Betreff
Bestellung der / des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Haan
Vorlage
51/001/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 Nach § 2 Abs. 1 der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Haan vom 04.12.2006 wird durch den Rat der Stadt Haan eine ehrenamtliche Behindertenbeauftragte oder ein ehrenamtlicher behindertenbeauftragter bestellt.

 

Nach § 2 Abs. 2 der Satzung übt die / der Behindertenbeauftragte das Amt für die Zeit der Wahlperiode des Rates der Stadt Haan aus. Das Amt endet mit dem Zusammentreten eines neuen Stadtrates. Nach Beendigung übt die / der bisherige Amtsinhaberin / Amtsinhaber bis zu ihrer / seiner Neubestellung oder bis zur Bestellung einer / eines neuen Amtsinhaberin / Amtsinhabers ihre / seine Tätigkeit weiter aus.

 

Die erste Bestellung eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten erfolgte mit Ratsbeschluss vom 19.12.2006. Aktuell übt Frau Gabriele Bongard das Amt aus nach Ratsbeschluss vom 09.07.2013.

 

In der Vergangenheit wurde das Amt vor einer Neu-Besetzung ausgeschrieben. Vorstellungen fanden im Sozialausschuss statt. Die erste Sitzung des Sozialausschusses in der neuen Wahlperiode ist lt. Sitzungskalender für den 10.09.2014 vorgesehen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan

 

1.         bestellt nach § 2 Abs. 1 der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Haan vom 04.12.2006 Frau / Herrn ................ mit sofortiger Wirkung zur / zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Haan.

 

alternativ

 

2.         beschließt, das Amt der / des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Haan auszuschreiben und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung in Form des beigefügten Ausschreibungstextes unverzüglich vorzunehmen.

            Bei der Verwaltung eingehende Bewerbungen sind den Fraktionen zuzuleiten, diese werden ggf. Personen für eine Vorstellung im Sozialausschuss vorschlagen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 07.11.2006 werden der / dem ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder analog der Stadtverordneten der Stadt Haan (§5 (1) lit.g der Hauptsatzung der Stadt Haan) gewährt.

 

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