Sachverhalt:
Der Rat hat in seinen Sitzungen am 27.10. und 03.11.2009 folgende Ausschüsse gebildet und die Zahl der Ausschusssitze wie folgt festgelegt:
Haupt- und Finanzausschuss 19 Sitze (+Bgm.)
Rechnungsprüfungsausschuss 13 Sitze
Wahlprüfungsausschuss 13 Sitze
Jugendhilfeausschuss 15 Sitze
Wahlausschuss 10 Sitze (+Bgm.)
Ausschuss für Planung, Umwelt ,Landschaftsschutz
und Grünplanung 19 Sitze
Schul- und Sportausschuss 19 Sitze
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften 17 Sitze
Kulturausschuss 15 Sitze
Sozialausschuss 15 Sitze
Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschuss 19 Sitze
Arbeitskreis für Strategie, Verwaltungsstruktur und Organisation 8 Sitze
Arbeitskreis für Personal- und Organisationsentwicklung 8 Sitze
1. Bildung von Ausschüssen
1.1 Pflichtausschüsse
Nach § 57 (2) GO NW müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Die Aufgaben des Finanzausschusses können dem Hauptausschuss – wie in Haan üblich – übertragen werden.
1.2 Sondergesetzliche Ausschüsse
Zur Bildung des Jugendhilfeausschusses ist die Stadt Haan als örtliche Trägerin der Jugendhilfe nach § 71 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i.V.m. § 4 AG KJHG verpflichtet.
Die Bildung des Wahlprüfungsausschusses beruht auf § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG). Der Wahlprüfungsausschuss ist unverzüglich, also in der 1. Sitzung des neugewählten Rates, zu bilden.
Die Bildung des Wahlausschusses beruht auf § 2 (1) KWahlG.
1.3 Freiwillige Ausschüsse
Gemäß § 57 (1) GO NW kann der Rat Ausschüsse bilden. Hinsichtlich der Bildung dieser „freiwilligen“ Ausschüsse, ist der Rat in der zeitlichen Abfolge nicht in einem engen Zeitrahmen eingebunden. Die zu bildenden Ausschüsse regelt § 4 der Hauptsatzung der Stadt Haan. Der Bürgermeister hat Stimmrecht.
Entscheidungen, die durch die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates einem noch nicht gebildeten Ausschuss übertragen sind, trifft ggfls. der Rat. Bei der Ausschussbildung und der Besetzung der Vorsitze zu unterschiedlichen Zeiten ist jedoch § 58 (5) und (6) GO NW zu beachten.
In der Sitzung des Rates vom 25.03.2014 wurde ohne Ergebnis diskutiert, die Aufgaben der Arbeitskreise Personal und Strategie auf eine neu zu bildende Finanzkommission als Unterausschuss des Haupt- und Finanzausschusses zu übertragen, womit die Bildung der genannten Arbeitskreise obsolet wäre.
2. Festlegung der Zahl der Ausschusssitze
Nach § 58 (1) Satz 1 GO NW regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse. Der Rat entscheidet über die Anzahl der Ausschusssitze mit einfacher Mehrheit. Hier besitzt der Bürgermeister kein Stimmrecht.
Ausnahme:
Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Haan legt die Anzahl der Ausschusssitze für den Jugendhilfeausschuss auf 15 fest.
Beschlussvorschlag:
1. „Der Rat der Stadt bildet folgende Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss (Pflichtausschuss)
Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschuss)
Jugendhilfeausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 71 SGB VIII i.V. m. § 4 AG KJHG)
Wahlausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 2 (1) KWahlG)
Wahlprüfungsausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 40 KWahlG)
...
2. Die Zahl der Ausschusssitze in diesen Ausschüssen beträgt: ...“
Finanz. Auswirkung:
Sitzungsgeld in Höhe von 17,50 € pro Ratsmitglied und 22,60 € pro sachkundigem Bürger je Sitzung