscheidet über die Anzahl der Ausschusssitze mit einfacher Mehrheit. Hier besitzt der Bürgermeister kein Stimmrecht.

 

Ausnahme:

Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Haan legt die Anzahl der Ausschusssitze für den Jugendhilfeausschuss auf 15 fest.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. „Der Rat der Stadt bildet folgende Ausschüsse:

 

Haupt- und Finanzausschuss (Pflichtausschuss)

Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschuss)

Jugendhilfeausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 71 SGB VIII i.V. m. § 4 AG KJHG)

Wahlausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 2 (1)  KWahlG)

Wahlprüfungsausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 40 KWahlG)

 

...

 

 

2. Die Zahl der Ausschusssitze in diesen Ausschüssen beträgt: ...“

Finanz. Auswirkung:

 

Sitzungsgeld in Höhe von 17,50 € pro Ratsmitglied und 22,60 € pro sachkundigem Bürger je Sitzung